Was soll ich nur machen, wenn sie wieder unzufrieden ist?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern Neuanstrich aus Schönheitsreparaturpflicht geschuldet wurde, hat der "sachgerecht in mittlerer Art und Güte" zu erfolgen. Sprachlich unsauber heißt es bisweilen "fachgerecht", was aber in beiden Fällen meint, so wie es ein verständiger Fachmann bei seinem Kunden durchführen würde:

Gleichmäßig deckend, ohne Ansätze, Farbläufer, mit sauber abgeklebten Übergängen zu Decken, Einbauten, Fenster- und Türrahmen (sofern man die Profitechnik mit sog. Beschneiden durch Strichzieher nicht beherrscht) und ohne Farbspitzer, übermalte Steckdosen oder Gardinenleisten zu hinterlassen.

Ich will deinem Mann und den Arbeitskollegen nicht zu nahe treten, aber Zweifel an der Gewissenhaftigkeit wie sachgerechten Ausführung bei derartigen Wochenendeinsätzen - zumal in Wohnräumen, die ohnehin zurückgegben werden - sind durch eigene Erfahrungen genährt.

Nicht umsonst braucht selbst ein Profi für Abdeck- und Maskierarbeiten bisweilen länger als für den eigentlichen Anstrich.

Wenn du das genau so gemacht haben willst und die Wohnung besenrein geräumt übergeben wurde, wobei die Fensterscheiben, Fensterbänke, Armaturen, Badfliesen und Boden erkennen lassen, dass sie regelmäßig, nur nicht mehr zum Übergabetermin gereinigt wurden, läuft jedweder Forderungsanspruch ins Leere.

Da fotografiert man ausgiebig den Zustand der Wohnung, Zimmer für Zimmer als Übersicht und Details, versichert sich eines Zeugen und verweigert jedwede Unterschrift unter ein Übergabeprotokoll, in dem vorgebliche Mängel enthalten wären.

Und verklagt die Vermieterin 6,5 Monate nach Rückgabe auf den wesentlichen Teil der Kaution wg. ungerechtfertiger Bereicherung, wenn sie der Aufforderung zu Rückzahlung innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen nicht entsprechen sollte.

Den geringeren Teil kann man erst dann beanspruchen, wenn die letzte fristwahrend zugegangene Betriebskostenabrechnung bezahlt wäre.

Viel Erfolg :-O

G imager761


Kati2205 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 21:53

Hallo imager761 vielen Dank für deine ausführliche lange Antwort. Ich muss ehrlich schreiben, ich habe jetzt 2 Zimmer heute erneut gemalert ohne meinen Mann! Die Wände sehen mittlerweile strahlend weiß aus und du hast Recht, dadurch das ich erst alles abgeklebt habe, dauerte es natürlich sehr viel länger. Ich denke und hoffe das sie die Wohnung beim nächsten Mal abnimmt. LG

Was wurde zum Thema Schönheitsreparaturen vertraglich vereinbart?

Wie wurde Euch die Wohnung übergeben?

Renovieren, Putzen, Schlüsselübergabe: Diese sieben Fehler sollten ...

www.focus.de › Immobilien › Mieten › Rechte und Pflichten

Putzen

Die Wohnung muss leer und „besenrein“ übergeben werden. Im Klartext heißt das etwa, dass der Mieter

Böden fegen oder saugen,

Spinnweben entfernen,

Fenster von groben Verschmutzungen reinigen und

Toilette und Herd hygienisch unbedenklich übergeben muss.

Gründliches Putzen ist hingegen rechtlich nicht vorgeschrieben.

Nun gut, die Kaution ist nicht dafür gedacht, dass Fenster geputzt werden, weil der Ex-Mieter das nicht erledigt hat, sondern dafür, dass man so richtige Schäden beseitigt. Dann sollte beim Einzug ein Übergabeprotokoll angefertigt werden und bestehende Schäden oder Mängel aufgenommen und dokumentiert werden. 

