Was sollte ich zahlen und was ist davon ungerechtfertigt? nach Neckarmann Insolvenz nun meldet sich Inkasso neumayer!?
Bitte helft wo ihr euch nur auskennt. Ich bin der Meinung das die 1.Zahlungsaufforderung nicht zubezahlen ist, da ich keine 1.Zahlungsaufforderung (15.7.13) erhalten habe, weil ich seit 1.1.2013 neue Anschrift habe.Am 15.2.2014 bestätigen sie selbst, mit in Rechnung gestelle (Kosten Auskunfteien.)
Mahnbescheidantrag ist auch zuzaheln?
Vielen Vielen Lieben Dank für eure Kommentare im voraus!!
5 Antworten
Ist die Hauptforderung berechtigt? Wenn nicht wurde sie streitig gestellt (nachweislich)?
- Mandantenmahnauslagen --> Werden mit 28,65 € angegeben. Entspricht über 10 (!) Mahnbriefen. Hier wären maximal 5 bzw. 7,50 € noch gerade akzeptabel.
- Woher sollen die übergebenen Zinsen stammen? Die Summe steht in keinem Verhältnis zur Hauptforderung. Zinseszinsen sind verboten!
- Zahlungsaufforderung ist nichts anderes als entweder eine Rechnung oder Mahnung. Sowohl eine Rechnung als auch die verzubgsbegründende Mahnung haben kostenfrei zu erfolgen. --> Streichen
- Kosten für Auskunfteien ist zu ungenau. Was wurde bei wem abgefragt und wieso kostet es so viel --> Weg!
- Kontoführungsgebühren --> Schlicht und ergreifend rechtswidrig. Der Gläubiger ist keine Bank, du hast dort kein Girokonto!
- MB-Antrag --> Gab es einen Mahnbescheid und wie hast du darauf reagiert?
Mit fehlt hier eine Schilderung deinerseits zum Verfahrenshergang. Nach einem widersprochenen Mahnbescheid folgt i.d.R. die Einreichung der Zivilklage.
Weitere außergerichtliche Betreibungsversuche nach dem gerichtlichen Mahnverfahren sind ggf. als strafbare Nötigung zu werten, definitiv aber krass rechtswidrig.
Wer nicht klagt, hat kein Interesse an der Feststellung seiner Schuld.
Vielen Dank für Ihr Kommentar! Ich habe am 26.feb.2016 folgendes per email an das Inkassobüro geschrieben:
Sehr geehrtes inkasso-Team,
Ich bitte sie gemäß § 174 BGB um Vorlage von Vollmachts- oder Abtretungsurkunde.
Bis zur Vorlage der o.g. Unterlagen, widerspreche ich Ihrer Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Empfang meiner Email wurde durch automatische Mailbeantwortung bestätigt.Bis heute 14.3 ahbe ich keine Antwort erhalten.
Warum ist die Insolvenz in diesem Fall eine besonderheit?
Dank nochmal!
Die höhe der Hauptforderung war mir leider zuletzt unbekannt, da ich Ware mehrmals zurückgeschickt habe (Wiederrufsrecht) und dann der aktuelle Restbetrag brauchte wochenlang um aktuallisiert zu werden.(Rechnungsabruf erfolge immer über die Neckarmann Homepage->Kundenbereich, der dann zum ende nicht mehr zugänglich war. Als ich dann über die Insolvenzanmeldung erfuhr, fragte ich noch im Jahr 2012 nach meine aktuelle Rechnung beim Insolvenzverwalter (Über die extra dafür erreichtete Homepage) , es meldete sich aber niemand.Es sind ende 2012 Zahlungen von engen bekannten überwiesen worden, da die Ware die mir nicht gefiel, er haben wollte, woduch sich der restbetrag auch änderte. Gerne sende ich weitere Bilder von der Liste mit den Buchungen die mir das Inkassobüro zuschickte.Der Mahnbescheid wurde komplett von mir abgelehnt, da mir die Hauptforderung sehr hoch erschien.Um übersicht zubekommen, werde ich weitere Bilder posten.Danke danke danke...MfG
Forderungen aus 2012 wären am 31.12.2015 verjährt gewesen.
