Neuanlegung von Parktaschen unter Schlafzimmerfenster erlaubt?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mal beim Bauamt wegen des "Rettungsweg" anfragen und auch gleich ob die Parkplätze einer Genemigung brauchen. Hat man nicht einen Garten mitgmietet dann wird man das dulden müssen.

Borusse35 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 10:14

Danke für Ihre Antwort, ich werde mich beim Bauamt mal erkundigen!

Wenn für diese Parkplätze eine Baugenehmigung vorliegt, dann ist das alles auch so in Ordnung.

Parkplätze direkt am Haus sind nun auch nichts ungewöhnliches.

Kauf dir für 10 EUR ein Schild "Bitte vorwärts einparken" und gut ist.

Borusse35 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 10:13

Danke für Ihre Antwort, aber dieses Schild muss doch wohl eher der Vermieter anbringen, denn ich werde mich hüten, an eine Wand, die mir nicht gehört, ein Schild anzubringen, das evtl. mittels Schauben zum Halten gebracht werden muss, also Dübellöcher gebohrt werden müssen!

FGO65  02.10.2018, 10:14
@Borusse35

Du kannst das Schild kaufen und ihn mal nett fragen, ob du es anbringen darfst.

Borusse35 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 10:18
@FGO65

Da die Stellplätze an die Mieter vermietet werden, gehört die Anbringung eines solchen Schildes wohl zu den Pflichten eines Vermieters oder irre ich mich da? Trotzdem vielen Dank für Ihren Hinweis!

FGO65  02.10.2018, 10:20
@Borusse35

Junge, Junge, man kann auch aus allem ein Drama machen.

Borusse35 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 12:59
@FGO65

Für Sie scheint die Beschädigung einer Hauswand offenkundig kein Problem darzustellen und es ist eine Beschädigung, wenn ich vier Bohrlöcher anbringen muss oder? Das überlässt man wohl lieber dem Eigentümer, trotzdem vielen Dank für Ihren netten Hinweis!

FGO65  02.10.2018, 13:01
@Borusse35

Sie scheinen nicht lesen zu können: "...und ihn mal nett fragen, ob du es anbringen darfst.".
Mit Zustimmung ist das dann kein Problem.
Aber mögen alle rückwärts einparken und deine Wohnung vollstinken ....  

Wenn es sich hierbei tatsächlich um einen Rettungsweg handelt, dann wäre das Bauordnungsamt der erste Ansprechpartner. Im Zweifel müssen die Stellplätze dann beseitigt werden.

Ein Grund zur Mietminderung erkenne ich nicht. Ich wohne in einem Haus parallel zur Straße. Dort fahren auch täglich am frühen Morgen Autos weg. Daran gewöhnt man sich.

Diese Fenster sind bei mir ständig zum Lüften geöffnet

Das würde ich - unabhängig zur Jahreszeit - niemals machen. Stichwort "Schimmel". Ein kurzzeitiges Lüften ist immer sinnvoller, als ein permanentes Ankippen.

Borusse35 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 13:03

Danke für Ihren Hinweis bezüglich des Lüftens einer Wohnung!

Die Vermieterin wird, soweit erforderlich, genehmigt handeln!

Man könnte die Vermeiterin bitten, mit einem Schild "Bitte vorwärts einparken", gleich "zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen", in dem die Hauswand geschont wird und Abgase um die Fahrzeugläge weiter von ihrem Fenster entfernt gehalten werden.

Die Störung für Sie ist unerheblich, da nach der Ankunft, bzw. erst bei der Abfahrt der Motor gestartet wird - keine dauerhafte Emission! -.

Eine Mietminderung würde zudem die Situation als solche wohl kaum ändern.

Suchen Sie sich zur Lösung folglich was Neues ohne Auspuffgestank, so es das denn in einer Stadt überhaupt gibt; bleibt das platte Land mit Gülle-, Kuh- und Schweineduft.

Borusse35 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 13:00

Vielen Dank für Ihren Hinweis!

Eine Mietminderung ist nur dann möglich, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Ein Mangel ist insbesondere dann gegeben, wenn die vertraglich zugesicherte Beschaffenheit der Mietsache nicht dem tatsächlichen Zustand entspricht. Wenn in Deinem Mietvertrag (unwahrscheinlicherweise) steht, dass vor Deinen Fenstern kein Parkplatz entstehen darf, kannst Du Dich darauf berufen.

Es gibt Gerichtsurteile, die bestätigen, dass Anwohnerverker oder eine allgemeine Zunahme an Verkehr kein Grund für eine Mietminderung darstellen (u.a. Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 14.04.1983, Az. 4 C 490/82 oder Landgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2000, Az. 62 S 234/00).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Borusse35 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 13:11

Da alle Schlafräume und Kinderzimmer der beiden großen Häuser zur Hofseite zeigen, erhielt ich bei Einzug den Hineis, dass die Fläche unmittelbar vor den Fenstern beider Häuser als "Rettungsweg" freigehalten werden müssen, also dort keine Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, da gegenüber 6 Garagen liegen und weiterhin sich 10 Parkplätze befinden, also die räumliche Situation sehr eingeschränkt ist! Trotzdem vielen Dank für Ihren Hinweis!