War die Wohnung denn in einem renovierten Zustand? Habt Ihr die Wände beim Einzug farbig gestrichen und geraucht ohne Ende? Eine Wohnung muss eigentlich nach dem Auszug besenrein übergeben werden und in den Zustand, wie beim Einzug wiederhergestellt werden. Wie war denn der Zustand, als Ihr eingezogen seid? 

Nun ja, man sollte schon putzen und Fenster zu reinigen ist nun auch keine großen Kunst, es sein denn man nimmt Glasreiniger und verschmiert den Schmutz nur.

Ihr habt Miete gezahlt und da sind auch ganz normale Abnutzungen nicht nochmal extra zu zahlen. 

Und nun atme mal ruhig durch, ich kann Dir gerne Tipps für strahlende Fenster ohne großen Kraft- und Zeitaufwand geben und schmutzige Fenster sind nun nicht so wirklich ein Grund die Mietkaution einzubehalten.

Kati2205 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 00:01

Es gab ein Einzugsprotokoll wo die Mängel von der Vormieterin aufgenommen worden sind.

Kati2205 
Beitragsersteller
 24.06.2017, 20:10

also wenn mein schwiegervater da war hat er in der küche bei weeit offenem fenster geraucht.

Welfenfee  24.06.2017, 20:38
@Kati2205

Kannst Du Dich denn noch erinnern, ob es ein Übergabeprotokoll gab und ob Ihr das bestätigt habt, also unterschrieben?

Kati2205 
Beitragsersteller
 24.06.2017, 20:09

Also gestrichen haben wir nie und wir sind nichtraucher. geraucht wurde nur in der Küche bei weit offenem Fenster und Tür zu. die Wohnung musste von der vormieterin gemalert werden, da sie das Kinderzimmer knallgrün hatte. selbst das hat man danach noch leicht gesehen... und wir haben gesagt es ist ok. so und die fenster wie gesagt habe ich einen tag vorher geputzt.

Geputzte Fenster und gewischte Böden müssen nicht sein,eine Wohnung muß besenrein übergeben werden.Wenn ihr zum Streichen der Wände verpflichtet seid,dann muß das allerdings fachgerecht gemacht werden.

Was steht im Mietvertrag,müßt ihr bei Auszug renovieren?

Kati2205 
Beitragsersteller
 24.06.2017, 19:50

Und in dem Schreiben zur Mängelbeseitigung stand miteinmal fachgerecht. Widerspricht sich irgendwo..

lisfi  24.06.2017, 20:08
@Kati2205

"Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden",das ist auch nur eine Klausel und heißt nicht,daß sie von einem Fachmann gemacht werden müssen ,sondern so,wie es ein Fachmann machen würde.

Kati2205 
Beitragsersteller
 24.06.2017, 19:49

Im Mietvertrag steht: Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen , so schuldet er bei tatsächlichen Renovierungsbedarf bei Vertragsende nur dann eine Schlussrenovierung, wenn die Regelrenovierungsfristen seit Beginn des Mietverhältnisses abgelaufen und nach dem tatsächlichen Grad der Abnutzung Schönheitsreperaturen erforderlich sind. Hat der Mieter die Wohnung renoviert übernommem, hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach dem Grad der tatsächlichen Abnutzung erforderlichen Schönheitsreperaturen auszuführen. In beiden Fällen sind die Malerarbeiten bei der Schlussrenovierung mit weißer oder neutraler, deckender Farbe auszuführen, es sei denn, die Wohnung oder einzelne Räume der Wohnung hatten bei Beginn des Mietverhältnisses eine andere Farbe aufweisen. Dies gilt auch, wenn der Mieter während der Mietzeit Malerarbeiten in anderen als neutralen Farben oder in weiß ausgeführt haben.

lisfi  24.06.2017, 19:55
@Kati2205

Das sind die allgemeinen Bestimmungen.Gestrichen habt ihr ja nun schon und wenn das ordentlich gemacht ist,ist das auch ok.Hör auf zu putzen und nimm Zeugen mit.

Ihr solltet bei der Abnahme eine neutrale Person dabei haben, die die Sauberkeit der Wohnung bestätigt.

Hier sieht es eher danach aus, dass die Vermieterin lieber die Kaution behalten möchte.