Warum muss Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom Arbeitgeber ausgefüllt werden?
Gestern habe ich den Vordruck R1434 erhalten:"Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.Um die Hinzuverdienstregelungen prüfen zu können, lassen Sie den Vordruck vom Arbeitgeber ausfüllen." Wozu? Kann sein, dass ich, wenn überhaupt, nur Teilerwerbsminderungrente erhalten werde? Wer hat Erfahrung?
5 Antworten
Hallo, vielleicht hilft folgende Antwort weiter?
Sonst: Du hast einen Antrag auf verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt. Das heißt: Du bist unter 3 Stunden/Tag nur belastbar. (Höchstens 15h/Woche).
Wenn Du allerdings 3-6 Stunden arbeitest, dann ist wohl mit einer Teilwerwerbsminderung zu rechnen.
Außer, Du arbeitest in einem "geschützten Rahmen" (WfbM oder vergleichbares). Da kannst Du auch mehr Stunden arbeiten.
Ob du eine EMR oder TEMR bekommst, kann nicht beantwortet werden. Du kannst aber davon ausgehen, dass du eine EMR oder TEMR erhälst..Das Formular R1434 dient dazu, vom AG die Angaben zu deinem Verdienst zu bekommen. Danach wird seitens der DRV deine EMR oder TEMR berechnet, wie viel du hinzuverdienen darfst (TEMR) und ob du überhaupt einen Anspruch auf Auszahlung der TEMR hast.Liegst du über dem Hinzuverdienst bei der TEMR entfällt die Zuzahlung hälftig oder ganz.Aber davor brauchst du zunächst keine Angst haben.Zur Zeit wirst du vermutlich noch deine 8 Std. voll arbeiten, was logisch sein dürfte.Wenn eine der beiden Renten dir statt gegeben worden ist, wirst du auch die Std. reduzieren müssen.Bei der TEMR bis zu 6 Std. / Tag und bei der EMR bis zu 3 Std. / Tag.Das musst du dann mit deinem AG aushandeln.Reduzierte Arbeitszeit = reduziertes Gehalt. Prozentual gesehen sind das ca. 23 % - 25 % (Gehalt wie auch Arbeitszeit)Wenn du die Arbeitszeit dann geregelt hast, musst du die Änderung der DRV nochmal melden. Ein neuer Antrag wird dir zugeschickt, ausgefüllt und du bekommst dann deine Rente entsprechend ausgezahlt.Solltest du die Arbeitszeit nicht reduzieren wollen, bleibt alles beim alten.
Ich arbeite nicht, bin seit über einem Jahr krankgeschrieben und erhalte noch Krankengeld.Anfang März läuft es aus.Vom Rententraeger immer noch keine Antwort,was mich sehr beunruhigt.Falls es zu Teilrentenbewilligung kommt,stehe ich dumm da,denn davon kann ich nicht leben.Muss mein Arbeitgeber mich weiterhin beschäftigen?(Öffentlicher Dienst + GdB 50)
HAllo,
bei beiden Rentenarten darf man zuverdienen. Diese Anfragen sind gesetzlich zulässig.
Es kommt jetzt drauf an, welche Rente du bekommst, dann wird auch entschieden in welcher Höhe du zuverdienen kannst.
Das muss dann stundenmäßig vereinbar sein, ansonsten wird die Rente reduziert oder gar entzogen, da ein grösseres Leistungsvermögen vorhanden ist.
Beste Grüße
Dickie59
Hallo eiiaai,
Sie schreiben:
Warum muss Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom Arbeitgeber ausgefüllt werden?
Antwort:
Selbstverständlich will die DRV von Ihrem Arbeitgeber verbindlich wissen, welche Vereinbarungen Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber ganz genau getroffen haben!
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In Ihrem Rentenbewilligungsbescheid ist ganz klar vorgegeben, wieviel Sie hinzuverdienen dürfen und wie hoch die tägliche Arbeitszeit maximal sein darf!
Des weiteren werden Sie in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid ausdrücklich darüber belehrt, daß Sie jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt anzeigen müßen!
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Die volle Erwerbsminderungsrente ist an folgende, grundlegende Bedingungen geknüpft:
Ihre Leistungsfähigkeit ist dauerhaft auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken!
Ihr Hinzuverdienst darf monatlich 450 Euro nicht übersteigen bzw. zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro!
Dies muß von Ihrem Arbeitgeber rechtsverbindlich bestätigt werden!
Liegen Sie mit Ihrer Arbeitszeit und mit Ihrem Hinzuverdienst über diesen oben angeführten Grenzen, so gefährden Sie ganz klar und unmißverständlich Ihre Erwerbsminderungsrente und müßen mit Sanktionen der DRV rechnen!
Würde Ihr Arbeitgeber unwahre Angaben machen, so würde er sich strafbar machen!
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Die teilweise Erwerbsminderungsrente setzt voraus, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf 3 bis unter 6 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
Übersteigen Sie mit Ihrer täglichen Arbeitszeit diese zeitlichen Barriere, so gefährden Sie ganz klar Ihre Erwerbsminderungsrente!
Unabhängig von der zeitlichen Barriere gibt es im Gegensatz zur vollen Erwerbsminderungsrente eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, welche in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid unmißverständlich ausgewiesen ist!
Diese individuellle Hinzuverdienstgrenze errechnet die DRV an Hand Ihres vorhergehenden Einkommens!
Übersteigen Sie diese Hinzuverdienstgrenzen, so gefährden Sie ganz klar Ihre Erwerbsminderungsrente!
Würde Ihr Arbeitgeber unwahre Angaben machen, so würde er sich strafbar machen!
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Um die Hinzuverdienstregelungen prüfen zu können, lassen Sie den Vordruck vom Arbeitgeber ausfüllen." Wozu?
Antwort:
Es liegt voll im Interesse der Solidargemeinschft (Aller Beitragszahler), daß die DRV gründlich prüft, daß sich Alle Leistungsbezieher an die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen halten und daß nicht gemogelt wird!
Wer mogelt, macht sich ganz klar strafbar!
In diesem Sinne beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Dass ich erwerbsgemindert anerkannt werde ohne Leistung vom Rententraeger?
Antwort:
Es gibt eine ganz klar definierte, gesetzliche Mitwirkungspflicht, wer dagegen verstößt, gefährdet ganz klar seine Rentenzahlungen!
Halten Sie sich deshalb in Ihrem eigenen Intersse bitte immer uneingeschränkt an die Vorgaben in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Natürlich kann das sein. Es kann auch sein, das dein Antrag komplett abgelehnt wird.
Hast Du bereits Erfahrung? Wozu soll Hinzuverdienstgrenze geprüft werden, wenn die Erwerbsminderungsrente komplett abgelehnt wird? Das macht keinen Sinn.
Naja, es kann ja auch keiner Ausschließen, dass die Rente zu 100% bewilligt wird und dann ist die Erklärung wieder sehr interessant.
Mir fällt eigentlich keine Situation ein, bei der man das R1434 anfordern sollte, wenn es keine Rente gibt. Also wirst du wohl ziemlich sicher eine bekommen.
Wenn du es willst, rufe morgen bei deinem Sachbearbeiter an und frage einfach mal nach.
Verstehe ich es richtig,dass es trotz Bewilligung zu Nichtzahlung der EMrente kommen kann?Dass ich erwerbsgemindert anerkannt werde ohne Leistung vom Rententraeger?