Probezeit.Alkohol.Polizeikontrolle?
Hey Community, Als aller erstes will ich sagen es ist wirklich sehr dumm mit restalkohol Auto zu fahren. Dennoch ist mir das passiert. Ich wurde von der Polizei angehalten weil ich in deren Augen zu schnell gefahren bin(innerorts). Das war ein normaler Streifenwagen. Da es spät abends war um 2 Uhr nachts ca. War mir nicht klar welche Rechte ich nun habe bei so einer Kontrolle und hab einfach Kooperiert. Ich war sehr nervös und musste dann einen Alkohol Test machen. 0.26mg wurden bei mir festgestellt. Mein Auto wurde abgestellt und ich musste auf die Wache mit denen. Dort musste ich wieder einen Alkohol Test machen. Da sind dann aber 0.31mg rausgekommen. Die Beamten meinten ich kann mich auf ein Bußgeld von 500€ einstellen sowie eine nachschulung. Bei mir persönlich war das mein aller erstes Vergehen überhaupt ich wurde noch nie geblitzt oder in andere Delikte verwickelt. Spielt das jetz eine Rolle ob es das aller erste mal war? Und ob ich kooperiert habe? Würde mir mein Rechtsschutz weiterhelfen, oder wäre das Zeitverschwendung? Kennt sich da jemand aus, und hab ich da iwie Hoffnung jetz mein Führerschein nicht für mehr als 1 Monat zu verzichten/(Fahrverbot)? Ich bin jetz in der Probezeit.
Ich danke schon mal im Vorraus!
7 Antworten
Du hast bereits einen Rabatt, da es dein Erstverstoß war. Denn es kostet beim ersten mal nur €500. Sorry, das ist klar geregelt, das Fahrverbot kommt. Erst wenn man Dir noch Gefährdung des Straßenverkehrs anhängte, wäre eine Prüfung durch den Rechtsanwalt ratsam. Nichts hindert dich, das auch jetzt zu tun, das bleibt aber auch nicht ohne finanzielle Folgen.
Und verniedliche es doch nicht als "Restalkohol" , das klingt, als wäre es ein Versehen gewesen mit 0,6 Promille um 2 Uhr Morgens (und dann noch zu schnell).
Man darf in Deutschland im europäischen Vergleich ziemlich viel Sch.eiß mit dem Auto anstellen, es ist recht billig, wenn man geschnappt wird - nur bei BTM/AlkoholVerstößen und exzessiver Geschwindigkeit hat der Gesetzgeber wenig Humor.
500€ und ein Monat Bus&Bahn ist der Regelsatz bei mehr als 0,25mg/l. Also geh davon aus, dass dieses Bußgeld (zzgl. 28,50 "Porto und Verpackung") auf dich zu kommt. Dazu das Aufbauseminar wegen der Probezeit.
für dich gilt in der Probezeit und bis 21 Jahren die 0,0 Promillegrenze. du liegst drüber - 0,62. Der FS ist nicht nur nen Monat weg, sondern wesentlich länger; das wird dir der Richter mitteilen
Vorab: Die Aktion war wirklich dumm - in der Probezeit gilt für dich die 0,0-Promille-Grenze.
Von mg zu Promille gilt der Umrechnungsfaktor 2, d.h. Du hattest bei der 2. Kontrolle am geeichten Gerät immerhin 0,62 Promille.
Damit bist du sogar über der 0,5-Promille-Grenze.
Folgen: 500€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen, 2 Punkte im FAER, 1 Monat Fahrverbot, Anordnung eines "Besonderen Aufbauseminars für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger" sowie Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Du könntest einen Anwalt einschalten - die Kontrolle ist zwar anscheinend korrekt abgelaufen, aber evtl. kann die korrekte Eichung des Alkomaten bezweifelt werden. Allerdings sind die Erfolgschancen dafür sehr gering (<10%).
Danke, das hört sich zwar nicht sehr gut an aber gibt mir dennoch Hoffnung. sieht aus als ob du wüsstest in was ich da drin stecke! vielen Dank.
Außerdem verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird obligatorisch gefordert. Ein Fahrverbot wird allerdings nicht verhängt, wenn die allgemeine Promillegrenze fürs Auto in Deutschland von 0,5 nicht überschritten wird.
https://www.bussgeldkatalog.de/promillegrenze/
So wie ich das sehe wird es kein Fahrverbot geben. Du bist noch mal mit einen blauen Auge davon gekommen ;)