Ich habe den Laptop eines Freundes aus Versehen fallen lassen. Wie sag ich's meiner Haftpflicht?
Hoffentlich könnt ihr mir helfen...
Ich war gestern bei einem Freund und habe, während er in der Küche war, seinen Laptop genommen und er ist mir aus Versehen runtergefallen. Ich Trottelin :( Es ist eine kleine Ecke abgesplittert und man kann keine DVDs mehr in das Laufwerk schieben, da hat sich wohl irgendwas "verzogen". Jedenfalls soll er den Schaden natürlich ersetzt bekommen und ich würde es deshalb gerne meiner Haftpflichtversicherung melden, habe so etwas aber noch nie gemacht. Meine Fragen sind deshalb:
- Was ist bei dem Anschreiben (Vorfallsschilderung) zu beachten?
- Wie wird der Ablauf sein? Bekommt er einen Zeitwert ersetzt und der Gutachter bekommt den Laptop? Ideal wäre natürlich, dass er eine Reparatur erstattet bekommt.
- Hat irgendjemand eine Art "Musterbrief", an dem ich mich orientieren könnte?
Tausend Dank im Voraus und liebe Grüße, Sarah
6 Antworten
Der Ablauf,
du rufst deine Versicherung an, und läßt dir ein Schadensprotokoll/meldung zuschicken, diese füllst du dann aus "Ich würde mit reinschreiben, das du das Notebook ohne seine Erlaubnis genommen hast , das ist wichtig !!!" und schickst sie zurück,
Dann bekommt der Geschädigte Post, und muß den Schaden auch nochmal schildern...danach wird reguliert
Deinem Kumpel sagen, er soll nen Rep.Kostenvoranschlag besorgen, wenn er es reparieren lassen will, dann gehts schneller.
Du schickst deiner Gesellschaft eine mail als Schadensmeldung. Dann bekommst du ein förmliches Schadensformular, das du wahrheitsgemäß ausfüllen musst. Sinnvoll wäre es. wenn ihr gleich eine Rechnungskopie des laptops beifügen könnt. Wenn keine Rechnung mehr vorhanden ist, kann die Gesellschaft sowieso schon einmal 50 % in Abzug bringen. Ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur wäre sinnvoll. Zu beachten ist nur, dass man sich strikt an die Warheit halten muss. Wenn sich aus der Schadensschilderung ergibt, dass hier etwas gedreht werden soll, ist die Versicherung sofort von der Leistung frei und bringt die Sache zur Anzeige.
Warum sollte es zu einem berechtigten Abzug kommen, wenn keine Rechnung vorhanden ist? Eine Rechnung ist nicht für BGB§823 relevant. Und somit kann hier die Versicherung auch nicht willkürlich einen Abzug vornehmen. Preise lassen sich immer ermitteln und die Aufbewahrung von Rechnungen keine Pflicht.
Hier mein Rat: Bild machen von dem zerstoerten Laptop.
Vorfall genau schildern.
Ihr duerft nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben...verstanden?
Wenn Du Dir den Laptop geborgt hast, wird es eventuell schwierig mit der Leistung des Versicherers, den viele leisten nicht bei geliehenen oder geborgten Sachen. Wahrscheinlich wird der Zeitwert erstetzt oder eine Reparatur, wenn der Schaden den Zeitwert nicht um all zu viel übersteigt. Musterschreiben ist gut :-) Du musst es doch so beschreiben, wie es bei Dir passiert ist und nicht nach einem bestimmten Muster. Aufpassen würde ich auch, wenn der Schaden nicht zum Vorfall passt - das bekommen gute Gutachter heraus. Für eine günstige Privathaftpflicht Versicherung hilft Dir dieser Vergleichsrechner: http://www.photovoltaik-versicherung-vergleichen.de/sachversicherungen-unfall-hausrat-haftpflicht-wohgebaeude/60.html
ich würd einen ansprechpartner deiner versicherung fragen. bei mir ist auf arbeit mal durch meine schuld ne kaffeemaschine kaputt gegangen, die ich mit meiner jacke runtergerissen hab. hab dann bei der versicherung angerufen und dann kam halt der vertreter und hat mich zum vorfall befragt. alternativ schilderst du der versicherung wie es passiert ist. du brauchst da keine form beachten, das machen die dann schon. dann wird man sehen, ob es mit einer einfachen reparatur getan ist. wenn nicht, muss ihm wohl das gerät ersetzt werden oder er bekommt einen schadenersatz.