Ceranfeld gebrochen, wer zahlt?

8 Antworten

Also, hier wurde, bis auf eine Ausnahme, bisher ziemlich viel Blödsinn erzählt.

Du hast also eine "Haushaltsversicherung", das ist sicher auch eine Glasversicherung, dort meldest Du den Schaden (und dem Vermieter natürlich). Die Glasversicherung ist eine Allgefahrendeckung (d.h. wodurch und durch wen der Schaden entstanden ist, ist erst einmal egal) und eine Neuwertversicherung, d.h. das Ceran-Kochfeld wird entweder repariert oder durch ein gleichwertiges, neues ersetzt.

"Es steht es ist versichert wenn der Austausch allein technisch möglich ist.."

Logisch, weil natürlich nicht der gesamte Herd ersetzt wird.

Alle Hinweise in Richtung Privathaftpflicht sind Unsinn. Es ist zwar eine gemietete Küche, aber jede Privathaftpflicht hat regelmäßig den nachfolgenden Ausschluss: "Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter oder Eigentümer hiergegen durch eine
Glasversicherung besonders versichern kann"

Hierunter fällt auch ein Ceran-Kochfeld.

Außerdem würde eine Privathaftpflicht nur den Zeitwert erstatten.

imager761  17.12.2016, 18:47

Du hast also eine "Haushaltsversicherung", (...) dort meldest Du den Schaden (...) und (...) das Ceran-Kochfeld wird entweder
repariert oder durch ein gleichwertiges, neues ersetzt.

Nein. Dummerweise gehört das beschädigte Ceranfeld garnicht dem Mieter ("Ich wohne in einer Mietwohnung... Die Küche gehört also nicht mir...").

Die Haushaltsversicherung (A), in D Hausratversicherung genannt, kommt für Schaden an fremden Eigentum aber garnicht auf :-O

G imager761

DolphinPB  17.12.2016, 19:09
@imager761

Ja, Sie haben Recht, hatte einen Denkfehler. An dem Ausschluss Glasschäden bei Privathaftpflichtversicherungen ändert das aber nichts.

Birgit1989 
Beitragsersteller
 17.12.2016, 19:38
@DolphinPB

Also muss ich jetzt doch für den Schaden aufkommen?

schleudermaxe  18.12.2016, 13:29
@imager761

... wo seid Ihr denn versichert? Meine bezahlt (das ist die, die hier keiner hören möchte bzw. keiner verkauft), auch die zerbröselte Außenscheibe und die Duchkabine. Also bitte!

Birgit1989 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 09:03
@schleudermaxe

Ich bin bei der Wüstenrot.. ;) welche Versicherung hast du? :)

DolphinPB  19.12.2016, 21:50
@schleudermaxe

Sie haben mal wieder gar nichts verstanden.

Birgit1989 
Beitragsersteller
 17.12.2016, 18:36

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort :)

Du hast den Schaden verursacht, also musst du auch dafür aufkommen.

Du solltest sowohl deinen Vermieter als auch deine Versicherung informieren.

Ich hab eine Versicherung in der Schäden am Ceranfeld abgedeckt sind

Also eine Glasbruch-Versicherung, bei der auch das Ceranfeld abgedeckt ist?
Dann sollte diese den Schaden übernehmen.

Birgit1989 
Beitragsersteller
 17.12.2016, 15:19

Hab grad nochmal nachgeschaut in der Polizze... Es steht es ist versichert wenn der Austausch allein technisch möglich ist..

DolphinPB  17.12.2016, 15:58
@Birgit1989

Dann melde dass Deinem Vermieter und deiner Hausrat- bzw. Glasversicherung.

In jedem Fall muss ein entstandener Mietschaden dem Vermieter zeitnah mitgeteilt werden. Denn Schadensersatz müssen Sie als Verursacher in jedem Fall leisten und haften hierbei für Folgeschäden, etwa wenn eindringende Flüssigkeiten den Herd oder die Elektrik der Wohnung durch Kurzuschluss beschädigen sollte.

