Bei Diebstahl Notrufnummer 110 wählen?
Ist es erlaubt , dass man 110 wählt , wenn man z.B bestohlen wurde oder ein Auto beim ausparken angefahren hat? Oder muss man die örtliche Polizei verständigen? Was ist wenn man die Nummer nicht hat?
5 Antworten
Du darfst in solchen Fällen die Notrufnummer durchaus wählen.
Die Nummer verbindet Dich auch mit dem Handy immer mit der nächsten örtlichen Polizei, die für die Funkzelle zuständig ist.
D.h. am Ortsrand kann das einmal die Nachbarwache werden. Aber die können dich auch weiterleiten an die entsprechende Wache des Ortes.
Solange Du einen wirklichen Einsatz beauftragst, ist die Nutzung erlaubt. Aber wenn Du die Nummer der lokalen Wache hast, ist es sicherlich besser, dort anzurufen.
Nur bei einem Missbrauch kann der Anruf und Einsatz bei der 110 in Rechnung gestellt werden.
Selbstverständlich darf die Notrufnummer 110 in diesem Fall benutzt werden. Da wird niemand etwas sagen.
Wer hat schon die Nummer der örtlichen Polizei.
110 ist immer richtig!
Wenn du die Nummer der Örtlichen Polizei hast, dann nutze Sie, ansonsten nimm die 110 !
Wenn die den Dieb noch fangen können, dann darfst Du 110 wählen.