Was tun wenn Schuldner nicht zahlt und keine aktuelle Adresse hat?
Ich habe einer Bekannten 15000€ geliehen. Dies wurde schriftlich festgehalten und hätte bis Ende April zurück gezahlt werden müssen. Auf Anrufe und Nachrichten reagiert sie nicht. Außerdem ist sie vor ein paar Monaten nach Österreich in eine WG gezogen( Adresse bekannt, allerdings kein Name an Postkasten/Klingel), ist aber noch unter der Anschrift ihrer Eltern gemeldet. Wenn ich einen Mahnbescheid an die Adresse ihrer Eltern schicken lasse, gilt der dann als zustellbar? Oder müsste ich sie vorher wegen Verletzung der Meldepflicht anzeigen, um ihren tatsächlichen Wohnort herrauszufinden. Lohnt es sich ein Inkasso Unternehmen oder Rechtsanwalt zu beauftragen? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten an mein Geld zu kommen (Klage wegen Vertragsbruch etc.)? Ich bin um jede Hilfe dankbar.
7 Antworten
Hier würde ich aus mehreren Gründen den Erlass eines Mahnbescheids beantragen:
1. Zum einen kommst Du auf diese Weise am schnellsten an einen Titel. Aus diesem kannst Du dann 30 Jahre lang gegen Deine Bekannte vorgehen und hast kein Problem mehr mit der Verjährung.
2. Hier sind die Verfahrenskosten - die Du vorstrecken musst und auf denen Du im Zweifel sitzen bleibst - am geringsten.
3. Außerdem kannst Du den Mahn- und Vollstreckungsbescheid auch ohne Anwalt beantragen. Dies geht vor dem Landgericht, das hier aufgrund der 15.000 € zuständig wäre, nicht mehr.
Insofern lohnt es sich nicht, ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Einen Antrag auf Erlass des Mahnbescheids kann man auch als juristischer Laie problemlos ausfüllen. Hier reicht es auch aus, wenn Du die Adresse der Eltern angibst. Es genügt nämlich eine Anschrift, bei der die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass dort eine ordnungsgemäße Zustellung vorgenommen werden kann.
Du kannst erstmal ohne Anwalt versuchen, durch Zustellung eines Mahnbescheides Druck auszuüben. Falls das nichts bringt, mußt Du wohl den Weg - wie hier beschrieben - mit oder ohne Hilfe eines Anwalts zu Ende gehen: http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/index.htm
Verzug liegt vor, wenn ihr schriftlich fixiert habt, wann es zurückzuzahlen war (=vertraglich vereinbarter Termin).
Zur Frage mit der Adresse: Sie wird hinterher keine Handhabe haben, dagegen zu argumentieren, wenn sie sich nicht ummeldet. Der Mahnbescheid gilt dann als in ihren Machtbereich angekommen. Und wenn die Eltern noch dort wohnen, wird kein Richter annehmen, dass die Schuldnerin das ganze nicht bekommen hat bzw. dass sie die Eltern nicht beauftragt hat, ihre Post zu verwalten.
Insofern würde ich den Mahnbescheid beantragen und dann mal weiter sehen. Dürfte auch den Effekt haben, dass sie ggf. den Eltern etwas zu erklären hat, was man einfach mal mitnimmt als Erkenntnis. Vermutlich wird dann widersprochen werden, danach wäre der Weg vor ein Gericht notwendig.
Du kannst auch direkt einen Anwalt mit einer Klage beauftragen. Ich würde da auch nicht lange herum machen mit einer weiteren Mahnung durch einen Anwalt. Der Gang zum Anwalt steht bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid sowieso an, denn der Streitwert wird das ganze vor das Landgericht ziehen und dort herrscht in der Sache dann Anwaltszwang.
Wenn ich einen Mahnbescheid an die Adresse ihrer Eltern schicken lasse, gilt der dann als zustellbar?
Wenn dies dort seine amtliche Meldeadresse ist, gilt der Mahnbescheid bei Einwurf als zugestellt und die 14 Tage frist beginnt zu laufen. Ein Antrag zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand würde scheitern.
Lohnt es sich ein Inkasso Unternehmen oder Rechtsanwalt zu beauftragen?
Nein. Du bist verpflichtet den für den Schuldner, nicht für dich, günstigsten Weg zu gehen, wenn du die Kosten erstattet verlangen willst.
Inkassobüro gehört nicht dazu und ein Rechtsanwalt wäre nur im streitigen Verfahren sinnvoll.
