Was wenn ich einen Schaden der von einem Untermieter verursacht wurde nicht bezahlen kann?

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Da stehst du echt blöd da.
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„2. Der Hauptmieter haftet für Schäden, die der Untermieter verursacht

Da zwischen Vermieter und Untermieter keine vertragliche Beziehung besteht und dem Vermieter daher auch keine vertraglichen Ansprüche gegen den Untermieter zustehen (s. dazu im 3. Teil), sieht das Gesetz zum Schutz des Vermieters in § 540 Abs.2 BGB vor, dass der Hauptmieter dem Vermieter gegenüber haftet, wenn der Untermieter sich beim Gebrauch der Mietsache schuldhaft nicht vertragsgemäß verhält. Die Einstandspflicht des Hauptmieters für ein Verschulden des Untermieters besteht unabhängig davon, ob der Vermieter seine Erlaubnis zur Untervermietung erteilt hat oder nicht.“(Quelle:www.mietrecht.org)
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Somit bist du gegenüber dem Vermieter in jedem Fall haftbar für den Schaden. Wenn du ihn nicht begleichen kannst, kann der Vermieter für die Regelung des Schadens die von dir gezählte Kaution in Anspruch nehmen. Du musst dir das Geld dann von deinem Untermieter zurückholen. Das kann natürlich schwer und langwierig werden.

bwhoch2  12.07.2018, 09:02

Wobei noch anzumerken ist, dass er auf die Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses zurück greifen kann, was aber zunächst nicht so schlimm ist.

Der Vermieter muss eben, so lange FS noch nicht bezahlt hat, den Schadensbetrag von der Kaution in Gedanken abziehen, um sich bewußt zu machen, wieviel davon noch übrig ist, wenn es bspw. zu Mietrückständen oder weiteren Schäden kommt.

Er wird also auf jeden Fall darauf dringen, dass der Schaden bezahlt wird und wenn es in Form von kleinen Raten ist.

.... aber der Untermieter wird ja eine PH haben und die bezahlt doch den Schaden, was läuft denn da unrund?

Und ausgezogen, da muss ja dann auch die WG-Bescheinigung vom Hauptmieter ins Einwohnermeldeamt und falls der UM auf der Flucht sein sollte, kümmern die sich. Folgt doch für solche meist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 EUR!

Ergo, der Vermieter möge seinen Tischler einbinden und die Schadensumme möglichst gerichtsfest ermitteln und dem Mieter zustellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

War die Untermiete mit dem Vermieter abgesprochen? Hast Die Polizei informiert ihn quasi angezeigt? Schäden kann man kulanterweise in Raten abbezahlen. Diese müsstest Du vorerst tun da Du die Hauptmieterin bist. Dem Eigentümer is es egal, der schickt nen Gerichtsvollzieher.

Goldblau  11.07.2018, 23:02

Oh Man Mädel, was hast Du jetzt davon? Da es dein Freund war KENNST du ja wohl SEINEN Namen mach jetzt eine Anzeige. Sonst bleibst auf den Kosten sitzen. Da mach ist das die Angelegenheit von der Polizei und deinem Vermieter.

bwhoch2  12.07.2018, 09:04
@Goldblau
Da mach ist das die Angelegenheit von der Polizei und deinem Vermieter.

Anzeige ja, denn es geht um das Delikt Sachbeschädigung. Man könnte den Ex vorher noch warnen, dass dieser Schritt folgen wird, wenn er den Schaden nicht sehr schnell erstattet. Ansonsten tatsächlich in Kürze Anzeige erstatten.

Allerdings wird die Sache dadurch nicht ausschließlich eine Angelegenheit zwischen Polizei und Deinem Vermieter. Es bleibt nach wie vor als berechtigte Forderung des Vermieters gegenüber Dich als Mieterin.

Andrea1962 
Beitragsersteller
 11.07.2018, 22:53

Die untervermietung war mit meinem Vermieter abgesprochen, mein Untermieter war damals mein Freund. Deshalb habe ich ihn auch nicht angezeigt, er wollte es ja reparieren lassen.

Hauptmieter kann aber wegen beschränkter finanz. Mittel den Schaden nicht bezahlen. Was tun?

Zusehen, dass der Schadensverursacher den Schaden möglichst rasch und in vollem Umfang erstattet. Entweder Dir oder direkt dem Vermieter.

Hauptmieter sollte mit dem Vermieter sprechen, ihn auf die Kaution verweisen, die er als Sicherheit hat und Ratenzahlung anbieten. Normalerweise kleine Raten und wenn es Weihnachtsgeld oder mal aus anderen Gründen etwas mehr gibt, auch mal größere. Bis eben der Schaden komplett bezahlt ist.

Dran bleiben am Verursacher und ggf. auch nicht vor einer Anzeige zurück schrecken, insbesondere, wenn der Ex ohne Hinterlassen einer Kontaktadresse verschwunden ist. Die Polizei kann ggf. auch über das Einwohnermeldeamt recherchieren, man kann beim Arbeitgeber nachfragen, bei seinen Eltern und weitere Möglichkeiten (facebook, whatsapp etc.) nutzen, um ihn ausfindig zu machen.

Andrea1962 
Beitragsersteller
 12.07.2018, 13:49

Leider haben wir blöderweise keine Kaution vereinbart.....ich weiss das war dumm, aber ich hab das ja nur als Gefälligkeit meinem damaligen Freund gegenüber getan.

Naja dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

Was tun?

Du bist gegenüber Deinem Vermieter haftbar für Schäden. Schau' also zu, den Untermieter aufzutreiben und halte ihn haftbar.

Du kannst hierzu auch zum Einwohnermeldeamt gehen. In diesem Fall hast Du ein berechtigtes Interesse nach Herausgabe der Daten.