1,19 Promille hinterm Steuer?
Was kommt bei 1,19 Promille hinterm Steuer auf mich zu. Bin noch in der Probezeit
18 Antworten
Hi Hab selbst das Prob wurde auch angehalten und musste Pusten.. es waren im atem 1,56 % der Blut test war 1,19% also abfallend,dass wird auch schon berücktsicht.
Also es kam bei mir ein Strafbefehl Vergehen nach §§316 Abs1,Abs2 69.1 69a StGB eine Geldstrafe von 30 Tag. zu je 30,00 € (900 €)
Ihnen wird ihre Fahrerlaubnis enzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wir angewieden,Ihnen vor Ablauf von 7 Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen
MFG Matze
Mindestens schonmal ein Aufbauseminar und ne Saftige geldstrafe. Punkte natürlich auch. Und ein Fahrverbot unter Garantie auch. Hier mal ein kleienr Auszug aus dem Punkteregister: Liegt der festgestellte Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 1,09 Promille, drohen auch ohne besondere Auffälligkeiten bis zu 1500 Euro Buße, vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Kommt es zu einem Unfall, sind sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei fällig...
führrschein weg und oh oh sicher 1000 oder 500 € aber ich würde auf schuldig tendiren dann werdens nur 500 oder 200
hoffentlich ein lebenslanges Fahrverbot. Ich hätte Angst um sämtliche anderen Verkehrsteilnehmer
Wir sind ab 1,1 Promille nicht mehr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat!
Du hast dich gemäß §316 StGB der Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht. Die Strafe dafür ist
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
- Hast du außerdem jemanden gefährdet drohen dir Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gemäß §315c StGB.
- Hinzu kommen sieben Punkte in Flensburg,
- ein empfindliches Bußgeld sowie ein
- Entzug der Fahrerlaubnis für eine Zeit zwischen sechs bis zwölf Monaten. Bei Gefährdung auch über längere Zeit hinweg.
Vor der Neuerteilung wirst du eine MPU machen müsssen. Selbst Schuld. Verantwortungslose Leute wie du haben auf den Straßen nichts verloren.
ja, so ist das
Eine konkrete Gefährdung wird bei einer Trunkenheitsfahrt gem. §316 StGB nicht gefordert.
"(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist."
Ergänzung: Eine MPU wird nicht zwangsläufig fällig, kann sie aber.
Hinzuzufügen bleibt eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar.
Alles in allem kannste schonmal so bis zu 1500€strafe rechnen inkl aufbauseminar und Strafen. davon hättteste bestimmt 100km mittem Taxi fahren können...
Bei Trunkenheitsfahrt hast du die Gefährdung anderer Personen immer mit dabei.