Was tun, wenn ich eine Stufe bei der Wiedereingliederung verschieben bzw. diese abbrechen will?

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Hallo Hannah91,

ich nehme an das Du die Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit ist! Nun ich würde an Deiner Stelle wie folgt vorgehen. Gehe zu einem entsprechenden Arzt der Dir Deinen Gesundheitszustand (hier die verstärkten Schmerzen zum Dienstschluss) entsprechend bestätigen kann. Dann schicke eine Kopie an den Kostenträger bzw. denen dei diese Wiedereingliederung veranlasst haben. Mit einme Schreiben wo Du Deine Situation erklärst und bittest um eine Stellungnahme...! Wenn das schwierig ist weil es kaum eine Reaktion gibt - würde ich mich an den VDK ( Sozialberatung Sprechstunde einmal die Woche) oder an einen Fachanwalt (Sozialrecht) evtl. Beratungsschein (Amtsgericht)wenn man sich die 130 Euro odgl.(für reine Erstberatung) nicht leisten kann.

Wenn Du von Dir aus Abbrichst kann man Dir das Geld kürzen oder gar streichen wenn es einen Kostenträger wie z.B. die Berufsgenossenschaft gibt. Versuchne irgendwie vorher dei Situation zu klären.

Also Arzt der Dir das genau bescheinigt mit einigen Sätzen - Schreiben an den Kostenträger odgl. mit der Bitte um Stellungsnahme. - wenn möglich Beratung bei einem der genannten z.B. VDK welche Möglichkeiten Du in der Situation hast.Ob evtl. die Möglichkeit besteht die Arbeitszeit zu verändern meinetwegen 6 Stunden statt 8 Stunden.
Leider ist die Zeit bis zur nächste Stufe Deiner Wiedereingliederung ziemlich kurz, wenn allerdings der Arzt Dich krank schreibt und Du inder Zeit versuchst das Problem zu klären könnte es noch eine Lösung geben wie auch immer. Leider weis ich nicht in welchem Zusammenhang die Wiedereingliederung steht.

VG Stephan

Hannah91 
Beitragsersteller
 09.08.2012, 16:42

Danke, ich versuche gleich nochmal meinen Vertretungsarzt zu erreichen. Gestern hatte er keine Termine mehr frei und heute morgen war ich auf der Arbeit. Seit ein paar Minuten hat er aber wieder Sprechstunde. Die Wiederingliederung war auf meinem Wunsch nach einem unverschuldeten Autounfall vor 11 Monaten.

Ein Wiedereingliederungsplan wird ja nicht so zum Spass erstellt. Den kannst du nicht einfach über den Haufen werfen. Wenn du den Anforderungen nicht gewachsen bist, musst du dich eben wieder arbeitsunfähig melden.

Dabei läufst du aber Gefahr, gekündigt zu werden.