Kann ein Arbeitgeber ohne den unterschriebenen Vertrag sich noch umentscheiden?
Hallo zusammen,
ich hab eine folgende doofe frage.
Wenn ich per Post einen Arbeitsvertrag zugesendet bekomme, diese aber noch nicht unterschreibe, weil ich noch auf ein weiteren Angebot bzw. Arbeitsvertrag warte. Kann der Arbeitgeber mündlich sich noch umentscheiden, mich doch nicht zu nehmen?
Ich hab nämlich meine bedenken, wenn ich all zu lange brauche und ich den Arbeitsvertrag noch bevor ich den unterschrieben Vertrag zurücksende, dass der Arbeitgeber sich noch anders überlegen kann.
Aber das dürfen sie glaub ich nicht oder? :D
4 Antworten
Wenn Du einen bereits vom Arbeitgeber unterschriebenen AV vorliegen hast, kann dieser nicht so ohne weiteres einen Rückzieher machen.
Aber gerade in der Probezeit könnt ihr beide euch ja eh in relativ kurzer Zeit wieder trennen.
Also ist das doch sowas von egal!
Wenn keine Annahmefrist bestimmt wurde, ist der Arbeitgeber nur so lange an sein Vertragsangebot gebunden, wie er unter normalen Umstaenden eine Antwort erwarten darf (BGB § 147 Abs. 2). Postlaufzeit plus 2 oder 3 Tage vielleicht.
Hallo Dani
wenn du zwei unterschriebene Verträge zugeschickt bekommst, dann ist der Vertrag gültig, sobald du ihn unterschreibst.
Das Angebot gilt aber nicht ewig. Das kann befristet sein.
Wenn du den Vertrag zuerst unterschreiben sollst, dann wird er erst gültig, wenn dein Arbeitgeber auch unterschreibt. Dann hat er das letzte Wort.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Ist das Exemplar, dass Du vorliegen hast von ihm unterschrieben?
Ist im Vertrag eine Rücksendefrist?
Wenn Du ihn unterschreibst, hast Du einen beidseitig unterschriebenen Vertrag...
Und dann ist der Vertrag schwebend Wirksam. Ein gültiger Arbeitsvertrag kann man nicht zurücktreten oder Widerrufen, dass müsste man mit einer ordentlicher Kündigung machen oder die Probezeit in Anspruch nehmen meines Erachtens
Vom ihm unterschrieben aber keine Rücksedefrist zu sehen.