Forderung ProCash Inkasso Kunde Advanzia Bank

4 Antworten

Sprich doch erst mal mit der Verbraucherzentrale. Die helfen dir bestimmt weiter. Kam die Aufforderung per Post oder Mail? Bei Mail kannst du es gleich löschen.

stanno1965 
Beitragsersteller
 17.01.2014, 11:20

Danke, für den Hinweis. Die Aufforderung kam per Post. An die Verbraucherzentrale habe ich bereits gedacht und würde ggf eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wie gesagt, zur Zeit würde ich auch erstmal abwarten, ob noch weitere Post oder gar ein Mahnbescheid kommt.

Eine berechtigte Forderung kann es nicht geben, da ich, wie geschrieben, niemals Kunde der Advanzia Bank war.

mepeisen  18.01.2014, 10:02
@stanno1965

Bei so etwas braucht man auch nicht zu irgendeiner Rechtsberatung, wenn man sich sicher ist. Wenn man es eindeutig nicht war, liegt Betrug vor, so einfach ist das. Man sollte denen, denen man nichts böses will (Familienmitglieder) ausschließen und dann halt zur Polizei.

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon ..

Schriftlich retournieren !

...oder optional gleich Anzeige erstatten

Einen Familienangehöriger kannst Du definitiv ausschliesen ?

mepeisen  18.01.2014, 10:01

Ich würde direkt zur Polizei und Strafanzeige wegen Betrugs schalten. ja, vielleicht nochmal sicher gehen, dass kein Familienmitglied die Daten genutzt hat. Das müsste aber eines im gleichen Haus gewesen sein, was die Post abgefangen hat. Man will schließlich kein Familienmitglied bei der Polizei anzeigen (oder vielleicht will man es doch). Den Brief ans Inkasso würde ich mir sparen, kostet nur Briefporto. Die bekommen das mit der Strafanzeige rechtzeitig mit.

Wie ich damit umgehe? In die Tonne werfen. Eine Reaktion von mir gibt es erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Vorgesagtes gilt natürlich nur für unberechtigte Forderungen....