was tun, wenn der vermieter die kündigung viel zu spät bestätigt hat?

5 Antworten

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die keiner Bestätigung bedarf.

Wer nachweisen kann, dass er rechtzeitig gekündigt hat, ist nicht darauf angewiesen, dass der Vertragspartner das bestätigt.

Wenn sie aber beide im Mietvertrag stehen, können sie auch nur gemeinsam kündigen.

fafar2412 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 12:06

es geht hier um 2 seperate mietverträge

Wann hast du zu wann gekündigt (bitte exakte Datumsangaben).Die Kündigung zum 29.2. hätte bis spätestens 3. Dez. 15 beim Vermieter angekommen sein müssen. War das später, wäre erst zum 31. März wirksam gekündigt wurden.

Wird durch den Mieter gekündigt, muss er rechtzeitig seinem Untermieter kündigen. Ansonsten ist er seinem Untermieter schadenersatzpflichtig. Eine automatische Übertragung vom Untermietverhältnis in ein Hauptmieterverhältnis ist nicht möglich. Der Untermieter müsste mit dem Vermieter des Hauptmieters einen neuen Mietvertrag schließen.

Mit wem hat denn der Onkel einen Untermietvertrag abgeschlossen? Mit Deiner Tante oder mit dem Vermieter?

Wenn der Vermieter falsch informiert ist, dann solltet Ihr ihm das schnellstens sagen. Es spielt übrigens keine Rolle, ob der Vermieter am gleichen Tag oder erst viel später die Kündigung bestätigt. Ihr habt sie per Einschreiben geschickt, also wusste er es ja.

fafar2412 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 22:48

mein onkel hat den untermietvertrag mit dem vermieter selbst. der ist nicht falsch informiert. sie hat allein gekündigt und es per einschreiben verschickt und nun tut er so als ob beide ausziehen

Allexandra0809  03.03.2016, 00:03
@fafar2412

Trotzdem solltet Ihr dem Vermieter klarmachen, dass der Onkel in der Wohnung bleiben wird, da er nicht gekündigt hat. Ihr habt ja bemerkt, dass er von falschen Tatsachen ausgeht, also solltet Ihr ihm das auch sagen.

fafar2412 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 12:12
@Allexandra0809

davon will er nichts wissen. sie geht morgen zum mietschutz... mal schauen was wird

Der Vermieter muß die Kündigung gar nicht bestätigen.

Deine Tante muß lediglich nachweisen das die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.

Allerdings kann man Mietverträge nur zum Monatsende Kündigen.

Und das könnte bei der Kündigung der Tante zum Problem werden.

Steht im Kündigungsschreiben tatsächlich zum 1.3.16, könnte der Vermieter davon ausgehen das der 31.3.16 gemeint war.

Ob der Onkel auch ausziehen muß oder nicht kommt darauf an er genau für einen Vertrag hat.

Untermietvertrag bedeutet ja der Vermieter selbst Mieter ist. Folglich kann er mit dem Eigentümer keinen solchen haben.

Haben beide, Tante und Onkel, je einen separaten Mietvertrag über z. B. ein Zimmer in der Wohnung, muß der Onkel nicht ausziehen.

Haben allerdings beide einen gemeinsamen Vertrag über die ganze Wohnung wäre die Kündigung der Tante unwirksam.

fafar2412 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 12:09

mein onkel hat mit dem besitzer der wohnung, der der mieter ist einen untermietvertrag. beide haben seperate mietverträge und meine tante hat zum 31.3. gekündigt...das hat sie mir grad mitgeteilt.

Einen Untermietvertrag kann man nur mit dem Hauptmieter haben, nicht mit dem Vermieter - sonst wäre es ein normaler Mietvertrag mit 2 Mietern bzw. wären einzelne Zimmer vermietet, wie in einer WG. Wenn der Hauptmieter kündigt, dann wird damit auch der Untermietvertrag gekündigt - so steht es üblicherweise auch im Untermietvertrag, denn sonst hätte der Hauptmieter ein Problem. Wenn es sich um 2 Hauptmieter handelt, also beide gemeinsam einen Mietvertrag mit dem Vermieter haben, dann können auch nur beide gemeinsam kündigen bzw. alle Vertragspartner (Onkel, Tante, Vermieter) müssen zustimmen, dass nur einer aus dem Mietvertrag ausscheidet. Wenn einzelne Zimmer der Wohnung vermietet sind, dann gilt die Kündigung der Tante natürlich auch nur für ihren Teil der Wohnung, der Onkel dürfte aber auch weiterhin nur seinen Teil der Wohnung nutzen.

Eine Kündigung muss vom Vermieter nicht bestätigt werden, es kommt alleine auf den fristgerechten Zugang der Kündigung an. Das Problem ist nur: Du kannst - sofern nichts anderes im Vertrag geregelt ist - nur zum Monatsletzten kündigen, also nicht zum 1.3. sondern nur zum 29.2. oder 31.3. und wenn in der Kündigung 1.3. steht, dann ist der Vermieter vermutlich von einem Tippfehler ausgegangen und er dachte, es ist der 31.3. gemeint (statt 29.2. nämlich 1.3. "vertippen" ist schlicht unmöglich).