Wer Geld verliehen hat und es nicht zurückbekommt, kann den Schuldner entweder verklagen oder ein Mahnverfahren einleiten. Notwendig für beides ist, dass der Schuldner bereits säumig ist. Das ist der Fall, wenn der im Vertrag vereinbarte Rückzahlungstermin verstrichen ist oder – wenn der Gläubiger das Darlehen kündigen musste – die gesetzte Frist für die Rückzahlung erfolglos verstrichen ist.
Für die Zivilklage ist das Amts- oder Landgericht zuständig, je nachdem, wie hoch der Betrag ist, um den sich beide Parteien streiten. Ab einem Streitwert von 5000 Euro wird die Klage vor dem Landgericht verhandelt, bei geringeren Beträgen vor dem Amtsgericht. Ein Mahnverfahren kann online beim zuständigen Amtsgericht oder durch einen Anwalt eingeleitet werden. Beide Rechtswege führen letzten Endes zur Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner nicht binnen der gesetzten Frist zahlt.
Wie lange dauert es, bis man sein Geld wieder bekommt?Das hängt davon ab, welchen Weg man einschlägt, um an sein Geld zu kommen, wie viel Widerstand der Schuldner leistet und ob bei ihm noch etwas zu holen ist. Beim Mahnverfahren dauert es gut ein bis zwei Monate, bis man das Recht zur Zwangsvollstreckung (einen sogenannten Titel) erworben hat, also berechtigt ist, sich das Geld auch gegen den Willen des Schuldners zu holen. Wenn der kein Geld hat, kann der Gläubiger das Darlehen beispielsweise durch eine Kontopfändung eintreiben. Muss hingegen ein ganzes Haus versteigert werden, um an das Geld zu kommen, dauert es natürlich länger.
Auch wer vor Gericht zieht, muss damit rechnen, dass er ein halbes Jahr oder länger warten muss, bis er einen vollstreckbaren Titel in der Hand hält. Wie lange genau, hängt davon ab, ob der Schuldner Einspruch einlegt oder ob Zeugen gehört werden müssen. Im schlimmsten Fall zieht sich das Verfahren über mehrere Jahre. Außer den Kosten für das Gerichtsverfahren gibt es aber keine Risiken für den Gläubiger.
Wie viel kostet das?Welche Kosten konkret anfallen können, hängt erneut vom geschuldeten Geldbetrag ab. Bei einem Streitwert von 4000 Euro fallen für das Mahnverfahren beispielsweise 52,50 Euro an Gebühren an. Bei einer Klage belaufen sich die Gerichtskosten auf 315 Euro. Hinzu kommen die Kosten für einen Anwalt, wenn dieser den Schuldner vor Gericht vertritt oder das Mahnverfahren für ihn einleitet. Je nach Kanzlei variieren die Kosten erheblich. War der Gläubiger mit dem Mahn- oder Gerichtsverfahren erfolgreich, kann er sich auch die Gerichtsgebühren vom Schuldner erstatten lassen und auch – zumindest einen Teil seiner notwendigen Anwaltskosten ersetzt verlangen – vorausgesetzt, beim Schuldner ist noch etwas zu holen. Der Gläubiger muss dafür bei Gericht eine Aufstellung seiner Kosten einreichen und einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen.
Wann ist eine Darlehensforderung verjährt?Der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens besteht nur bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Ablauf der Frist, bis zu der der Schuldner das Geld hätte zurückzahlen müssen. Ein Beispiel: War das Darlehen irgendwann im Laufe des Jahres 2007 fällig, dann kann der Gläubiger sein Geld nach dem 31.12.2010 nicht mehr einklagen. Gläubiger und Schuldner können die Verjährung aber auch zeitlich hinaus zögern, wenn sie das vertraglich entsprechend regeln. Wird ein Klage oder Mahnverfahrens vor Ablauf der Verjährungsfrist eingeleitet, wird dadurch die Verjährung unterbrochen, das Verfallsdatum für die Ansprüche verschiebt sich mindestens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
Aus rechtlicher Sicht besteht übrigens kein Unterschied, ob der Darlehensvertrag zwischen Freunden oder zwischen Familienmitgliedern geschlossen wurde. Den eigenen Bruder kann man also genauso verklagen wie den besten Freund. Wenn man das denn will. Vielleicht sollte man aber auch den Grundsatz beherzigen, nur so viel zu verleihen wie man in Notfall auch verschenken würde.