Kann man mir den Urlaub wegnehmen weil soviele Kollegen Krank feiern?

8 Antworten

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Gewährter Urlaub kann nur in ganz gravierenden Notfällen widerrufen werden. Wenn so viele Kollegen gleichzeitig ausfallen, dass der Betrieb wegen deines Urlaubs auf eine Pleite zuschlittern würde, könnte es ausnahmsweise möglich sein, den Urlaub zu streichen.

Grundsätzlich ist Urlaub gem. § 7 BUrlG nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren. Auch das darf nur in dringenden betrieblichen Ausnahmesituationen abgelehnt werden. Wird generell zu wenig Personal beschäftigt, so dass ständig Vertretungsprobleme bestehen, ist das nicht das Problem des Arbeitnehmers - also kein dringender betrieblicher Ablehnungsgrund.

Du kannst deinen ArbG einmal auf das Bundesurlaubsgesetz hinweisen und sagen, dass du auf deinen Urlaub bestehst. Wenn du gebucht hast, muss der ArbG außerdem deine Kosten übernehmen, falls der Urlaub nicht angetreten werden darf. Das ein Gericht die Zustimmung des ArbG erzwingt, ist zeitlich vermutlich ein bißchen zu knapp. Wenn es aber permanent so gehandhabt wird, dass der ArbG Urlaub nicht gewährt oder kurzfristig widerruft, kann man über diesen Weg evtl. auch nachdenken.

Naja wenn man noch keinen Urlaub machen konnte bisher und nun endlich welchen bekommen hat, finde ich es schon ziemlich makaber den schon eingereichten und bestätigten Urlaub zu streichen. Möglich wäre es aber leider wenn davon abhinge das der Betrieb seine Arbeit fortführen kann. Dies aber auch nur in Ausnahmefällen. Sonst muss dein Chef halt kurzzeitig Aushilfen einstellen. Darum hat er sich zu kümmern.

Zudem ja die Frage ist ob du schon was besonderes geplant hast z.B. einen großen Urlaub o.Ä.

In diesem Falle würde ich mit dem Chef reden falls er auf die glorreiche Idee kommt dir deinen wohlverdienten Urlaub zu streichen.

LG

Hast du bereits einen unterschriebenen Urlaubsschein/zusage? Aus dringenden betrieblichen Gründen (ein hoher Krankenstand ist so ein Grund) kann dir jederzeit der Urlaub gestrichen werden. Wenn dir der Urlaub bereits genehmigt wurde hast du Anspruch auf die Ersatttung von Stornierungskosten. Der Arbeitgeber sollte sich mal fragen warum so viele krank sind.

Man hat dir den Urlaub bereits zugesagt?

Dann darf der NICHT widerrufe werden. Punkt.

"Betriebliche Gründe"...das muss schon schwerwiegender sein als ne Krankheitswelle!

Du hast ein Anrecht auf Urlaub. Ob viele Kollegen krank werden (es ist merkwürdig, dass du von "krank feiern" schreibst) oder nicht, das ist egal.

Der Urlaub steht dir zu, basta. Wenn du ihn lange genug vorher eingetragen hast, dann muss dein Arbeitgeber dafür sorgen, dass eine Vertretung da ist.

Darf ich fragen, wo du arbeitest.

Minimilk 
Beitragsersteller
 10.06.2013, 08:54

Ich arbeite im Call Center bei einer Versicherung

rhapsodyinblue  10.06.2013, 08:55
@Minimilk

Hm, das erklärt vieles. In Call-Centern läuft nicht immer alles legal ab, sondern da werden die Mitarbeiter schon ziemlich unter Druck gesetzt.

Möchtest du dir nicht was anderes suchen?

Minimilk 
Beitragsersteller
 10.06.2013, 08:57
@rhapsodyinblue

Ja, ich möchte hier auf jeden Fall hier weg aber es ist nicht so einfach was neues zu finden.