Was tun bei inkompetenten Handwerkern?!

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird dir vielleicht nicht unbedingt bei der Lösung deines Problems helfen, doch es zeigt dir, dass du nicht alleine bist.

Beutelkind 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 10:23

...Humor ist, wenn man trotzdem lacht... Danke PeVau!

PeVau  03.08.2011, 17:05
@Beutelkind

Ich hoffe, es hat sich alles zum Guten gewendet. Danke für den Stern.

Beutelkind 
Beitragsersteller
 27.05.2011, 05:50

Köstlich PeVau! Der erste Satz, der hier im Bad gesprochen wurde, war tatsächlich: "Oh, oh, oh! Das wird teuer werden!" Danke für Deinen Beitrag, ich gehe jetzt ganz wunderbarst gecoacht in mein bevorstehendes meeting mit der neuen Firma!

Du hast einen Liefervertrag abgeschlossen. Wenn die Firma nach drei Versuchen nicht in der Lage ist die "versprochene Ware" zu liefern, ist sie "ersatzpflichtig". Du kannst sowohl den Zeitaufwand, wie alle dir dadurch entstandenen "Unannehmlichkeiten" und Mehrkosten durch einen Anwalt und/oder Verbraucherschutzorganisation/en anmahnen und auch einklagen. Dann spielen "Mehrkosten" keine rolle, denn der "vertragsbrüchige Verkäufer" muss nach dem Gesetz alle aus dem Vertrag und dessen "Nichterfüllung" entstehenden Mehr- und Sonderkosten bezahlen, solange diese Mehrkosten im Verhältnis zu der "Warenbestellung" stehen. ( Du darfst also keine Wand aus "Platin" einbauen lassen, wenn du eine aus "Plastik" vereinbart hattest... GG ;-) .......) Chiliheadz.

Wenn nach drei Anläufen die Sache immer noch nicht klappt, kann auf Kosten des ersten Handwerkers die Angelegenheit anderweitig erledigt werden. Voraussetzung ist allerdings ein schriftlicher Vertrag, der keine kuriosen Fallstricke enthält. Die neue Arbeit kann das ursprüngliche Kostenangebot im Preis auch überschreiten, diesen Mehrpreis muss auch der Handwerker zahlen. Voraussetzung ist natürlich ein Rechtsanwalt, der dieses alles durchsetzt.

Wenn die beauftragte Firma mit eigenem Aufmaß den Auftrag nicht zu dem vereinbarten Auftragsbedingungen (Preis) ausführen kann, sogar zwei Nachbesseurungsversuche fehlgeschlagen sind, kannst du den Auftrag zurückziehen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Mach das und suche dir eine Firma, die das kann.

Sollte es tatsächlich keine Normkabine geben, musst du entweder die Maßanfertigung wählen oder die Duschtasse eckig aufmauern und vefliesen bzw. eine neue Normtasse einbauen lassen um eine zweitürige gerade bzw. gebogene Normwand aufzustellen, was günstiger sein dürfte.

koch234  25.05.2011, 14:37

so wären auch meine Gedanken, die Frage ist, ob die schon gelieferte Duschtasse Teil des Angebots war?

Beutelkind 
Beitragsersteller
 25.05.2011, 19:20
@koch234

Es geht nur um eine neue Duschwand. Der Spritzschutz, sozusagen.

Armes Beutelkind!

Wir hatten auch so Trottelhandwerker in Küche und Bad. Die hatte allerdings unser Vermieter bestellt, ich hätte den sofort achtkantig rausgeworfen.

Für die Küche hatten wir so großformatige Wandfliesen, die hat er allen Ernstes klein geschnitten, weil er das mit so großen nicht kannte. :S

Im Bad hat er auch nur Murks gemacht, u.a. einen zu kleinen Heizkörper an der falschen Stelle eingebaut, so dass das Bad jetzt nicht warm wird. Das Ende vom Lied war, der Vermieter hat einiges von der Rechnung erlassen bekommen. Aber erst, nachdem wir mit der Handwerkskammer drohten. Das könnte auch für Dich eine Möglichkeit sein.