Was würde passieren wenn ich einen einzelnen Polizisten ohne Zeugen/beweise beleidige?

Regina3  30.05.2022, 01:26

Was bringt Dir das?

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Beitragsersteller
 30.05.2022, 01:30

Hab ich doch in der Frage extra stehen, ich frage aus Interesse. Das muss doch sehr häufig vorkommen.

11 Antworten

Es gibt keine Beamtenbeleidigung, richtig, aber die normale Beleidung (§ 185 StGB) kann auch gegen Beamte gerichtet sein.

Über den Fall wird dann im Einzelnen entschieden, lügen darfst Du aber.

Wenn es zu einem Verfahren kommt:

  • dann darfst du lügen.
  • dann riskiert der Polizist mit einer Falschaussage eine Haftstrafe, seinen Job und seine Pension.

Zweimal darfst du raten, wer glaubwürdiger ist.

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Beitragsersteller
 30.05.2022, 01:31

Also er hätte wirklich recht in dem beispiel.
Der Polizist wurde beleidigt aber man sagt einfach das ist nie passiert oder sowas wie „nö du hast mich beleidigt“.

Jetzt steht es aussage gegen aussage aber der Polizist ist ein beamter und der andere keiner

AnglerAut  30.05.2022, 01:32
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Sehr wahrscheinlich würde der Strafrichter dem Polizisten dann glauben und den Angeklagten verurteilen.

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Beitragsersteller
 30.05.2022, 01:37
@AnglerAut

Aber wenn ich ihn beschuldige oder zuerst anzeige hätte er nur Theoretisch auch einen grund zu lügen.
gibt keine garantie dafür das er nicht sein Amt missbraucht. Nichtmal einen Beweis oder zeugen

das wäre mir zu riskant als richter irgendwen unschuldiges/ nicht vorbestraften zu verurteilen.

AnglerAut  30.05.2022, 01:52
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Die Richter kennen die Polizisten, Die sind regelmäßig als zeigen dabei. Und Richter machen das nicht zum ersten Mal.

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Beitragsersteller
 30.05.2022, 01:54
@AnglerAut

Nur weil der richter wen kennt heisst es nicht das der andere ihn wirklich beleidigt hat (obwohl er es getan hat).

verstehe die logik also nicht warum man dem Polizisten glaubt und den anderen verurteilt.

warum lässt man das nicht einfach falen, stellt das ein und gut ist ?

AnglerAut  30.05.2022, 01:59
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Wenn man jemanden kennt, dann kann es schon sein, dass man ihm leichter glaubt.
Man stellt sowas nicht ein, weil man nicht will, dass Polizisten ungestraft beleidigt werden.

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Beitragsersteller
 30.05.2022, 01:59
@AnglerAut

Ich denke wenn ich die frage anders gestellt hätte hätte ich ganz andere antworten bekommen.
Ihr verteidigt zu sehr den Polizisten weil er das echte Opfer ist.

Stell dir vor : der Polizist beleidigt mich in Wirklichkeit als H Sohn und behauptet ich habe ihn beleidigt, was ich nicht getan habe.

Keine zeugen kein kollege usw.

BLAEKK  30.05.2022, 01:28

Danke

Du spielst darauf an, dass es auf eine "Aussage-gegen-Aussage"-Situation hinausläuft.

Nun ist es allerdings so, dass im (deutschen) Strafrecht das Tatopfer Zeugenstellung im Strafprozess hat (siehe schon § 48 Abs. 3 StPO) - und das Gericht Beweise frei würdigen kann, § 261 StPO. D.h. unter anderem: es kann der einen Aussage mehr Gewicht und Bedeutung beimessen, als einer anderen - oder z.B. dem Zeugen A glauben, den zwei Zeugen B und C - die beide ähnliches Aussagen - jedoch nicht.

Der Angeklagte darf grundsätzlich lügen - er hat keine Zeugenstellung (und er hat ja auch einen Grund zu lügen: die Vermeidung einer Bestrafung).

Ein Zeuge darf hingegen nicht lügen. Klar, manche Zeugen lügen trotzdem. Sie werden dafür aber auch bestraft, falls es rauskommt. Bei Beamten steht bei einer Verurteilung wegen Falschaussage auch dienstrechtlich etwas auf dem Spiel. Insoweit wäre die Überlegung naheliegend, dass der Polizist eher geneigt ist, die Wahrheit zu sagen, als der Angeklagte. Möglicherweise rechnet der eine oder andere Polizist auch damit, dass manche Richter so denken - und lügt deshalb. ;-)

Da Zeugenaussagen Beweismittel sind, kann durch sie alleine auch der Tatnachweis erbracht werden und daraufhin verurteilt werden. Auch dann, wenn es keine (sonstigen) objektiven Beweismittel gibt und der Angeklagte die Tat bestreitet. Da erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung gelten, ist die Aussage des Tatopfers jedoch einer intensiveren Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen (s. Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl., § 261 StPO, Rn. 100 m.w.N.).

Oben gesagtes gilt übrigens in allen Strafprozessen. Also auch, wenn kein Polizist oder sonstiger Beamter Opfer bzw. Zeuge ist.

Relevant ist das öfters bei angeklagten Sexualstraftaten, die z.B. spät angezeigt wurden: es fehlen dann objektive Beweismittel (wie Spermaspuren, Verletzungen etc.) und es gibt nur: ein (angebliches) Tatopfer sowie einen (angeblichen) Täter.

Das Opfer sagt, es sei z.B. vergewaltigt worden - der Täter bestreitet vehement, dass er eine Straftat verübt hat: alles sei einvernehmlich geschehen. Das Gericht kann, siehe oben, in solchen Fällen alleine aufgrund der Aussage des Tatopfers verurteilen: auch zu einer mehrjährigen Haftstrafe.

