Darf ich noch Praline, Torte, Bratensoße essen in Führerschein Probezeit wegen 0,00 Promille?
In einem anständigen Kuchen ist immer etwas Alkohol drinnen. Genauso wie in Pralinen. In der Arbeit wird oft eine Rotweinsoße angeboten. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich diese Lebensmittel noch zu mir nehmen darf wenn ich Auto fahre. Ich muss 0,00 Promille haben. Muss jetzt mittlerweile jedes Lebensmittel hinterfragen, nicht dass ich danach plötzlich 0,01 Promille habe.
Heute habe ich gehört dass Einnahme von handelsüblichen schmerztabletten auch Alkohol anzeigt am Blasgerät.
Ist das nicht total lächerlich von Staat? Ich bin ja vom Kuchen nicht fahruntauglich.
Oder hat man von solchen Lebensmitteln noch nicht 0,01 Promille?
8 Antworten
Entgegen der derzeitigen Meinungsmehrheit hier verschwindet der Alkohol nicht beim Kochen oder Backen.
Allerdings ist das was dann in einer Portion landet nicht messbar. Es sei denn Du verspeist mindestens einen ganzen Kuchen alleine.
"Ich habe gehört" liest man hier zu oft. Woher kommt denn der Unsinn mit den Schmerztabletten?
Also ich wußte gar nicht das ein Kuchen nur Anständig ist mit Alcohol...in den wenigen Kuchen wo Alcohol vorkommt ist dieser so gering das du eher Dick wirst als besoffen
In nahezu jedem Gebäck ist Alkohol enthalten, der entsteht nämlich bei der Herstellung. Ja selbst Brot enthält normalerweise Alkohol.
Die Mengen sind aber so gering, dass sie nicht auffallen.
Das ist schon richtig in der Probezeit.
Also im Kuchen und in der Soße müsste es verkocht sein aber mit Pralinen usw. würde ich aufpassen.
Du kannst auch Rosen kaufen.
Alkohol verkocht und beim Backen verdunstet er ebenfalls.
Es geht beim Gesetz auch nicht um einen Atemalkoholwert von 0,00 Promille, sondern um ihnen Blutalkoholwert von 0,0 Promille.