Wann verjährt die Aufforderung zu Aufbauseminar?


24.03.2020, 23:26

Die Fahrschulen sind eh geschlossen von daher ist ein Aufbauseminar sowieso nicht möglich.

4 Antworten

da verjährt nix, das Bussgeld muss zunächst mal rechtskräftig sein, dann ergeht die Meldung an die Führerscheinstelle, von dort kommt die Post

ich habe gehört ab 3 Monaten können die mir nichts mehr stimmt das ?

die Verfolgungsverjährung, stimmt, danach kann kein bussgeldbescheid diesbezgl. mehr kommen. Der Tattat entscheidet darüber.

Das verjährt nicht .. in der Regel dauert es so 3-5 Monate nach dem Tattag.

Wann war es und was war es?

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 25.03.2020, 09:31

Vor einem Monat ein Verstoß gegen die 0,0 Promille Grenze.

bei einem Kollegen kam aber auch nichts mehr ( er ist vor einem halben Jahr über Rot gefahren )

Ein Verwaltungsakt , also die Anordnung des ASF , verjährt nicht !

Eine Verjährung tritt nur gegen den Bußgeldbescheid ein .

Weiß ich leider nicht aber da kommt schon was und das ist auch nicht verjährt

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 23:32

Bei einem Kollegen ist es nach 3 Monaten verjährt...

das war zwar ein anderer Verstoß aber im Prinzip das selbe Verfahren.