Ceranfeld gebrochen, wer zahlt?
Hallo :) mir ist heute etwas Blödes passiert... Ein Glas ist auf die Ceranfeldplatte gefallen und jetzt ist seitlich ein Stück weggebrochen... Der Herd funktioniert noch. Ich wohne in einer Mietwohnung... Die Küche gehört also nicht mir... Ich hab eine Versicherung in der Schäden am Ceranfeld abgedeckt sind... Muss ich meinen Vermieter informieren oder meine Versicherung? Glaubt ihr wird das bezahlt?
8 Antworten
Also, hier wurde, bis auf eine Ausnahme, bisher ziemlich viel Blödsinn erzählt.
Du hast also eine "Haushaltsversicherung", das ist sicher auch eine Glasversicherung, dort meldest Du den Schaden (und dem Vermieter natürlich). Die Glasversicherung ist eine Allgefahrendeckung (d.h. wodurch und durch wen der Schaden entstanden ist, ist erst einmal egal) und eine Neuwertversicherung, d.h. das Ceran-Kochfeld wird entweder repariert oder durch ein gleichwertiges, neues ersetzt.
"Es steht es ist versichert wenn der Austausch allein technisch möglich ist.."
Logisch, weil natürlich nicht der gesamte Herd ersetzt wird.
Alle Hinweise in Richtung Privathaftpflicht sind Unsinn. Es ist zwar eine gemietete Küche, aber jede Privathaftpflicht hat regelmäßig den nachfolgenden Ausschluss: "Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter oder Eigentümer hiergegen durch eine
Glasversicherung besonders versichern kann"
Hierunter fällt auch ein Ceran-Kochfeld.
Außerdem würde eine Privathaftpflicht nur den Zeitwert erstatten.
Ja, Sie haben Recht, hatte einen Denkfehler. An dem Ausschluss Glasschäden bei Privathaftpflichtversicherungen ändert das aber nichts.
Also muss ich jetzt doch für den Schaden aufkommen?
... wo seid Ihr denn versichert? Meine bezahlt (das ist die, die hier keiner hören möchte bzw. keiner verkauft), auch die zerbröselte Außenscheibe und die Duchkabine. Also bitte!
Ich bin bei der Wüstenrot.. ;) welche Versicherung hast du? :)
Sie haben mal wieder gar nichts verstanden.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort :)
Du hast den Schaden verursacht, also musst du auch dafür aufkommen.
Du solltest sowohl deinen Vermieter als auch deine Versicherung informieren.
Ich hab eine Versicherung in der Schäden am Ceranfeld abgedeckt sind
Also eine Glasbruch-Versicherung, bei der auch das Ceranfeld abgedeckt ist?
Dann sollte diese den Schaden übernehmen.
Hab grad nochmal nachgeschaut in der Polizze... Es steht es ist versichert wenn der Austausch allein technisch möglich ist..
Dann melde dass Deinem Vermieter und deiner Hausrat- bzw. Glasversicherung.
In jedem Fall muss ein entstandener Mietschaden dem Vermieter zeitnah mitgeteilt werden. Denn Schadensersatz müssen Sie als Verursacher in jedem Fall leisten und haften hierbei für Folgeschäden, etwa wenn eindringende Flüssigkeiten den Herd oder die Elektrik der Wohnung durch Kurzuschluss beschädigen sollte.
Ein Blick in Ihre Privathaftpflichtversicheringspolice genügt um festzustellen, ob eine Mietsachschadensklausel vereinbart wäre. Selbst wenn, sind im Normalfall von der privaten Haftpflichtversicherung Mietschäden ausgeschlossen, die vom GDV wie folgt festgelegt wurden: Glasschäden (z.B. auch an einem Ceranfeld), Schäden durch Verschleiß und Abnutzung, Schimmelpilzbefall, Schäden an Gas- und Elektrogeräten, Schäden an Warmwasser- und Heizungsanlagen.
Mit etwas Glück hat der Vermieter seinen Hausrat in den Mieträumen versichert und man käme mit erhöhter Risikoprämie davon, sofern er den Versicherungsfall geltend machen sollte. Denn sein Sachversichererer hätte ein außerordentliches Kündigungsrecht und dann bekäme man kaum noch eine Versicherung abgeschlossen.
Andernfalls schuldet man Ersatz, wobei sich der Vermieter den Zeitwert, also alt gegen neu, anrechnen lassen müsste.
G imager761
Also muss ich zahlen obwohl ich eine Haushaltsversicherung inkl Abdeckung von Schäden am Ceranfeld habe? Für was hab ich die Versicherung dann? Ich hab ja theoretisch was kaputt gemacht das nicht mir gehört...
Also muss ich zahlen obwohl ich eine Haushaltsversicherung inkl Abdeckung von Schäden am Ceranfeld habe?
Ja, jedenfalls nach deutschem Versicherungsrecht und ich fürchte, dass das von dem österreichischen nicht wesentlich abweicht :-O
Aber das kannst du gleich Montag mit der Schadensabteilung deines Versicherers klären.
Deine Haushaltsversicherung zahlt nur Schäden an deinem Eigentum, etwa deine abgebrannte Couch oder Rauch- oder Löschwasserschaden an deiner Kleidung, nicht aber fremde Sachen wie dem Ceranfeld der mitgemieteten, im Eigentum des Vermieters stehenden Einbauküche.
Deine Privathaftpflichtvetrsicherung versichert zwar Schäden am Eigentum Dritter, aber eben kein Risko an fremden Mietsachen und wenn, nicht bei Glasbruch derselben.
Auf dem Schaden bleibst du also sitzen, lediglich der Wert neu gegen alt muss sich dein VM anrechnen lassen, meint, den Zeitwert des beschädigten Ceranfeldes von seiner Forderung abziehen.
G imager761
Für was zahl ich dann den Extrapunkt mit dem Glasschaden?
Für den Fall, dass du mal eine eigene Küche mit Ceranfeld besitzt. Fremder Hausrat ist nicht versichertes Risiko.
.... lasse Dich nicht kirre machen. Meine Glasversicherung bezahlt solche Schäden. Frage also einfach Deinen Berater, für den ist das Alltag.
Du hast recht ;) hab grad meinen Berater angerufen, der wird das jetzt abklären :)
Jede Wette, nur für dein Ceranfeld, kein fremdes.
Solche Kommentare machen mich kirre, die den Sachverhalt der Fragestellung ignorieren :-O
Hallo Birgit1989
Wenn bei deiner Versicherung Schäden am Ceranfeld abgedeckt sind dann solltest du deine Versicherung verständigen
Gruß HobbyTfz
Vielleicht interessiert es ja jemanden was herausgekommen ist ;) Meine Versicherung bezahlt den Glasschaden :) allerdings halt wirklich NUR den Glasschaden... die Elektronik usw natürlich nicht ;)
Nein. Dummerweise gehört das beschädigte Ceranfeld garnicht dem Mieter ("Ich wohne in einer Mietwohnung... Die Küche gehört also nicht mir...").
Die Haushaltsversicherung (A), in D Hausratversicherung genannt, kommt für Schaden an fremden Eigentum aber garnicht auf :-O
G imager761