Was sind die Folgen bei 1,2 Promille am Steuer?

4 Antworten

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Das hört sich überhaupt nicht gut an. Sobald du gegen die Grenze von 1.09 Promille verstößt , musst du mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, das bedeutet entweder eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. 3 Punkte sind inklusive, je nachdem kann auch ein Führerscheinentzug ausgesprochen werden. 

Da das aber dein "erstes Mal" war, du anscheinend Reue zeigst und auch keinen Unfall gebaut hast, wirst du vermutlich mit einer Geldstrafe davon kommen, wie es mit dem Führerschein steht weiß ich allerdings nicht.

Das Ganze kannst du dir hier nochmal anschauen: http://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/



Qarizzmaatiikxx 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 18:06

Dort steht, dass das Fahrverbot beim überschreiten der 1,1Promillen Grenze variiert. Heißt dies, dass nicht unbedingt ein Führerscheinentzug stattfinden Muss?

Tronje2  20.03.2016, 19:10
@Qarizzmaatiikxx

Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen! Das ist ein Unterschied zum "Führerscheinentzug".

Der kommt nur im Bussgeldbereich vor.

Ganz konkret:

Bei einem BAK ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

Die  Fahrerlaubnis wird entzogen.

Der Zeitraum, bis du eine neue Fahrerlaubnis beantragen kannst, der ist unterschiedlich und wird i. d. R. vom Gericht festgelegt.

Es kann auch sein, dass du einen Strafbefehl zugestellt bekommst, da steht dann auch alles weitere drin. In deinem Fall ist ein Anwalt durchaus angebracht, nur der bekommt volle Akteneinsicht, erkennt hoffentlich Verfahrensfehler.

Wenn eine Blutprobe gezogen wurde, dann kann ich dir aber schon jetzt sagen, dass dabei wahrscheinlich keine Fehrler gemacht wurden. Tut mir leid! MfG

Wie sehr kann die Blutprobe die ca. 40-50min erst dann im Revier durchgezogen wurde abweichen?

Das kann schon Einiges ausmachen,
ausschlaggebend dafür sind Trinkzeitpunkte und Alkoholmengen.

Aber auch ohne den BAK-Wert zu kennen befindest Du Dich im Straftatbereich. Es wird also ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr auf Dich zukommen das in der Regel mit einer Geldstrafe in Höhe von 25-40 Tagessätzen und der Entziehung der Fahrerlaubnis plus Sperrfrist von ca.9 Monaten bestraft wird.

Außerdem musst Du mit einer MPU rechnen wenn man Dir 1,6‰ nachweist, in einigen Bundesländern auch schon ab 1,1‰.

Dazu kommen Probezeitmaßnahmen falls Du Fahranfänger bist.

3 Punkte und min 1 Monat Fahrverbot würde ich einkalkulieren. Die Geldstrafe dürfte auch nicht unerheblich sein.

Das ist aber das Minimum was passieren kann/wird. Bei Alkohol verstehen die uniformierten wenig Spaß :)

Qarizzmaatiikxx 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 16:03

Das ist doch eher so wenn ich unter die 1,1Promille komme. Oder gibt es da Erfahrungsgemäß auch andere Verfahren?

TheGrow  20.03.2016, 17:22
@Qarizzmaatiikxx

Nein, da gibt es keine anderen Verfahren. Im Gegenteil.

Zwar ist es zutreffend, dass man sich ab 1,1 Promille nicht mehr im Ordnungswidrigkeitenbestand, sondern im Straftatbestand mit den von "Crack" beschriebenen Folgen befindet.

Aber bereits ab 0,3 Promille und Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gilt das Gleiche wie ab 1,1 Promille

Ab 1,1 Promille stellt dies eine Straftat dar, Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten und Geldstrafe von etwa einem Netto-Monatseinkommen.