ksp-Rechtsanwälte - Inkasso zahlen oder nicht?

2 Antworten

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KSP ist meines Wissens sowohl ein Inkassobüro und eine Rechtsanwaltskanzlei drum muss man hier sehr genau schauen was formuliert ist an Forderungen, denn

  • Inkassogebühren sind nicht durch den Schuldner zu tragen
  • Rechtsanwaltsgebühren allerdings schon
  • Kontoführungsgebühren sind nichtig.
  • Schon gar nicht können sowohl Inkasso- als auch Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden.

Ist die Hauptforderung denn berechtigt? Hast du etwas kostenpflichtig bestellt für besagte 30,- €?

Hab mal ein paar Themen hinzugefügt damit ist die Chance größer, dass du mehr Antworten bekommst.

jurafragen  16.05.2013, 19:24

KSP ist meines Wissens sowohl ein Inkassobüro und eine Rechtsanwaltskanzlei

ksp ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf den Einzug von (Klein-)Forderungen spezialisiert hat. Es ist kein Inkassounternehmen.

Opatja1 
Beitragsersteller
 01.06.2013, 19:22

Entschuldigung ich bewege mich noch nicht sicher auf dieser Seite. Vielen Dank für die Aufschlüsselung der Kosten. Meine sieht so aus: - Aktuelle Hauptforderung 29,97 € ( wurde schon / sofort nach ksp-Aufforderung beglichen) - Summe Verzugszinsen 0,09 - vorgerichtliche Kosten 15,00 -Gebühr* 32,50 - Auslagenpauschale 6,50

Ganz unten in dem Schreiben wurde wie bei "PS" erklärt was das * zu bedeuten hat. *Verzugsschadensersatz: Gemäß §§2,13f.RVG i.V. m. Nr.2300, 7002 VV RVG Ich hab keine Ahnung was das heißt - du evtl.? Zahlen werde ich definitv nichts mehr. Keine Rechnung, keine Mahnung und dann gleich diesen Schreib - nein danke.

kevin1905  01.06.2013, 22:39
@Opatja1

Dies sind die Gebührensätze nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), welche ein Rechtsanwalt berechnen darf für seine Tätigkeit.

Wenn Zahlungsverzug vorlag bist du zum Ersetzen des Verzugsschadens verpflichtet, dazu gehört auch die Gebühr für den Rechtsanwalt, immer vorausgesetzt, du hast der Forderung nicht insgesamt widersprochen.

Rechtsanwaltsgebühren können auch eingeklagt werden, allerdings sind nach meiner Erfahrung KSP nicht unbedingt klagefreudig von daher besteht eine gute Chance, dass dies nach 1-2 Briefen nicht weiterverfolgt wird.

Reagieren müsstest du dann nur wenn du Post vom Amtsgericht bekommst (Mahnbescheid).

Nun meine Frage: Ist eine Rechnung per Mail überhaupt rechtsgültig

Natürlich.

Da die Hauptforderung unstreitig ist, sollte sie auch gezahlt werden. Hierzu würde ich ksp auffordern, eine Geldempfangsvollmacht vorzulegen. Dann den Betrag mit dem Hinweis nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung überweisen.

Alternativ kannst du das mit dem gleichen Text auch an Billpay überweisen.

Was die Mahn- und Anwaltskosten angeht, würde ich mitteilen, dass sie schon vor Verzugseintritt entstanden sind und nicht erstattungsfähig sind.

ksp wird dann noch ein paar Mahnungen schicken und dann aufhören.

Opatja1 
Beitragsersteller
 01.06.2013, 19:03

Entschuldigung für den späten Kommentar- ich muss diese Seite erst durchschauen und Anwendungen finden. Danke vielmals für deine Auskunft- das beruhigt. Kann wieder schlafen.