Waschen nur alle drei Wochen - ist das rechtens?
Hallo, ich bin neu in ein 6-Familienhaus eingezogen, die meisten Parteien davon bestehen aus nur einer Person. Ich bin ebenfalls alleinstehend. Pro Woche wird das Waschen jeweils einer Etage vorbehalten. Das heisst für mich, dass ich effektiv nur eine halbe Woche innerhalb von drei Wochen waschen kann. Kann das so richtig sein? Ich finde das nämlich sehr wenig...eigentlich müsste mir doch gestattet sein, nach Bedarf waschen zu können?!
als Info: in der Wohnung gibt es keinen Anschluss für eine Waschmaschine, ich habe ein eigenes Gerät in der besagten Waschküche.
Gruß, Chris
15 Antworten
Hallo Ihr Lieben, danke für die Antworten!
Also um es nochmal klarzustellen: mit der Vermieterin komme ich soweit gut klar, es sind eben nur alles ältere Leute hier im Haus und die haben so ihre mehr oder wenigen sinnigen Verhaltensweisen. Beim Einzug hatte ich gedacht, eine halbe Woche von JEDER Kalenderwoche waschen zu können. Dass dies nicht der Fall sein soll, wurde mir erst nach Einzug eröffnet. Im Mietvertrag steht diesbezüglich gar nichts, abgesehen vom Vorgedruckten, dass in der Wohnung keine Wäsche aufgehängt werden darf. Schriftlich festgelegt ist die Nutzung der Waschräume also überhaupt nicht.
Im Sommer kann ich den Wäscheständer sicherlich auf den Balkon stehen, wie das im Winter gehen soll, weiss ich allerdings nicht. Da im Mietvertrag steht, dass ich nicht in der Wohnung trocknen darf, müsste ich doch logischerweise eigentlich sowohl IMMER waschen dürfen (kann mir doch niemand verbieten?) als auch den Trockenraum auch immer nutzen dürfen, weil es in der Wohnung ja nicht geht. Oder? :-)
Auch wenn es so im Mietvertrag stehen würde,rechtens scheint mir das wirklich nicht. Nicht alles was im Mietvertrag steht, muss auch rechtens sein. Wie die Vorredner geraten haben,rate ich auch dir,dich mit deinem Mietvertrag bei einem Mieterbund oder der Verbraucherzentrale vorzustellen. Ein Anwalt für Mietangelegenheiten würde dir sicherlich auch helfen (Rechtschutz!).
Mit einer eigenen Waschmaschine in der „Waschküche“ kannst du jeden Tag waschen, da haben die die Mitmieter überhaupt nicht reinzureden. Mit diesen hast du schließlich den MV nicht abgeschlossen. Sie dürfen dir den Zutritt auch nicht verwehren, da es in MV oder Hausordnung keine Reglementierung gibt (die auch nicht wirksam wäre). Die Klausel, dass in der Wohnung keine Wäsche getrocknet werden darf, ist unwirksam, vorausgesetzt dass das in einem Formularmietvertrag so drin steht und keine echte (sprich ausgehandelte) Individualvereinbarung ist.
das kann gar nicht rechtens sein, wende dich mit deinem Mietvertrag an deine Verbraucherzentrale (findest du im Netz) in aller Regel kostet die Beratung um die 25 € einmalig,du kannst da aber öfter auftauchen
So eine schwachsinnige Regelung habe ich ja noch nie gehört. Insb. wenn jeder ein eigenes Gerät dort hat, was soll das denn? Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Dir das gefallen lassen musst. Wer beschwert sich denn überhaupt darüber bzw. kontrolliert das? Oder geht es um die Zuordnung des verbrauchten Gemeinschaftsstroms? Sachen gibt's....