Was unterscheidet die 3 Betreuungsarten- gesetzliche Betreuung, Berufsbetreuer und Betreuungsverein?

1 Antwort

Was meinst Du konkret mit "Unterschiede"? Grundsätzlich: Betreuungsvereine und Berufsbetreuer machen grundsätzlich das gleiche, nur das der Berufsbetreuer dafür Geld bekommt und ein Betreuungsverein kostenlos tätig wird.

Die Betreuungsbehörden haben hauptsächlich Aufgaben im Vorfeld von Betreuungen und sie haben auch Befugnisse im Rahmen eine Betreuungsverfahrens.

fiara123 
Beitragsersteller
 05.12.2013, 13:36

Naja ich suche vor allem Vorteile der Berufsbetreuung. Da ich diesem nichts positives abgewinnen kann? Außerdem handelt es hierbei meist um unqualifizierte Quereinsteiger, die oftmals keine große Ahnung von der Materie haben. Leider kann ich dir nicht zustimmen, da viele Betreuungsvereine aus einer Vielzahl von Berufsbetreuern bestehen und nicht unentgeltlich arbeiten, sondern ebenfalls wie die Berufsbetreuer das Geld aus staatlicher Hand bekommen.

SaVer79  05.12.2013, 13:42
@fiara123

Das ist nicht richtig! Berufsbetreuer sind in der Regel entweder Leute, die hier schon eine gewissen Erfahrung haben oder aber eine Ausbildung im rechtlichen oder "wirtschaftlichen" Bereich haben. In Betreuungsvereinen sind ehrenamliche Betreuer organisiert. Der Betreuungsverein an sich kann allerdings auch Betreuungen führen. Dafür bekommt er dann eine Vergütung. Ob jemand in einem Betreuungsverein organisiert ist oder als Berufsbetreuer arbeitet, sagt nichts über die Qualität aus. In der Regel ist es sogar so, dass die "schwierige" BEtreuungen eher an Berufsbetreuer vergeben werdn

Die Vergütung eines Betreuers wird nicht immer vom Staat gezahlt. Hat der Betreute Vermögen, so trägt er die Kosten selber

fiara123 
Beitragsersteller
 05.12.2013, 14:02
@SaVer79

So wie du es sagst wäre es sicher zu wünschen aber die Realität sieht leider anders aus, der Anteil an proffesionell ausgebildeten Sozialarbeitern ist in dieser Branche immer noch sehr gering und dies sagt sehr wohl etwas über die Qualität der Arbeit aus.

Es ist außerdem auch nicht richtig das schwierige Betreuungen vor allem an Berufsbetreuer gehen denn gerade was z.B. Vollmachtvertretung angeht führt kein Weg am Betreuungsverein vorbei.

Bei der Vergütung stimme ich dir zu wäre ja sonst auch noch schöner wenn der Staat auch die Vermögenden dabei unterstützen müsste.

SaVer79  05.12.2013, 14:17
@fiara123

Ich glaube, Du verkennst worum es bei gesetzlichen BEtreuungen geht. Da geht es lediglich um die rechtliche Vertretung des BEtroffenen. Wozu muss man da Sozialarbeiter sein? Das ist für die Aufgaben, die ein Betreuer haben kann, nicht wirklich hilfreich

Was verstehst Du unter einer Vollmachtsvertretung?

Novosibirsk  14.07.2019, 10:36
@SaVer79

Wenn "schwierige" Betreuungen an Berufsbetreuer vergeben werden, erfolgt dies im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorschriften. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers, sind in jedem Fall ehrenamtliche Betreuer vorzuziehen. Eine Ausbildung zum Berufsbetreuer ist vom Gesetzgeber nicht gewollt. Dies hängt damit zusammen, dass die gesetzliche Betreuung sich aus der ehrenamtlichen Vormundschaft entwickelt hat. Ebenso wenig, wie es im Bereich der Vormundschaften Vormünder mit Erziehungsdiplom geben soll soll es auch keine Ausbildung zum Berufsbetreuer geben. Die Forderung nach einer Ausbildung von Berufsbetreuern ist ein Wunschdenken von Lobbyisten das Berufsbetreuerverbandes, die allerdings auf den Widerstand des Gesetzgebers stößt.

Vgl. hierzu die Website www.zwangspsychiatrie.dee" .