Probezeit.Alkohol.Polizeikontrolle?

7 Antworten

Du hast bereits einen Rabatt, da es dein Erstverstoß war. Denn es kostet beim ersten mal nur €500. Sorry, das ist klar geregelt, das Fahrverbot kommt. Erst wenn man Dir noch Gefährdung des Straßenverkehrs anhängte, wäre eine Prüfung durch den Rechtsanwalt ratsam. Nichts hindert dich, das auch jetzt zu tun, das bleibt aber auch nicht ohne finanzielle Folgen.

Und verniedliche es doch nicht als "Restalkohol" , das klingt, als wäre es ein Versehen gewesen mit 0,6 Promille um 2 Uhr Morgens (und dann noch zu schnell).

Man darf in Deutschland im europäischen Vergleich ziemlich viel Sch.eiß mit dem Auto anstellen, es ist recht billig, wenn man geschnappt wird - nur bei BTM/AlkoholVerstößen und exzessiver Geschwindigkeit hat der Gesetzgeber wenig Humor.

500€ und ein Monat Bus&Bahn ist der Regelsatz bei mehr als 0,25mg/l. Also geh davon aus, dass dieses Bußgeld (zzgl. 28,50 "Porto und Verpackung") auf dich zu kommt. Dazu das Aufbauseminar wegen der Probezeit.

Woher ich das weiß:Hobby

für dich gilt in der Probezeit und bis 21 Jahren die 0,0 Promillegrenze. du liegst drüber - 0,62. Der FS ist nicht nur nen Monat weg, sondern wesentlich länger; das wird dir der Richter mitteilen

Vorab: Die Aktion war wirklich dumm - in der Probezeit gilt für dich die 0,0-Promille-Grenze.

Von mg zu Promille gilt der Umrechnungsfaktor 2, d.h. Du hattest bei der 2. Kontrolle am geeichten Gerät immerhin 0,62 Promille.

Damit bist du sogar über der 0,5-Promille-Grenze.

Folgen: 500€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen, 2 Punkte im FAER, 1 Monat Fahrverbot, Anordnung eines "Besonderen Aufbauseminars für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger" sowie Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Du könntest einen Anwalt einschalten - die Kontrolle ist zwar anscheinend korrekt abgelaufen, aber evtl. kann die korrekte Eichung des Alkomaten bezweifelt werden. Allerdings sind die Erfolgschancen dafür sehr gering (<10%).

YolocrafteHD 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 00:06

Danke, das hört sich zwar nicht sehr gut an aber gibt mir dennoch Hoffnung. sieht aus als ob du wüsstest in was ich da drin stecke! vielen Dank.

Außerdem verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird obligatorisch gefordert. Ein Fahrverbot wird allerdings nicht verhängt, wenn die allgemeine Promillegrenze fürs Auto in Deutschland von 0,5 nicht überschritten wird.

https://www.bussgeldkatalog.de/promillegrenze/

So wie ich das sehe wird es kein Fahrverbot geben. Du bist noch mal mit einen blauen Auge davon gekommen ;)

Woher ich das weiß:Recherche