Was zahlt die Haftpflichtversicherung bei gebrauchten Artikeln (ebay)?
Hallo zusammen,
mir ist folgendes passiert. Ich habe im März bei ebay eine DSLR + Objektiv für 310 EUR gekauft. Nun hat mein Freund sie beim fotografieren hinfallen lassen und es kommen nur noch Fehlermeldungen. Kratzer etc. sind kaum welche zu sehen...
Er würden das nun seiner Haftpflichtversicherung melden. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob sich das überhaupt lohnen würde. Wie wird denn der Zeitwert von gebrauchten Artikeln ermittelt?
Neu würde nur das Gehäuse ca. 370 EUR kosten. Lohnt es sich das der versicherung zu melden oder würde ich sowieso kaum was bekommen?
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen!
Viele Grüße Netti
8 Antworten
also zunächst, dein freund hat deine camera beschädigt, für diesen schaden muß er aufkommen. zunächst sollte geprüft werden ob man die camera noch reparieren kann und was dies ggf. kosten würde. die reparatur darf nicht höher als der zeitwert sein. da du die cam im märz für 310 euro gekauft hast sollte sich der zeitwert auch um diesen dreh herum bewegen. ggf. schau doch mal im internet nach wie vergleichbare geräte gehandelt werden.
die haftpflichtversicherung deines freundes wird nur für den schaden aufkommen wenn er eine zusatzvereinbarung "schäden an geliehenen oder gemieteten sachen" mit vereinbart hat, diese sind nämlich in den meisten ph ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn du keine Rechnung hast, kann der Versicherer von Haus aus schon mal um 50 % kürzen. Gerade technische Geräte verlieren bereits 50 % des Wetes wenn du den Laden verlassen hast.
Danke erstmal für die Antwort :-)
Ich habe mich in einschlägigen Foren bezüglich der Reparaturkosten informiert. Man sagte mir, dass es bei ähnlichen Fehlermeldungen um die 250 EUR kosten würde. Falls die Versicherung einen Kostenvoranschlag haben wollen würde, würde ich das natürlich machen lassen (zahl die Versicherung den eigentlich?)
Ich hab ihm die Kamera nicht geliehen oder vermietet. Sie lag auf einem Tisch und er hat sie genommen, weil er damit ein Foto machen wollte. Weil er zu hektisch war ist sie ihm aus der Hand auf den Boden gefallen. Zum Glück auf den Teppich. Daher auch kaum Kratzet, dafür seitdem die Fehlermeldung und komisch wirkende Bilder. Das würde die Versicherung doch zahlen oder? Sonst wäre sie ja vollkommen nutzlos...
also nochmal, dein freund hat die cam kaputt gemacht, für den schaden muß er aufkommen. wie du selbst schreibst hat er sie in die hand genommen um ein foto zu machen, nicht etwa nur um sie zur seite zu legen. die tatsache, daß er damit ein foto machen wollte ist eine benutzung der sache und kommt damit einer leihe gleich. insofern ist zu prüfen ob seine ph den passus schäden am geliehenen sachen enthält, ansonsten ist es ein ausschluss. was aber nichts an der tasache ändert, daß er dir gegenüber haftbar ist, auch wenn er über seine versicherung keine deckung hat. dies sind zunächst die grundsätzlichen fakten die geklärt werden müssen. was den zeitwert der cam. betrifft orientiert man sich bei uns auch an den werten wie vergleichbare sachen angeboten und gehandelt werden, denn bei einem verkauf könntest du ja selbst diesen wert erzielen, damit entspricht es dem dir entstandenen schaden.
es ist natürlich so, daß die versicherer bei den elektronik-spielzeugen sehr genau hinsehen da hier zur zeit sehr viel schindluder betrieben wird da dauernd neue geräte auf den markt kommen.
dein freund sollte sich mal mit seinem versicherungsvertreter unterhalten und den schaden melden. manche versicherer haben auch mitlerweile eigene reparaturfirmen an die du die camera einschicken musst und die den schaden dann prüfen u. ggf. reparieren. wenn die versicherung einen kostenvorschlag anfordert bezahlt sie ihn auch.
alles aber unter der voraussetzung, daß dein freund in seiner ph deckung für den schaden hat. da kommt es nun darauf an ob er eine gute oder weniger gute versicherung hat.
Hi, das kommt drauf an, was die Versicherung rausrückt, rausrücken will. Ein gutes Geschäft machste dabei selten. Kannst ja gegen anklagen bzw. der Freund, der die Differenz aus eigener Tasche löhnen sollte. Siehe Link. Gruß Osmond http://www.juraforum.de/forum/versicherungsrecht/haftpflichtversicherung-kamera-von-versicherung-zurueck-79841 Zitat: dass von der Versicherung nur der Zeitwert erstattet wird ist üblich (siehe z.B. auch hier:
Bei ca. 2 Jahren und ca. 550 EUR ist vierl Spielraum, es ist aber n icht auszuschliessen dass der Rest- bzw. Zeitwert hinkommt. Nehmen wir einmal an es kann von einer 5-jährigen Nutzung ausgegangen werden und es sind in Wirklichkeit eher 3 als 2 Jahre gewesen, dann kommt man bei ca. 200.- EUR raus. Möglicherweise wird auch eine 3-jährige Nutzung bei Digicams unterstellt und dann sind wir auch in diesem Rahmen bei einem Alter von 2 Jahren.
