Wann verjährt die Aufforderung zu Aufbauseminar?
Hey das Busgeld Etc ist schon bezahlt aber ich bekomme einfach keinen Brief von der Fahrerlaubnisbehörde ( Aufbauseminar, Probezeitverlängerung )...
ab wann können die mich nicht mehr auffordern am Aufbauseminar teilzunehmen ? Bzw wann Verjährt die Angelegenheit ?
Gegen die Ordnungswidrigkeit habe ich kein Wiederruf eingereicht sondern gestanden und bezahlt...
ich habe gehört ab 3 Monaten können die mir nichts mehr stimmt das ?
da ja aktuell einiges Drunter und Drüber geht wegen Corona hoffe ich das ich entweder genug Zeit Gewinne oder das mein Fall einfach untergeht...
Die Fahrschulen sind eh geschlossen von daher ist ein Aufbauseminar sowieso nicht möglich.
4 Antworten
da verjährt nix, das Bussgeld muss zunächst mal rechtskräftig sein, dann ergeht die Meldung an die Führerscheinstelle, von dort kommt die Post
ich habe gehört ab 3 Monaten können die mir nichts mehr stimmt das ?
die Verfolgungsverjährung, stimmt, danach kann kein bussgeldbescheid diesbezgl. mehr kommen. Der Tattat entscheidet darüber.
Das verjährt nicht .. in der Regel dauert es so 3-5 Monate nach dem Tattag.
Wann war es und was war es?
Vor einem Monat erst? Ach .. keine Sorge, das kommt noch. Und das wird ungemütlich, weil es ein besonderes Aufbauseminar sein muss.. nicht mal das normale. https://www.nord-kurs.de/fahranfaenger/besonderes-aufbauseminar/
Ein Verwaltungsakt , also die Anordnung des ASF , verjährt nicht !
Eine Verjährung tritt nur gegen den Bußgeldbescheid ein .
Weiß ich leider nicht aber da kommt schon was und das ist auch nicht verjährt
Bei einem Kollegen ist es nach 3 Monaten verjährt...
das war zwar ein anderer Verstoß aber im Prinzip das selbe Verfahren.
Vor einem Monat ein Verstoß gegen die 0,0 Promille Grenze.
bei einem Kollegen kam aber auch nichts mehr ( er ist vor einem halben Jahr über Rot gefahren )