WiE kann es sein das beim atemalkohol 1.12 Promille und eine gute stunde später der Blutalkoholwert 1.15 Promille ergibt.senkt der sich nicht eigentlich?

9 Antworten

Die Atemmessung ist ungenau, da hier nur gemessen wird, was gerade zu dem Zeitpunkt im Blut kreist.

Was von dem getrunkenen Alkohol noch vorerst im Magen und noch nicht ins Blut gegangen ist, bleibt unberücksichtigt.

Es reicht aber um Angetrunkene Autofahrer zu identifizieren.

Ab jetzt vermindert jeder Atemzug den Alkoholgehalt des Blutes, das durch die Lungen und fließt(abgabe durch die Atemluft beim Gasaustausch). Auch baut die Leber ständig Alkohol ab, schleust die Giftstoffe in Richtung Nieren heraus. 

Gleichzeitig ist aber vielleicht noch Restalkohol im Magen.

Also je nachdem, wie schnell dein Körper mit dem Alkohol fertig wird, wird sich das auf die zeitverzögerte Blutmessung auswirken.

Du kannst die Atemmessung aber auch täuschen, indem du direkt davor mit einem kleinen Schluck Alkohol gurgelst... 

Die Atemmessung ist etwas ungenau, deshalb wird ja die Blutmessung gemacht.

Etwaige Ungenauigkeiten bei der Atemalkoholkonzentrationsmessung mit mobilen "Kleingeräten" haben meine Voredner hier zwar schon einstimmig und richtig benannt im Vergleich zur höheren Messgenauigkeit einer amtlich entnommenen Blutprobe, aber es gibt zudem noch die sogenannte "Anflutungszeit".

Letztere Begrifflichkeit umschreibt den Umstand eines zunächst langsam ansteigenden Alkoholwertes in Atemluft und Blut nach Trinkbeginn bis zu einem sogenannten "Peak-Level", bevor der Alkoholspiegel im Atem und Blut wieder langsam zu sinken beginnt.

Dieser "Kurvenverlauf" kann durchaus mal 1-2 Stunden nach Trinkbeginn erst im Maximum der "Aufnahmeverzögerung" erreicht werden.

Anbra63 
Beitragsersteller
 03.05.2017, 13:58

Danke für deine Antwort. 

Mit welcher Strafe muss ich jetzt im schlimmsten Fall rechnen?oder was kann mein Anwalt eventuell noch rausholen? 

Parhalia2  03.05.2017, 14:32
@Anbra63

Wenn diese Alkoholwerte im Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeuges standen, so kommst Du an der "Basis" nicht um eine Entziehung Deiner ( vorhandenen ? ) Fahrerlaubnis herum.

Ab 1,10 Promille wird es hier halt leider ZWINGENND eine Straftat nach ( mindestens ) Paragraf 316 StGB. DIE "Pappe" ist somit auf jeden Fall weg.

Ein Anwalt KÖNNTE Dir hier am besten nur noch in reiner Rechtsberatung dahingehend helfen, WIE Du entweder argumentierst oder ob Du schweigst zur Festlegung des möglichst günstigen Strafrahmens für Dich in Deiner Sache.

Der Alkokol > 1.099 Promile an sich ist im angängigen Strafverfahren bei festgestellter Führung eines KFZ mit BAK ab 1,10 Promille rechtssicherer Verfahren NICHT mehr verfahrensbedingt "Entschuldbar" gegen die Eröffnung eines Strafverfahrens.

Die "Fahrkarte" bist Du damit bis zur Chance auf Neuerteilung MINDESTENS 6 Monde los.

Die Atemmessung unterliegt gewissen Toleranzen, da sich aufgrund von Ernährung, körperlichem Zustand etc. die Zusammensetzung der Atemluft verändern kann.

Dreimal messen, dreimal unterschiedliche Werte. Deshalb wird ja auch bei Überschreitung des Grenzwertes meist eine Blutuntersuchung durchgeführt, um einen genaueren Wert zu ermitteln.

maßgeblich ist imer der blutalkoholwert; der des atems ist nur ein richtwert, ob getrunken wurde und ggf. (grob) wie hoch die konzentration ist.

sonst würde man ja keine blutprobe entnehmen, wenn beim "pusten" ein höherer wert als erlaubt angezeigt werden würde.

und du siehst selbst, wie die unterschiede sein können.