Was sollte man beachten bei Trennungsdatum?
Hallo zusammen,
ich bin getrennt von meiner Ex-Frau. Sie hat mir geschrieben, dass es für sie okay ist das Trennungsdatum auf den Januar 2021 festzulegen, was auch wahr wäre, wir waren im Grunde getrennt. Nur der Auszug war erst im November 2021.
Nun meine Frage.
Ist das Trennungs- oder das Scheidungsdatum für die Aufteilung des Vermögens entscheidend ?
Was ich jetzt an Vermögen habe ist relativ klar. Was ich Anfang Januar 2021 an Vermögen hatte kann ich nur abschätzen.
Sich schnell friedlich scheiden lassen, wäre in unserem Interesse. Natürlich muss ich gucken, dass ich auch finanziell gut da durch komme.
Kann einer bitte in einfachen Worten erklären, wie das mit der Vermögensteilung abläuft. Wir hatte eine "normale" Eheschliessung ohne Ehevertrag.
Danke.
2 Antworten
Wenn ihr euch einig seid, dann spielt der Zeitpunkt keine Rolle. Ihr bestimmt wer was bekommt und sagt dem Richter, dass alles geregelt ist.
Versorgungsausgleich nicht vergessen. Könnt ihr darauf verzichten dann besprecht das mit dem Anwalt
Es gibt immer 2 Termine, die betrachtet werden: einmal zur trennung, dann aber endgültig zum Einreichen der Scheidungsklage.
Damit soll verhindert werden, daß einer in der Zeit der Trennung Vermögen verschwinden läßt oder bewusst verschleudert.
Nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung kann jeder Ehegatte von den dort genannten Zeitpunkten an von dem anderen unter anderem Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung (Nr. 1) verlangen.
Für die Trennung wirst du dich dann bei deiner Bank darum bemühen müssen, die Daten zusammnenzutragen. Kontoauszüge helfen da, sind meistens digital kostenfrei verfügbar. Für Depots gilt gleiches, da gibt es Jahresauszüge und das korrespondiert doch perfekt, wenn ihr die Trennugn auf Januar 2021 legt. Dann hast du die Jahresauszüge 2020 und damit die Beträge.
Das Ganze darfst du dann noch einmal machen zur Klage. D.h. einer von euch muss die Scheidung einreichen, dann werden die Daten erneut erforderlich.
Jeder Ehegatte hat gegen den anderen einen Anspruch auf Auskunft über sein Vermögen zum Trennungszeitpunkt. Ist davon etliches bis zum Stichtag „Einreichung der Scheidung“ verschwunden, hat derjenige die Beweislast, es nicht „illoyal verschleudert“ zu haben, sondern es in sinnvolle und notwendige Anschaffungen, z.B. Neueinrichtung des Hausrates investiert zu haben.