Wegrennen vor Polizei(Auto). Erlaubt?
Hallo liebe Community,
Jedes kleine Kind weiss das das wegrennen vor der Polizei erlaubt ist. Hab nur eine Frage zu einer bestimmten Situation. Rheintheoretisch Person A fährt Auto und wird von der Polizei angehalten. Die Person folgt die Anweisungen der Polizei und bleibt stehen. Nach dem stehen bleiben redet er kurz mit der Polizei, darauf hin fordert die Polizei einen Drogentests, die person hat keine Lust drauf und rennt dann weg.
Zu seinem Glück ist er nicht mehr auffindbar.
Was macht die Polizei mit seinem Auto?
Hat die Person irgendwelche rechtlichen Konsequenzen zu befürchten?
Wo kann sich die Person melden um sein Wagen abzuholen?
8 Antworten
Wenn die Polizei das Auto hat, dann hat sie auch Namen und Anschrift des Halters.
Da braucht sicher der Halter keine großen Sorgen um das Auto zu machen. Die Polizei wird nicht lange brauchen, bis sie vor der Tür steht. Die werden dann auch mitteilen wie das mit dem Auto weiter geht.
Auf jeden Fall wird es abgeschleppt und das Auslösen ist ein recht teurer Spaß.
Aufgrund der Grundlage: im Zweifel für den Angeklagten!
Du wirst es kaum glauben, aber heutzutage kann es durchaus möglich sein, festzustellen, wie lange die Intoxikation mit einem bestimmten Rauschgift etc. her ist, welche Mengen genutzt wurden etc. Davon abgesehen sind Konsumenten harter Drogen per sé ungeeignet, eine Fahrerlaubnis zu besitzen, egal ob sie berauscht fahren oder nicht. Der Nachweis, dass überhaupt konsumiert wurde, reicht schon aus, um die Fahrerlaubnis erst mal zu entziehen.
Was will die Polizei dann machen wenn sie vor der Tür steht? Ausser zu erzählen wie es mit dem Auto weitergeht?
Bei Verdacht kann sie einen Drogentest erzwingen.
Auf Grund welcher rechtlichen Grundlage im Nachhinein?
Ich möchte doch davon ausgehen, dass die meisten Kinder besser erzogen sind.
Davon abgesehen ist deine Annahme falsch. Die Rechtsgrundlagen für polizeiliche Maßnahmen beinhalten selbstverständlich auch das Recht der Polizei, die betroffene Person anzuhalten. Das ist sowohl in § 36 Abs. 5 der StVO eindeutig geregelt, als auch in den Generalklauseln der Polizeigesetze und hat zur Folge, dass jemand, der von einer gesetzeskonformen Maßnahme - wie eben einer allg. Verkehrskontrolle - betroffen ist, sich nicht entfernen darf.
Davon abgesehen ist ein Fahrzeugführer auch für sein Fahrzeug verantwortlich. Es an einer - ungeeigneten - Stelle einfach zurückzulassen, wäre genau so unzulässig.
Wenn du in der geschilderten Situation versuchst abzuhauen, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit umgehend festgehalten, gefesselt und der Blutentnahme eben zwangsweise zugeführt...wenn das jetzt besser ist, warum nicht?
Im übrigen rechtfertigt die Flucht eines z.B. (mutmaßlichen) Verbrechers oder Ausbrechers u.U. einen Schusswaffengebrauch...
Du bist hier nicht in Lummerland.
Zudem hab ich nie über einen verbrecher gesprochen! Es handelt von einer ganz normalen Person die noch nie mit der Polizei zutun hatte. Zudem hab ich ja auch geschrieben das die Person davon gekommen ist also ist das mit dem fesseln und blut abnehmen ja auch Quark.
Dann lebe weiter in deiner Traumwelt und lass dich von Laien beraten. Oder wirf selbst mal einen Blick in Gesetzestexte. Empfehlenswert z.B.:
- § 18 Abs. 3 und 21 Abs. 3 ASOG Berlin
- §§ 12 - 14 und 20 Abs. 1 b) UZwG Berlin
- § 81a StPO
- § 36 Abs. 5 StVO
Dann kannst du meine Antwort vielleicht besser einordnen.
Und wieso darf man dann von einer Personenkontrolle wegrennnen?
Ich weiss nicht warum alle was anderes erzählen aber wenn du mir echt sagen willst das das wegrennen von der Polizei im allgemeinen eine Strafe hinter sich führt bist du sehr schlecht informiert und verbreitest falsche Informationen!
Die Polizei wird bei dir Zuhause schon auf dich warten und das Auto wird abgeschleppt. Zudem musst du bevor du wieder fahren darfst ohnehin ein Drogentest abgeben.
Die Person hat die Abschleppkosten für das Auto zu befürchten. Einen Drogentest seitens der Polizei kann man auch ganz ohne Wegrennen verweigern.
Ok geht ja voll
Wenn die Polizei etwas findet, musst Du nach Hause laufen und dann steht Dein "Taxi" zur Wache schon bereit.
Ok leider leben wir in einem rechtsstaat wo die Polizei zweifelsfrei ermitteln muss ob er echt unter drogeneinflusd gefahren ist. Und wenn er wegrennt und die Polizei ihn zwei Stunden später aufgreift kann sie doch wohl nicht zweifelsfrei ermitteln ob er unter Drogen Auto gefahren ist. Theoretisch hätte es nähmlich sein können das er nach dem wegrennen was genommen hat und während der Autofahrt nüchtern war. Ich glaub wohl kaum das ein positiver Drogentest beim auffinden der Person für eine Verurteilung reicht!