Wen steht der Unterhalt meines Vaters zu, mir oder meiner Mutter?
Also Vorab ich bin seit 5 Monaten Volljährig und gehe noch zur Schule und möchte danach auch noch Studieren:
Ich habe vor kurzem eine andere Frage gestellt, welche sich auf einen Streit zwischen mir und meiner Mutter bezieht (Sinnvoll die Frage zu lesen und diese Frage dann mit meiner neuen zu verbinden)
Nach dem letzten Gespräch mit meinem Vater, kam er zu dem Entschluss, mir den Unterhalt auf mein Konto zu überweisen, anstatt aufs Konto meiner Mutter.
- Darf er das?
- Meint meine Mutter, ich müsse ihr den Unterhalt zurück geben
- Falls nicht die hälfte der Miete zahlen (was in etwa so viel wie der Unterhalt ist)
zu meiner Mutter: Sie geht nicht arbeiten und lebt vollkommen von jeglicher Art von Geld, welches sie durch mich bekommt.
ich bekomme weder Taschengeld , noch wirklich Essen oder sonstigen Unterhalt von ihr. Ich kaufe mir meine Kleidung durch Taschengeld von meinem Vater und esse so gut ich kann bei meiner Oma. (Spätestens jetzt wäre es hilfreich sich meine erste Frage durchzulesen).
Steht mir der Unterhalt zu? oder kann sie mir den Unterhalt wieder wegnehmen? Ich kaufe mir eh alles selbst, von daher würde ich es auch weiterhin mit dem Unterhalt machen. Es ändert sich letztendlich nur eine Sache: Ich habe weniger Stress und muss mir keine Gedanken machen, dass ich jeden Tag die gleiche Hose trage, oder mir überlegen wo ich essen her bekomme ( ich bin nicht abgemagert, kein bisschen, liegt aber letztendlich an meiner Oma und daran, dass ich wenn ich Geld habe, mir draußen Essen kaufe.).
LG
12 Antworten
Den Unterhaltsanspruch hat grundsätzlich das Kind. Bei minderjährigen Kindern ist der Unterhalt zu Händen des betreuenden Elternteils zu zahlen, bei volljährigen an das Kind.
Nach dem letzten Gespräch mit meinem Vater, kam er zu dem Entschluss, mir den Unterhalt auf mein Konto zu überweisen, anstatt aufs Konto meiner Mutter.
Das ist den Vater auch dringend zu empfehlen, da eine Zahlung an die Mutter nur dann schuldrechtlich befreiend wirkt, wenn dies auf Ihre Veranlassung hin erfolgt.
zu meiner Mutter: Sie geht nicht arbeiten und lebt vollkommen von jeglicher Art von Geld, welches sie durch mich bekommt.
Wie soll das funktionieren, wenn der Unterhalt von Vater rechnerisch nur für die halbe Miete reicht ?
Falls nicht die hälfte der Miete zahlen (was in etwa so viel wie der Unterhalt ist)
Ihre Mutter ist ihnen gegenüber auch bar- bzw. naturalunterhaltspflichtig. Mit der Volljährigkeit entfällt die Unterhaltserfüllung durch Pflege und Betreuung.
Wie hoch die Naturalunterhaltspflicht der Mutter ist, hängt vom Einkommen beider Eltern ab. Aber selbst wenn die Mutter kein oder nur geringes Einkommen hat, kann sie für die Miete nur das verlangen, was im Unterhalt dafür veranschlagt ist.
Grundsätzlich sind sowohl der Vater als auch die Mutter bis zur Beendigung der Ausbldung oder Vollendung des 25. Lebensjahres Unterhaltspflichtig. Da du bei deiner Mutter wohnst, sollte sie durch Miete und Lebensmitteln ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Dein Vater muss diesen Unterhalt als Barunterhalt (Geld) leisten.
Dieser steht dir zu, genau genommen darf er es gar nicht deiner Mutter überweisen. Welche Absprachen du mit deiner Mutter triffst, wieviel Geld du ihr dazuzahlen musst steht auf einem anderem Blatt.
Nein, es gibt keine Begrenzung auf 25 Jahre beim Unterhalt.
Unterhalt wird bis zum Ende der ersten Berufsausbildung geschuldet. Das kann sehr viel länger als 25 Jahre sein.
Ab 18 steht der Unterhalt allein Dir zu
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
Als Schüler hast du weiterhin einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern, auch über den 18. Geburtstag hinaus. Aber:
Es besteht nun keine Sorgepflicht mehr für dich und somit kein Anspruch mehr auf "Naturalunterhalt" von deiner Mutter (Betreuung, Kochen, Waschen, Putzen etc...).
Du hast nun von beiden Eltern Anspruch auf "Barunterhalt" (Geld für Verpflegung, Unterkunft, Kleidung...) - also auch von der Mutter.
- Deshalb hat die Mutter auch keinen Anspruch mehr auf Zahlung von Barunterhalt für dich vom Vater an sie selbst.
- Du selbst bist aber nun verantwortlich dafür, deinen beiden Eltern deinen Unterhaltsanspruch nachzuweisen, deinen Gesamtanspruch an beide Eltern zu ermitteln, diesen auf beide Eltern aufzusplitten und die Anteile von beiden einzufordern.
- Solltest du diesbezüglich nichts unternehmen, bräuchten die Eltern dir keinen Unterhalt zu leisten - selbst wenn du eigentlich einen Anspruch hättest.
Dein gesamter Unterhalt, also die beiden Anteile der Eltern, sind zusammen mit dem Kindergeld so bemessen, dass du davon deine notwendigsten Lebenshaltungskosten bestreiten kannst - alles was darüber hinaus geht, müsstest du als Volljähriger selbst erwirtschaften.
- Lässt die Mutter dich noch bei sich wohnen - wozu sie nun nicht mehr verpflichtet ist - kann sie dir ihren Unterhaltsanteil in Form von Unterkunft und ggf. auch noch Verpflegung statt als Bargeld erbringen... und dazu auch noch das Kindergeld verwenden.
Für die ihren errechneten Anteil übersteigenden Kosten (Strom, Telefon, Reinigungs-/ Hygieneartikel...) kann die Mutter noch ein "Kostgeld" von dir verlangen, welches du ggf. vom väterlichen Unterhaltsanteil zahlen könntest.
Auch Essen zubereiten, Wäsche waschen, Reinigungsarbeiten usw... sind keine von der Mutter kostenlos zu erbringenden Leistungen mehr - auch diese müsstest du ihr entsprechend entlohnen.
- In welcher Höhe deine Mutter Kostgeld verlangt, bleibt ihr selbst überlassen - ist ggf. "Verhandlungssache" zwischen euch.
- Wenn du damit nicht einverstanden wärst, stünde es dir frei, auszuziehen.....
Hallo KingKayB,
wenn dein Vater unterhaltspflichtig ist, zahlt er, wenn du volljährig bist, an dich auf dein Konto. Er hat vermutlich keine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter.
Deine Mutter ist übrigens dir gegenüber auch unterhaltspflichtig, bis du eine erste Ausbildung (Lehre/ Studium) abgeschlossen hast. Das kann sie auf diese Weise tun, indem du bei ihr wohnst und isst. Dann steht ihr z.B. das Kindergeld zu.
Von dem, was du als Unterhaltszahlung von deinem Vater bekommst, könntest du deiner Mutter etwas abgeben als Ausgleich für die Miete.
Was und ob du überhaupt etwas bezahlen musst, dass erfährst du bestimmt noch beim Jugendamt. Die sind zwar nicht mehr dein Partner, aber sie kennen vermutlich deine Lage und können dich beraten.