Fahrrad unter der Kellertreppe vom Nachbar entsorgt
Mein Sohn hat sein BMX Rad unter die Kellertreppe gestellt und am nächsten Tag war dieses Rad nicht mehr aufzufinden. Tage später wurde ich von der Nachbarin darüber in Kenntniss gesetzt das sie sein Rad in ihren Keller gestellt haben um ihn in dem Glauben zu lassen das es gestohlen worden war. Das Rad hätte sie beim Putzen gestört., Darf ein Mieter fremdes Eigentum in seinen Keller stellen
7 Antworten
Schön zu sehen wie schnell die Leute doch sind, wenn es um die Fehler *anderer* geht. Die eigenen Fehler sind ja nicht so wichtig!
Hat das BMX unter der Kellertreppe beim Putzen gestört? Was hätte sie mit dem Rad machen sollen?
So rein rechtlich würde ich als Laie sagen: In den eigenen Keller stellen durfte sie wohl nicht. Sie wäre aber vermutlich auf der sicheren Seite gewesen, wenn sie das Fahrrad nach draußen gestellt hätte (wo es dann vielleicht geklaut worden wäre)
Ich würde da jetzt nicht groß nach Polizei rufen. Die Gerichte sind an dem Fall sicherlich weniger interessiert als es dein Vermieter bei Verstößen gegen die Hausordnung ist.
Nein, das darf der Nachbar natürlich nicht.
Wenn man davon ausgeht,das möglicherweise das Rad nicht auf der Allgemeinfläche/Verkehrsfläche stehen darf,man einen Guten Willen unterstellt,Rad nicht angeschlossen,könnte tatsächlich jeder unbemerkt an sich nehmen,könnte man eine erzieherische Maßnahme annnehmen.Bedenke bitte,das Du auch Ärger betreffend Vermieter bekommen könntest und der Sohn ggf.kein Rad mehr einstellen könnte.Diese Dinge und Kinderwagen haben schon so manchen Ärger gemacht.Dies würde ich mal so im Gespräch mit der Mitmieterin ,auch hinsichtlich des Hausfriedens so machen.Streng genommen ist ein Wegnehmen bereits Diebstahl,unter Vortäuschung auf einen Diebstahl eines Unbekannten.Damit ist auch das Einstellen in den eigenen Keller/ Besitz nicht erlaubt und Gebrauch von Diebesgut.Allerdings ist Sie davon zurückgetreten,was die Strafbarkeit aber nicht aufheben würde,da die Tat auch im Versuch strafbar ist.Man könnte auch Unterschlagung / Mitgewahrsam begründen,was mit allgemeinem Zugriff so wäre,aber am unerlaubt sein,nichts ändert.LG
Nein, darf er nicht. Allerdings stellt sich die Frage, darf dein Sohn sein Fahrrad einfach unter der Kellertreppe stehen lassen? Genau so gut, hätte irgendwer es entwenden können. Seid froh, dass die Nachbarin es gesichert hat.
Es ist eine drastische/unhöfliche Disziplinarmaßnahme, die man pädagogisch nicht als sinnvoll bezeichnen kann! Es könnte Unterschlagung sein, aber andererseits würde ich diese "Aktion" auch als Anstoß dafür sehen das Fahrrad in Zukunft nicht einfach wahllos irgendwo hinzustellen, wo es ggf. stören könnte. Fahrräder gehören in Schuppen, Garagen oder spezielle Abstellräume und nicht einfach unter eine Treppe.