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Beitragsersteller
 30.05.2022, 02:20

Oder moment ich nimm das zurück, psychologe wäre wenigstens irgendein beweis. Vielleicht ein erlogener oder echter aber ein beweis.

der Polizist hat nichts.
als ob da ein Psychologe jemand bestätigen könnte das ihn das h sohn hart getroffen hat.

TheJudgement  30.05.2022, 14:59
@indexhtml

Nach persönlichen Meinungen war nicht gefragt. ;-)

Da ich auf Männer stehe, wird's mit irgendeiner Alten eher schwierig werden, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist: Die Wahrscheinlichkeit ist aber geringer. ;-)

Im Übrigen haben wohl die wenigsten Menschen ein Interesse daran, zufällig ausgewählte, ihnen unbekannte Menschen eines Sexualdelikts falsch zu bezichtigen. Das wäre auch eine Straftat und auch diese Straftat kann jeder begehen. Also nicht nur "irgendeine Alte", sondern auch "irgendein Alter".

Natürlich haben auch wir nicht das perfekte Strafrechtssystem. Wer hat das schon? Man kann Leuten nur vor den Kopf gucken, aber nicht hinein. Folter hat sich - wenig überraschend - als untaugliche Maßnahme zur Wahrheitsfindung herausgestellt. Was geschehen ist, lässt sich oft genug nur aus Bruchstücken rekonstruieren. Erinnerungen sind oft falsch. Aussagen nicht immer frei von verfahrensfremden Absichten und tendenziösen Verzerrungen - oder schlicht Fehlerinnerungen, die dem Aussagenden nicht bewusst sind. Aussagen und (objektive) Beweismittel können mehrdeutig sein und sich widersprechen. Könnte man Gedanken auslesen, wären Erinnerungen wie auf einer Festplatte unveränderlich gespeichert und wären alle Orte der Welt Audio-visuell überwacht, säßen womöglich einige im Knast, die frei herumlaufen und einige wären frei, die einsitzen.

Absolute Sicherheit und "Gerechtigkeit" - i.S.v. Ausschluss von Fehlurteilen - lässt sich halt nur mit totaler Überwachung und - womöglich - invasiven Untersuchungsmethoden feststellen. Jedenfalls nach derzeitigem Stand.

Gegenfrage: möchtest du in so einer Gesellschaft der Totalüberwachung leben? Das wäre halt der Preis für deinen Anspruch auf eine (nahezu) fehlurteilslose Gesellschaft. 100%ige Sicherheit gibt es allerdings auch dann nicht.

Der Preis einer eher freien Gesellschaft ist, dass es Fehlurteile gibt. Fehlurteile in beide Richtungen! Es ist ja kein Naturgesetz, dass der Angeklagte nur aufgrund der Zeugenaussage des Opfers (oder überhaupt) verurteilt wird, selbst wenn er's in Wahrheit war.

Aus Sicht eines unschuldig Verurteilten ist das Fehlurteil schlimm - aus Sicht eines tatsächlichen Opfers, das erlebt, wie sein Peiniger freigesprochen wird, ist auch dieses Fehlurteil bitter. Derzeit ist beides unvermeidbar - man kann nur das Risiko minimieren. Das ist eben die Realität.

Aussagepsychologische Gutachten werden von Gutachtern vorgenommen, die das Gericht bestimmt hat. Insoweit nutzt das Kennen von Psychologen nicht zwingend etwas. Aber klar: eine glaubhafte Aussage hinzubekommen, die trotzdem erlogen ist, ist nicht unbedingt ein Hexenwerk und Gutachter können irren. Das allerdings ist auch Richtern, Staatsanwälten und Gutachtern bewusst.

Falls du (oder ein naher Angehöriger von dir) selbst Opfer einer Straftat wirst und du der einzige Zeuge bei einem bestreitenden Angeklagten bist, wirst du es womöglich irgendwie ganz gut finden, falls das Gericht deine Sachverhaltsdarstellung für glaubhafter hält und den Angeklagten verurteilt. Möglicherweise findest du's auch ungerecht - wer weiß. ;-)

Tipp: Solltest du eine dann möglich erscheinende Schuldfeststellung und Verurteilung gegen Ende des Prozesses doch als ungerecht empfinden und Nebenkläger sein, kannst du Freispruch des Angeklagten beantragen, um deinen Teil zur Gerechtigkeit beizutragen. ;-) (s. BGH, Beschluss vom 1.9.2020 – 3 StR 214/20).

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Beitragsersteller
 30.05.2022, 02:15

Und dich stört diese ungerechtigkeit null ? Irgendeine alte kann dich für 10 Jahre hinter gitter bringen obwohl ihr euch nichtmal kennt und sie sich irgendwas aus dem hintern zieht ?
Paar Psychologen kennt oder gut schauspielern kann.

Irgendein Rechter Polizist könnte einen Syrer abschieben lassen, ohne Grund.

was sind das für Gesetze.

Er ist deshalb glaubwürdiger, weil er keinen Grund hat, es zu erfinden. Er hat absolut nichts davon.

Du hingegen entgehst einer Strafe. Grund genug, zu lügen.

Nur theoretisch. Im realen Fall würde er wahrscheinlich drüber stehen.

Gruß S.

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Beitragsersteller
 30.05.2022, 13:51
Er ist deshalb glaubwürdiger, weil er keinen Grund hat, es zu erfinden. Er hat absolut nichts davon.

doch ich habe ihn auch beschuldigt in dem beispiel.

Beide erzählen das der andere ihn beleidigt hat

Jemand, der keinen Belastungseifer an den Tag legt, hat mit seiner Aussage immer mehr Gewicht.