Ein Blick in Ihre Privathaftpflichtversicheringspolice genügt um  festzustellen, ob eine Mietsachschadensklausel vereinbart wäre. Selbst wenn, sind im Normalfall von der privaten Haftpflichtversicherung Mietschäden ausgeschlossen, die vom GDV wie folgt festgelegt wurden: Glasschäden (z.B. auch an einem Ceranfeld), Schäden durch Verschleiß und Abnutzung, Schimmelpilzbefall, Schäden an Gas- und Elektrogeräten, Schäden an Warmwasser- und Heizungsanlagen.

Mit etwas Glück hat der Vermieter seinen Hausrat in den Mieträumen versichert und man käme mit erhöhter Risikoprämie davon, sofern er den Versicherungsfall geltend machen sollte. Denn sein Sachversichererer hätte ein außerordentliches Kündigungsrecht und dann bekäme man kaum noch eine Versicherung abgeschlossen.

Andernfalls schuldet man Ersatz, wobei sich der Vermieter den Zeitwert, also alt gegen neu, anrechnen lassen müsste.

G imager761

Birgit1989 
Beitragsersteller
 17.12.2016, 19:36

Also muss ich zahlen obwohl ich eine Haushaltsversicherung inkl Abdeckung von Schäden am Ceranfeld habe? Für was hab ich die Versicherung dann? Ich hab ja theoretisch was kaputt gemacht das nicht mir gehört...

imager761  17.12.2016, 19:53
@Birgit1989

Also muss ich zahlen obwohl ich eine Haushaltsversicherung inkl Abdeckung von Schäden am Ceranfeld habe?

Ja, jedenfalls nach deutschem Versicherungsrecht und ich fürchte, dass das von dem österreichischen nicht wesentlich abweicht :-O

Aber das kannst du gleich Montag mit der Schadensabteilung deines Versicherers klären.

Deine Haushaltsversicherung zahlt nur Schäden an deinem Eigentum, etwa deine abgebrannte Couch oder Rauch- oder Löschwasserschaden an deiner Kleidung, nicht aber fremde Sachen wie dem Ceranfeld der mitgemieteten, im Eigentum des Vermieters stehenden Einbauküche.

Deine Privathaftpflichtvetrsicherung versichert zwar Schäden am Eigentum Dritter, aber eben kein Risko an fremden Mietsachen und wenn, nicht bei Glasbruch derselben.

Auf dem Schaden bleibst du also sitzen, lediglich der Wert neu gegen alt muss sich dein VM anrechnen lassen, meint, den Zeitwert des beschädigten Ceranfeldes von seiner Forderung abziehen.

G imager761

Birgit1989 
Beitragsersteller
 17.12.2016, 20:18
@imager761

Für was zahl ich dann den Extrapunkt mit dem Glasschaden?

imager761  18.12.2016, 07:59
@Birgit1989

Für den Fall, dass du mal eine eigene Küche mit Ceranfeld besitzt. Fremder Hausrat ist nicht versichertes Risiko.

schleudermaxe  18.12.2016, 13:31
@Birgit1989

.... lasse Dich nicht kirre machen. Meine Glasversicherung bezahlt solche Schäden. Frage also einfach Deinen Berater, für den ist das Alltag.

Birgit1989 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 08:52
@schleudermaxe

Du hast recht ;) hab grad meinen Berater angerufen, der wird das jetzt abklären :)

imager761  19.12.2016, 18:47
@schleudermaxe

Jede Wette, nur für dein Ceranfeld, kein fremdes.

Solche Kommentare machen mich kirre, die den Sachverhalt der Fragestellung ignorieren :-O

Hallo Birgit1989

Wenn bei deiner Versicherung Schäden am Ceranfeld abgedeckt sind dann solltest du deine Versicherung verständigen

Gruß HobbyTfz

Vielleicht interessiert es ja jemanden was herausgekommen ist ;) Meine Versicherung bezahlt den Glasschaden :) allerdings halt wirklich NUR den Glasschaden... die Elektronik usw natürlich nicht ;)