Was soll ich nur machen, wenn sie wieder unzufrieden ist?
Hallo ihr lieben, Ich brauche mal eure Hilfe , dumme Kommentare oder sonst was könnt ihr euch sparen.
Also mein Mann und Ich sind zum 01.06.2017 in unsere neue Wohnung gezogen. Die alte Wohnung haben wir auch noch, da die Kündiung erst zum 31.06.2017 bestätigt wurde. Jetzt am DO, 22.0'- war die Wohnungs- und Schlüsselübergabe, das dachte ich zumindest. Unsere Hausverwalterin hat uns Sachen vorgeworfen, die ich nicht so einfach auf die leichte Schulter nehme und mich ggf. auch wehren tue. Sie hat uns vorgeworfen wie schlimm die Wohnung doch aussieht und wir ja nichts gemacht hätten. Sprich nicht gemalert, nicht gewischt, keine Fenster geputzt - gar nichts. Obwohl das so alles nicht stimmt. Mein Mann hat an dem einen Wochenende, mit 2 Arbeitskollegen von ihm gemalert und ich habe zusätzlich einen Tag vor der Übergabe 3 Stunden in der Wohnung verbracht um Fenster zu putzen, wischen etc.. in ihren Augen alles nicht gut genug. Jetzt haben wir eine Frist von 14 Tagen bekommen um die Mängel zu beseitigen. Was soll ich nur machen, wenn sie die Wohnung wieder nicht akzeptiert? Dann bekommen wir die Kaution nie zurück. Ich muss auch ehrlich sagen, wir hatten in der Vergangenheit auch schon sehr viel Ärger. Allerdings nicht nur wir , sondern auch andere Mieter. (Ist eine private Vermietung), Was meint ihr sollte ich das nächste Mal vllt filmen wenn ich erneut maler und sauber mache damit ich beweise habe? Am Donnerstag wollen meine Mutter und ich zur Rechtsschutzversicherung gehen und uns informieren. Zur Not wenn sie die nicht abnimmt einen Anwalt hinzuziehen, wobei ich denke das bringt nicht sehr viel. Aber wie gesagt wir wurden in der Vergangenheit schon sehr oft von denen bloß gestellt..
Was sollen wir tun?
7 Antworten
Sofern Neuanstrich aus Schönheitsreparaturpflicht geschuldet wurde, hat der "sachgerecht in mittlerer Art und Güte" zu erfolgen. Sprachlich unsauber heißt es bisweilen "fachgerecht", was aber in beiden Fällen meint, so wie es ein verständiger Fachmann bei seinem Kunden durchführen würde:
Gleichmäßig deckend, ohne Ansätze, Farbläufer, mit sauber abgeklebten Übergängen zu Decken, Einbauten, Fenster- und Türrahmen (sofern man die Profitechnik mit sog. Beschneiden durch Strichzieher nicht beherrscht) und ohne Farbspitzer, übermalte Steckdosen oder Gardinenleisten zu hinterlassen.
Ich will deinem Mann und den Arbeitskollegen nicht zu nahe treten, aber Zweifel an der Gewissenhaftigkeit wie sachgerechten Ausführung bei derartigen Wochenendeinsätzen - zumal in Wohnräumen, die ohnehin zurückgegben werden - sind durch eigene Erfahrungen genährt.
Nicht umsonst braucht selbst ein Profi für Abdeck- und Maskierarbeiten bisweilen länger als für den eigentlichen Anstrich.
Wenn du das genau so gemacht haben willst und die Wohnung besenrein geräumt übergeben wurde, wobei die Fensterscheiben, Fensterbänke, Armaturen, Badfliesen und Boden erkennen lassen, dass sie regelmäßig, nur nicht mehr zum Übergabetermin gereinigt wurden, läuft jedweder Forderungsanspruch ins Leere.
Da fotografiert man ausgiebig den Zustand der Wohnung, Zimmer für Zimmer als Übersicht und Details, versichert sich eines Zeugen und verweigert jedwede Unterschrift unter ein Übergabeprotokoll, in dem vorgebliche Mängel enthalten wären.
Und verklagt die Vermieterin 6,5 Monate nach Rückgabe auf den wesentlichen Teil der Kaution wg. ungerechtfertiger Bereicherung, wenn sie der Aufforderung zu Rückzahlung innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen nicht entsprechen sollte.
Den geringeren Teil kann man erst dann beanspruchen, wenn die letzte fristwahrend zugegangene Betriebskostenabrechnung bezahlt wäre.
Viel Erfolg :-O
G imager761
Hallo imager761 vielen Dank für deine ausführliche lange Antwort. Ich muss ehrlich schreiben, ich habe jetzt 2 Zimmer heute erneut gemalert ohne meinen Mann! Die Wände sehen mittlerweile strahlend weiß aus und du hast Recht, dadurch das ich erst alles abgeklebt habe, dauerte es natürlich sehr viel länger. Ich denke und hoffe das sie die Wohnung beim nächsten Mal abnimmt. LG
Was wurde zum Thema Schönheitsreparaturen vertraglich vereinbart?