ABER: Da das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde, unterbricht dies die Verjährung für 6 Monate. Verjährung tritt also nun am 30.06.2016 ein.
Füße still halten, wenn bis dahin keine Klage eingereicht wird ist der Spuk vorbei.
gilt der 30.6 brief eingang(beschuldigter), oder klage eingang beim gericht?
Eingang bei Gericht.
Der Mahnbescheid stammt aus dem letzten Jahr, richtig?
Ja, ist aus dem letzten Jahr, genau vom 5.3.2015
Danke nochmal für eure beteiligung an der Diskussion.Ich hör und lese immer wieder (Namenhafte Zeitschriften und Webseiten,), dass Inkassobüros sich nur durch die Gebühren hohe gewinne erziehlen, und sind dabei oft sehr erfinderisch und nicht immer Rechtkonform.Natürlich, habe ich auch Fehler gemacht und die Hauptforderung versäumt rechtzeitig zubegleichen.Wolle nun aber die Gelegenheit nicht versäumen, die Meinung anderer Mitmenschen zuerfahren, was Forderungen von Inkassobüro angeht
Super, kann die neue Briefe doch noch hochladen.
Wie jetzt!?
Hinweis zu Hauptforderung 1
Die Forderung ist seit dem 4.03.2015 an den Antragsteller abgetreten bzw. übergegangen....(Zitat aus dem Mahnbescheid)
Aber laut Vollmacht kopie seit dem 5.03.2015 zeitgleich wie das Datum vom Mahnbescheid!
Als Antragsteller ist in dem Mahnbescheid das Inkassobüro angegeben!
P.S Das Mahnbescheid liegt 1 jahr zurück
Mir fehlt leider hier der Überblick, sowie das verständnis zu Rechtslage.
Bitte um eure Aufklärung!
Es ist wieder eine Rechnung da.inkl abtretungserklärung seitens neckarmann. .zahlungsfrist war bis 29.3.16 folge angeblich Klage.
Bitte um Hilfe.
Die Forderung ist mittlerweile verjährt, wenn du dem Mahnbescheid damals widersprochen hast.
Daher kannst du das entspannt zurück weisen
Ich beziehe mich auf den Mahnbescheid, dort wird die Warenlieferung auf 2012 datiert. Vermutlich wurde das dann 2013 abgetreten.
Die zusätzlichen Fotos wurden erst nach meiner Antwort dazu geladen.
Durch die Hemmung ist es aber nicht verjährt. Es war dann 2015 nicht verjährt und ist nun, wie Kevin schreibt, erst Mitte diesen Jahres verjährt.
Nachtrag: Auch die zwischenzeitliche Zahlung des Verwandten bewirkt eher einen Neubeginn der Verjährung.
2013 verjährt? :o
Ich antworte mal hier. Ob die Höhe der Hauptforderung nun korrekt ist, musst du für dich beantworten. Hier kommt aber eine Besonderheit hinzu: Insolvenz. Ich würde denen daher folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück mangels Vorlage einer Abtretungsurkunde oder einer Vollmacht. Sie werden mir unverzüglich nachweisen, dass der Insolvenzverwalter Sie ermächtigt hat, diese Forderung einzutreiben. Ansonsten widerspreche ich, dass ich mich in Verzug befinde. Ich habe keine Mahnungen erhalten. Sie wollen mir daher vorlegen: Rechnung mit Zugangsnachweis der Waren."
Alles weitere erst mal verschweigen und dann abwarten.
Insbesondere bis man die Bestätigung des Insolvenzverwalters hat. Denn nur dann ist klar, an wen du überhaupt schuldbefreiend zahlen darfst.