Darf ich schon vorher in meine angemietete Wohnung um etwas auszumessen?
Hallo, ich habe ab 1.1. eine Wohnung gemietet. Die Wohnung sollte eigentlich schon ab dem 1.12 bezogen werden, aber das war mir zu früh. Der Vermieter hat sich dennoch für mich entschieden. Beim Unterschrieben des Mietvertrags wurde mir gesagt, dass ich vermutlich vor Weihnachten einziehen darf. Jetzt hat sich alles geändert, erst sollte es am 28. klappen, jetzt wurde der 30. vereinbart. Nun bin im Gespräch mit der Sachbearbeiterin und die sagt mir "ja wenn sie schon etwas eher rein wollen, müssen sie auch Miete zahlen, denn es sind ja noch Handwerker drin". Da habe ich gefragt ob ich nächste Woche kurz in die Wohnung reinschauen kann um dies und das auszumessen - "nein geht nicht, die Handwerker brauchen ihre Ruhe". Das alles ist jetzt für mich sehr ungünstig, ich habe mit vor Weihnachten gerechnet, und löse meine jetzige Wohnung schon vor Weihnachten auf, stehe also mit meinem ganzen Zeug relativ lange auf der Straße. Ich würde zumindest mal was ausmessen wollen, aber das geht auf gar keinen Fall. Ich bin mir absolut sicher das dort gar keine Handwerker mehr sind. Gibt es irgendeine Möglichkeit vorher nochmal in die Wohnung zu schauen? Ich meine, ich miete sie schließlich, und habe sie nur im unrenovierten Zustand gesehen, das dürfte doch kein Problem sein oder? Oder ist es ein klassischer Fall von "die Sachbearbeiterin sitzt halt am längeren Hebel"
Viele Grüße
14 Antworten
Ist der Vermieter denn überhaupt greifbar oder ist die Sachbearbeiterin bevollmächtigt für alles? Es könnte ja sein, dass die Handwerker zwar nur eine Ausrede sind, die Sachbearbeiterin aber keine Zeit hat, extra für dich zur Wohnung zu fahren.
Ich kann mir 2 Gründe vorstellen, warum man sich hier so stur stellt:
- die Erfahrung des Vermieters könnte sein, dass Mieter wie in deinen Beispiel ab 1.1. mieten wollen, obwohl sie wissen, dass die Wohnung ab 1.12. leer steht und damit kalkulieren, schon ein paar Tage früher in die Wohnung zu können. So sparen sich die Mieter die doppelte Miete im Umzugsmonat. Der Vermieter verliert dagegen eine Monatsmiete.
- es sind tatsächlich noch Handwerker in der Wohnung, weil man ja davon ausgeht, dass du erst am 1.1. in die Wohnung ziehst.
Letztlich sind die Gründe aber irrelevant. Du hast dich entschieden, den Mietvertrag erst ab 1.1. zu unterschreiben und nicht bereits ab 1.12. bzw. einem anderen Tag im Dezember. Es wäre zwar nett, wenn man dich nun schon vorher reinlassen würde, aber der Vermieter muss das nicht machen. Auch steht dir kein Termin für ein Aufmass zu, das hättest du im Zweifel schon bei der Besichtigung machen können. Beachte bitte, dass - auch wenn das Ausmessen vermutlich weniger als eine halbe Stunde dauert - es den Vermieter Zeit und Geld kostet, wenn er für dich zur Wohnung fährt, um dich kurz hereinzulassen.
Das hört sich danach an, wobei ich den weiteren Wortlaut nicht kenne. Falligkeit der Betriebskosten ab Übergabe heißt andersrum auch, dass wenn du die Wohnung z.B. erst am 4. übernimmst, du auch erst ab dann die Nebenkosten zahlst.
Du hast die Wohnung zum 1.1. gemietet, nicht eher. Also darfst Du erst zum 1.1. rein.
Oft kommen Vermieter einem (bei leeren) Wohnungen zwar entgegen, aber gerade bei größeren Vermietfirmen oder Genossenschaften kann es natürlich sein, dass die interne Regeln haben so etwas nicht zu tun, warum auch immer.
Es kann natürlich auch sein, dass es in Deinem Fall an Dir liegt. Evtl. hast Du die Sachbearbeiterin zu sehr genervt oder ihr paßt Deine Nase nicht? Oder sie hat keine Zeit / Lust vorher noch mal zur Wohnung zu fahren, um Dir aufzuschließen.
Na, dann zahl doch die Miete. Bei 1 Stunde ausmessen machte das für Dezember: Mietkosten / 744 Monatsstunden x 1 Stunde.
Macht bei 1000.- Mietkosten rd. 1,35€ für die Stunde.
Klingele doch einfach mal an der Wohnung. Wenn Handwerker da sein sollten, werden die bestimmt die Türe öffnen - in der Regel haben die Handwerker auch die Wohnungstüre offenstehen. Dann erklärst Du die Situation und fragst freundlich, ob Du mal kurz ausmessen darfst. Da ja nichts zu stehlen ist, kann es sein, daß die Handwerker so nett sind und es Dir erlauben, wenn die selber nicht gerade vor einem aufgerissenen Boden stehen. Drück ihnen danach einen Fünfer in die Hand.
Du hast einen Mietvertrag ab dem 01.01. Ab dem Zeitpunkt kannst du die Wohnung betreten. Wenn man dich vorher zum ausmessen reinlässt - gut. Verpflichtet ist dazu niemand. Ob da nun Handwerker sind oder nicht - egal. Wenn man dir den Zutritt verweigert, muss man das nicht begründen.
die sagt mir "ja wenn sie schon etwas eher rein wollen, müssen sie auch Miete zahlen,
Logisch, oder? Oder hast du erwartet, dass du kostenlos früher einziehen kann.
Ich meine, ich miete sie schließlich,
Ja, ab dem 01.01. und gesehen hast du sie doch schon.
und löse meine jetzige Wohnung schon vor Weihnachten auf
Das ist nicht das Problem des Vermieters.
Ich habe grade noch mal auf den Mietvertrag geschaut, da steht drauf: Fälligkeit der ersten Nettokaltmiete: 01.01.16, Fälligkeit der Betriebskosten ab: Übergabe.
Da müsste ich doch, wenn die Übergabe schon eher gemacht wird, keine Miete zahlen?!