Wie wurde Euch die Wohnung übergeben?
Renovieren, Putzen, Schlüsselübergabe: Diese sieben Fehler sollten ...
www.focus.de › Immobilien › Mieten › Rechte und PflichtenPutzen
Die Wohnung muss leer und „besenrein“ übergeben werden. Im Klartext heißt das etwa, dass der Mieter
Böden fegen oder saugen,
Spinnweben entfernen,
Fenster von groben Verschmutzungen reinigen und
Toilette und Herd hygienisch unbedenklich übergeben muss.
Gründliches Putzen ist hingegen rechtlich nicht vorgeschrieben.
Nun gut, die Kaution ist nicht dafür gedacht, dass Fenster geputzt werden, weil der Ex-Mieter das nicht erledigt hat, sondern dafür, dass man so richtige Schäden beseitigt. Dann sollte beim Einzug ein Übergabeprotokoll angefertigt werden und bestehende Schäden oder Mängel aufgenommen und dokumentiert werden.
War die Wohnung denn in einem renovierten Zustand? Habt Ihr die Wände beim Einzug farbig gestrichen und geraucht ohne Ende? Eine Wohnung muss eigentlich nach dem Auszug besenrein übergeben werden und in den Zustand, wie beim Einzug wiederhergestellt werden. Wie war denn der Zustand, als Ihr eingezogen seid?
Nun ja, man sollte schon putzen und Fenster zu reinigen ist nun auch keine großen Kunst, es sein denn man nimmt Glasreiniger und verschmiert den Schmutz nur.
Ihr habt Miete gezahlt und da sind auch ganz normale Abnutzungen nicht nochmal extra zu zahlen.
Und nun atme mal ruhig durch, ich kann Dir gerne Tipps für strahlende Fenster ohne großen Kraft- und Zeitaufwand geben und schmutzige Fenster sind nun nicht so wirklich ein Grund die Mietkaution einzubehalten.
Es gab ein Einzugsprotokoll wo die Mängel von der Vormieterin aufgenommen worden sind.
Kannst Du Dich denn noch erinnern, ob es ein Übergabeprotokoll gab und ob Ihr das bestätigt habt, also unterschrieben?
Also gestrichen haben wir nie und wir sind nichtraucher. geraucht wurde nur in der Küche bei weit offenem Fenster und Tür zu. die Wohnung musste von der vormieterin gemalert werden, da sie das Kinderzimmer knallgrün hatte. selbst das hat man danach noch leicht gesehen... und wir haben gesagt es ist ok. so und die fenster wie gesagt habe ich einen tag vorher geputzt.
Geputzte Fenster und gewischte Böden müssen nicht sein,eine Wohnung muß besenrein übergeben werden.Wenn ihr zum Streichen der Wände verpflichtet seid,dann muß das allerdings fachgerecht gemacht werden.
Was steht im Mietvertrag,müßt ihr bei Auszug renovieren?
Und in dem Schreiben zur Mängelbeseitigung stand miteinmal fachgerecht. Widerspricht sich irgendwo..
"Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden",das ist auch nur eine Klausel und heißt nicht,daß sie von einem Fachmann gemacht werden müssen ,sondern so,wie es ein Fachmann machen würde.
Im Mietvertrag steht: Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen , so schuldet er bei tatsächlichen Renovierungsbedarf bei Vertragsende nur dann eine Schlussrenovierung, wenn die Regelrenovierungsfristen seit Beginn des Mietverhältnisses abgelaufen und nach dem tatsächlichen Grad der Abnutzung Schönheitsreperaturen erforderlich sind. Hat der Mieter die Wohnung renoviert übernommem, hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach dem Grad der tatsächlichen Abnutzung erforderlichen Schönheitsreperaturen auszuführen. In beiden Fällen sind die Malerarbeiten bei der Schlussrenovierung mit weißer oder neutraler, deckender Farbe auszuführen, es sei denn, die Wohnung oder einzelne Räume der Wohnung hatten bei Beginn des Mietverhältnisses eine andere Farbe aufweisen. Dies gilt auch, wenn der Mieter während der Mietzeit Malerarbeiten in anderen als neutralen Farben oder in weiß ausgeführt haben.
Das sind die allgemeinen Bestimmungen.Gestrichen habt ihr ja nun schon und wenn das ordentlich gemacht ist,ist das auch ok.Hör auf zu putzen und nimm Zeugen mit.
Ihr solltet bei der Abnahme eine neutrale Person dabei haben, die die Sauberkeit der Wohnung bestätigt.
Hier sieht es eher danach aus, dass die Vermieterin lieber die Kaution behalten möchte.
also wenn mein schwiegervater da war hat er in der küche bei weeit offenem fenster geraucht.