Kind wird beschuldigt Digitalkamera kaputt gemacht zu haben

10 Antworten

Nicht haftbar schönes Alter von 10 Jahren...

Digitalkamera wurde aus welchen Gründen auch immer mitgenommen, passiert dann irgendwas, wäre es meist selbst schuld.

Im Normalfall, wäre der Wert bei einer Digitalkamera nichts mehr wert Zeitwert würde die Versicherung erstatten (guck doch mal aus Spaß auf das Datum drauf und auf den Anschaffungspreis)...

Manche Eltern fühlen sich in der Verantwortung oder kummeln dann was auch immer, so würde die Versicherung (wenn nicht auf Neuwert abgeschlossen wurde) den Zeitwert ersetzen für den Fall, wenn man sich dafür verantwortlich fühlt, reicht man das bei der Versicherung ein und wartet dann ab.

Oder man hätte kein Interesse das über die Versicherung laufen zu lassen, möchte aber dennoch ersetzen, so ersetzt man das ganze.

Würde man ersetzen wollen, obwohl man gar keine Versicherung hätte, dann kann man

a) den Kaufpreis erstatten

b) den Zeitwert 5 Euro je nach Kaufpreis bleiben meist nur übrig, manchmal vlt. auch nur Restwert von 1 Euro mit dem Vermerk vlt. Drum PRÜFE welche technische Gerätschaft man seinen Sprössling mitgibt

Will man nicht ersetzen, da man damit keinen Vertrag hätte, so braucht man auch nicht.

Super Ausrede hätte man, wenn man sich darüber aufregen will:

Wer runter schmeißt das Teil und es wäre dann schon hin,

so macht alles andere wer drauf trat oder nicht wenig Sinn.

Erstatten bringt in der Regel meisten nichts,

denn wäre es nicht sein erkorener Mist...

Kematef  22.01.2014, 01:00

Nicht haftbar schönes Alter von 10 Jahren...

Warum schreibst Du denn solch einen Unsinn ? ein Blick ins Gesetz genügt - um deine Antwort zu widerlegen

§ 828 BGB Minderjährige.(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Hallo Anonym345,

deine Eltern sollten den Fall wie schon mehrfach erwähnt, unverzüglich eurer Privathaftpflichtversicherung melden.

*Weshalb der Haftpflicht melden? * Im Volkmund wird gerne gesagt, dass eine Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die man selbst anstellt….

Leider ist das nicht ganz so. (oder zum Glück)

Der Umfang einer Privathaftpflichtversicherung ist viel mehr….

Die Haftpflichtversicherung prüft als erstes den Sachverhalt. Danach wird das „ Verschulden“ geprüft. Sollte deine Haftpflichtversicherung dabei feststellen, dass Du für den Schaden verantwortlich zu machen bist, sollte sie den Schaden begleichen.

SOLLTE sie jedoch feststellen, dass Du nicht haftbar zu machen bist, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Das besondere an der Abwehr ist, dass deine Versicherung, für dich einen „ passiven - Rechtsschutz“ zur Verfügung stellt. D.h. Sie führt wenn nötig für dich den Prozess, gegen den Anspruchsteller und versucht dir das beste Ergebnis vorzulegen.

Nicht bezahlen und fertig. Der Vater kann ja maximal versuchen, das über ein Gericht einzuklagen, das wird aber schon vom Gericht nach meiner Erfahrung abgewiesen werden.

Rein rechtlich sehe ich hier gar kein Problem.

Wohl aber doch im zwischenmenschlichen Bereich. Einmal dass das ganze Verhältnis zwischen Eltern und Kindern beider Familien gestört wird und bleibt, was keinem gefällt. Und dass der Vater gleich so massiv mit vollendeten Anspruchstatsachen um die Ecke kommt. Ohne zu reden.

Ich hatte einen Fall, wo mein Sohn (3 Jahre) in einem Laden eine Vase runterschmiss, aus Versehen, im elterlichen Beisein. Ohne groß zu reden wurde sofort der Anspruch geäußert. Und nach 2 Monaten wurden dann 12 Euro verlangt. Die ich zahlte. Rechtlich hätte ich das im Leben nicht gemusst, aber die Verkäuferin ist unsere Gartennachbarin, das Kind geht bei uns in den Kindergarten. Frieden... Ich gehe nun einfach nicht mehr in den Laden (Fleischerei mit Mittagsversorgung), das habe ich auch so dem Ladeninhaber mitgeteilt und hoffentlich ärgern die sich danach mehr...

Oder Schuhe eines anderen Kindes der Kindergartengruppe. Wir haben diese Hausschuhe mit 15 Euro ersetzt, weil wir mit den Eltern bekannt sind und unsere Söhne wohl auch bis zum Ende der Grundschulzeit in 6 oder 7 Jahren zusammen sein werden. Rechtlich wäre ich dazu niemals verpflichtet gewesen. Leider gab es nicht mal ein Danke.

Das sind halt Pillepalle-Beträge, aber grundsätzlich bin ich gegen solche unberechtigten undurchsetzbaren Forderungen. heute ist soviel Frechheit im Spiel und null Kommunikation.

Diesen Fall bitte einfach der Privathaftpflicht melden. Aufgabe der Privathaftplicht ist die Wiedergutmachung in Geldesform, wenn ein Schaden gerechtfertigt ist, aber eben auch die Abwehr (Rechtsschutzfunktion) bei nicht berechtigten Ansprüchen. In beiden Fällen hilft also die Privathaftpflicht. Und im dritten Fall, wenn kein Schutz vorläge (was ja auch mal sein kann), teilt der Versicherer einem das mit.

Mein Sohn ist auch 10 und ich kenne Viertklaessler.... Wer seinem Kind eine Kamera, ein Smartphone oder sonstiges mitgibt, hat selbst Schuld. Punkt.

Ignorier den Mann, der versucht jemand Dummen zu finden.

Kematef  22.01.2014, 01:03

Ignorier den Mann, der versucht jemand Dummen zu finden.

Bist Du als Hellseher auf die Welt gekommen um hier einschätzen zu können, wie sich das ganze tatsächlich zugetragen hat ?

darkhouse  22.01.2014, 08:06
@Kematef

Nö, aber das ist der Vater, der das Geld will, auch nicht.

Steffile  22.01.2014, 08:19
@Kematef

Hellseher nicht, aber Erfahrung mit Eltern....

Ich persoenlich wuerde mich selbst als Verantwortliche sehen, wenn ich meinem Kind eine Kamera mit in die Schule geben wuerde und die kaputt nach Hause kaeme.