Was kann ich tun, wenn man eingeparkt wurde?

8 Antworten

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Wenn Dich jemand so zuparkt, dass Du auch durch mehrmaliges Rangieren nicht mehr rauskommst, hat er sehr wohl etwas falsch gemacht. Das ist ein Verstoß nach §1 StVO, weil er Dich mehr als unvermeidbar behindert. Im Bußgeldkatalog heißt es "Sie parkten so, dass jemand anderes nicht wegfahren konnte" oder so ähnlich. Kostet, glaube ich 10€.

Dann kannst Du auch die Polizei anrufen. Die haben auch eine normale Festnetznr., welche Dir die Auskunft sagen kann. Die ist nämlich in jeder Stadt anders.

Wenn Du die 110 anrufst, wird Dir niemand den Kopf abreißen, da Du ja ein Anliegen hast, aber besser wäre es, diese Nr. wirklich für Notfälle frei zu halten und über die Auskunft die Festnetznr. der Polizei zu erfragen. Da geht auch immer jemand ran.

Die kommen dann zu Dir und wenn die ebenfalls feststellen, dass man tatsächlich nicht rausfahren kann, dann ergreifen die auch weitere Maßnahmen (Halter anrufen, etc, wenns nicht anders geht zur Not auch abschleppen/ versetzen) und zwar unabhängig davon, ob ein weiterer Verstoß dazu kommt, so wie commodore64 schreibt. Das alleinige zuparken reicht aus.

Kommst Du raus, indem Du mehrmals rangierst, dann mach das, das geht schneller, als auf die Polizei zu warten.(Und ist auch zumutbar) Allerdings nur, OHNE das andere Fahrzeug zu berühren. Das ist nämlich NICHT erlaubt. Entsteht dabei ein Schaden, haftest DU dafür. Ein parkendes Auto kann nicht Unfallverursacher sein.

Wegschieben ist also nicht erlaubt. ;-)

 

 

 

In Frankreich war es normal die Autos zusammenzuschieben um platz zu machen bzw. um wieder heraus zu kommen. Mittlerweile alelrdings auch da verboten da das die meisten Ausländer nicht verstehen konnten. Französische Autos hatten damals große "Stoßstangenhörner" um ande Autos wegzuschieben.

Hat der andere falsch geparkt (Ausfahrt, Sperrfläche, zweite Reihe), dann ist es durchaus legitim das Ordnungsamt oder die Polizei zu rufen (aber bitte nicht über 110).

Hat der andere eigentlich nichts falsch gemacht wird es schwierig. Hier kann man die Polizei anrufen und denen das Kennzeichen durchgeben, die können versuchen den Halter zu ermitteln und den anzurufen. Das sollte man aber nur dann machen wenn man einen wirklich guten Grund hat - den die Polizei auch glaubt.

jakynrw  27.04.2011, 15:22

Besser kann man es nicht erklären!

Info:
Das mit Frankreich ist auch heute noch üblich.
Daher Pkw nur mit eingelegtem Gang abstellen, ohne Handbremse!

Commodore64  29.04.2011, 10:39
@jakynrw

Üblich ja, erlaubt nicht! SIeht man an den Autos, die Stoßstangenhörner sind nur noch minimal oder fehlen ganz. Einfach mal einen Citroen DS angucken, den kann man mit etwas über Schrittgeschwindigkeit gegen eine Wand fahren und es entsteht noch nicht mal ein Kratzer.

Der Grund für das verschwinden der Stoßstangenhörner ist übrigens der Unfallschutz. Die alten "Panzer" hatten keine brauchbare Knautschzohne. Heutzutage müssen die Stoßstangen auch bei Fußgängern richtig nachgeben, damit kann man nicht mehr "Französich parken".

die 110 wäre wirklich die falsche nummer, ist ja eigentlich der notruf. jedes revier hat eine normale telefonnummer, die im telefonbuch steht oder eben die auskunft dir nennen wird. ich würde in solchen sachen immer die polizei rufen, denn wenn du das apschleppunternehmen anrufsat, wollen die auf jeden fall geld von dir dafür, und das musst du dir vom anderen wiederholen, was der bestimmt nicht einsehen wird. kommt allerdings die polizei, haben die ganz andere mittel. die können erstmal rasufinden, wem der wagen gehört und den fahrer vieleicht sogar ausfindig machen. notfalls werden die zwar, wenn es nicht anders geht, auch den abschlepper rufen, ja, aber dann geht die rechung, glaube ich, an den fahrer des abgeschleppten fahrzeugs und nicht an dich.

Nächste Polizeidienststelle anrufen.

r0x726f6f74 
Beitragsersteller
 27.04.2011, 14:47

Also direkt über 110 oder ne anderen Nummer suchen? Bzw mich interessiert eher, ob ich, wenn ich die 110 nutze, dann wegen missbrauch o.ä. was angehängt bekome.

colt1212  27.04.2011, 17:04
@r0x726f6f74

normalerweise wissen die polizisten, das 85% der bevölkerung die normale telefonnummer des revieres nicht kennen und nehmen es auch nicht übel, wenn man dann über die 110 anruft. kann nur sein, das sie dir am ende der notrufleitung die normale nummer durchsagen und dich dann bitten, auf diesr anzurufen, um den notruf freizuhalten.  notrufmissbrauch ist was anderes...wenn kinder qaus jux und dollerei dort anrufen und blöde spässe machen, das wäre missbrauch...als beispiel..

ich denke mal, du mußt erstmal 1 std warten, bis der besitzer wiederkommt. wenn nicht, dann würde ich die polizei rufen.

r0x726f6f74 
Beitragsersteller
 27.04.2011, 14:54

Vermutlich die Polizei rufen und dann eine Stunde warten ;)

Er hat sich heute ja noch zu 80% ins Parkverbot gestellt -.-