Wenn die Versicherung den Schaden ersetzt hat und die Kamera nicht mehr reparabel ist, was sollte man dann noch damit? Eine Rückgabe ist dann nicht erforderlich, da ja keine Reparatur erfolgte.
...Dein Freund sollte sie aus Versehen vom Tisch geworfen haben, so ist der Sturz der gleiche, oder Dich versehentlich angerempelt haben, weil er gestolpert ist ! Besser wäre es, wenn der Freund für die Versicherung ein Fremder ist und kein Freund. Sonst sind sie noch argwöhnische als ohnehin.
Wie hoch der Zeitwert ist, ist natürlich immer fraglich, mehr bekommt man dann leider nicht.
Meine runtergefallene alte Nikon Coolpix 5700 -hatte neu auch über 1500€ gekostet, war aber über 5 Jahre alt. Da aber die Kamera schon nach 5 Jahren abgeschrieben ist -lt. Versicherung- hab ich "großzügig" 50€" als Pauschale erhalten und eine Empfehlung bekam ich gleich mit, > eine vergleichbare Kamera, Nikon S8100 ist derzeit für 279€ im Handel> . Und mein ganzes Zubehör kann ich dann auch entsorgen. Grrr.
Hallo,
zunächst einmal der Schaden ist nur dann versichert, wenn Du Deinen Freund erlaubt hast die Kamera zu benutzen und Dein Freund eine private Haftpflichtversicherung mit der sogenannten "Gefälligkeitshandlung" abgeschlossen hat. Ob das der Fall sieht man in den Versicherungsbedingungen Deines Freundes. wo es am günstigsten ist erfährst Du meiner Meinung nach am besten auf
die haben überhaupt den vergleich wo Du soetwas checken kannst, das haben die anderen gar nicht.
schönen Gruss
Stefan
Obwohl die Frage schon älter ist, möchte ich noch etwas Wichtiges dazu beitragen: bei miner (Itzehoer) Versicherung bekam ich vor einigen Monaten einen Aruf. Folgendes: Es gibt ab sofot Versicherung durch Gefälligkeitsschäden, welche nicht mehr kostet, für mich. Allerdings muss ich einen neuen Vertrag unterschreiben. Dies bedeutet: Gefälligkeit ist z.B.wenn meine Schester oder ein Freund mir beim Umzug hilft und dabei den Fernseher fallen lässt. Ja, richtig, das war vorher nicht versichert. Das ist eine Gefälligkeitsleistung, die ist Familie/bekommt kein Geld/ macht das eben nicht professionell als eine Firma oder Privat Person (dann Gewerbe angemeldet, etc) sonder aus Gefallen. Da waren vorher die Familienmitglieder und Freunde ausgeschlossen. Also: unbedingt nachfragen, ob es diese Klausel gibt, ob man die drin hat oder rein nehmen kann, ob die kostet oder umsonst ist, und wenn kostet, ggf wechseln. Ich zahle relativ wenig, und es muss Preis/Leistungsmäßig alles stimmen.
Genau informieren, bei Haftpflicht z.B. was es bedeutet, wenn eine Kippe auf den Teppich fällt. Gab es eine offene Flamme? Nein? Dann keinen neuen Teppich!
Jemand hat versucht, ein Fahrradschloss zu knacken. War das Fahrrad noch da? Dann kein neues Schloss. Ich musste sagen, dass das Rad 1km um die Ecke stand, es war also ein Diebstahl.
Cer Versicherungsvertreter kommt gerne nach Hause (sondt keine gute Versicherung!) und berät auch diesbezüglich ganz genau. Wenn der Sturm, wie hier in Hamburg, mal eine Scheibe eindrückt...dies ist nicht mit versichert. Sollte man eigentlich glaube, da der häufigste Schadenund Natur Katastrophe...Ich rufe oft bei meiner Versicherung an und informiere mich genau, dafür sind die ja da, die Mitarbeiter. Ich hatte 3 Wasserschäden im Keller. Rohr geplatzt, also nicht meine Schuld (Mietshaus) Aber! die Hausratversicherung zahlt das nicht sondern meine!! Hausratversicherung. Ohne die, kein Schadensersatz. Die holen sich dann das Geld von der Hausverwaltung zurück aber erst geht das diesen Weg.
Fazit: Hausrat - Haftpflichtversicherung ein Muss für jede Person (Fahrrad ist dann auch mitversichert, muss aber angegeben werden)
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsche ANgeben gemacht habe, meiner Meinung nach ist das alles so richtig, weil ich das so übermittelt bekommen habe.
Achso... die Kamera wird momentan bei ebay gebraucht für ca. 270 EUR und neu für 350 EUR (Gehäuse) gehandelt. Ist das ein Anhaltspunkt dafür, wieviel die HV zahlen würde, unabhängig davon wiealt die Kamera nun schon ist ?
Danke schonmal!