Was sagt ein kurz gehaltenes Arbeitszeugnis aus?
Hallo! Hier ist das Arbeitszeugnis meiner Freundin:
Fr.X geb. .. -> ok
Fa. Y ist ein.. -> ok
Zu ihren Aufgaben gehörten hauptsächlich... -> ok
Wir lernten Frau X als eine engagierte Mitarbeiterin kennen, die mit Eigeninitiative arbeitete und sich immer mit unserem Unternehmen und ihren Aufgaben identifizierte. Sie war in der Lage auftretende Probleme zu erkennen und jederzeit praktische Lösungen zu finden.
Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie zu unserer vollen Zufriedenheit.
Frau X galt als angenehme und teamfähige Kollegin, deren Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen stets einwandfrei war.
Frau X verlässt unser Unternehmen mit Ablauf der Befristung zum 0x.0x.20xx.
Wir danken ihr für die Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Was meint Ihr dazu? Welche Note hat dieses Zeugnis? Welche Verbesserungsvorschläge habt Ihr?
Ich finde dieses Zeugnis nicht besonders gut und ich würde ihr raten, nochmals ins Personalbüro zu gehen um es abändern zu lassen. Sie war in dem Betrieb nur kurz (ca. ein halbes Jahr) tätig, sie ist aber eine super Fachkraft mit Qualifikationen in diesem Arbeitsbereich. Im vorigen Unternehmen (welches jetzt insolvent ist) hat sie über 20 Jahre gearbeitet und sie hatte ein Zeugnis von der Note 1 - 2. Da muss ja nicht unbedingt "vollSTen Zufriedenheit" stehen, aber es sollte doch zumindest "WEITERHIN viel Erfolg" heißen, außerdem erscheint mir das Zeugnis sehr kurz gehalten.
Wer kennt sich hier mit Arbeitszeugnissen gut aus? Vielen Dank!
6 Antworten
Das Zeugnis ist nicht wirklich überragend, was aber möglicherweise auf die kurze Beschäftigungsdauer zurückzuführen ist.
Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie zu unserer vollen Zufriedenheit.
Das entspricht einem "befriedigend". Hat sie Fachkenntnisse, die sie anwenden musste? Dann muss auch das erwähnt werden.
Frau X galt als angenehme und teamfähige Kollegin, deren Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen stets einwandfrei war.
Stets einwandfrei entspricht einem "gut". Hatte sie Kontakt zu Kunden oder Geschäftspartnern? Dann muss auch das genannt werden.
Frau X verlässt unser Unternehmen mit Ablauf der Befristung zum 0x.0x.20xx.
Das ist plausibel.
Wir danken ihr für die Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Das ist ein Axxxx-Tritt! Man bedauert den Fortgang nicht, ist also anscheinend froh, dass sie geht. Man wünscht ihr nur "für die Zukunft viel Erfolg", anstatt (sinngemäß) "beruflich weiterhin viel Erfolg". So sagt man, dass sie in diesem Arbeitsverhältnis keinen Erfolg hatte.
Ob das bewusst so geschrieben wurde oder der Autor des Zeugnisses es nicht besser wusste, kann ich dir nicht sagen.
Den Ausführungen von #DarthMario72 ist nichts hinzuzufügen.
Danke für das Sternchen
vollSTen
Voll ist nicht steigerungsfähig das Wort "vollste" gibt es in der deutschen Sprache nicht....
Alternative:
Seine/Ihre Arbeitsleistung war in qualitativer und quantitativer Hinsicht jederzeit (stets) sehr gut( oder gut oder befriedigend).
Man kann es mit dem "hineingeheimnissen" auch übertreiben; das Zeugnis ist im gesamten als gut zu betrachten - für nur 6 Monate Beurteilungszeitraum schon erfreulich gut...
Das Arbeitszeugnis ist angenehm kurz - viele schreiben völlig Überflüssiges hinein - kein Arbeitgeber liest sich das durch - entscheidender, als viele noch so vermeintlich gute oder weniger gute Formulierungen, ist die genaue Angabe der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausgeübt hat - das interessiert einen Arbeitgeber am meisten...
Arbeitszeugnisse in dieser kurzen knappen Form sind eine Wohltat...
Ja, das Wort "vollste" ist eine sprachliche Vergewaltigung. In Zeugnissen ist die Formulierung aber mittlerweile (leider) so verbreitet, dass die nur "volle" Zufriedenheit eine Abwertung bedeutet.
Genau so ist es - das sollte auch @Der Schopenhauer endlich akzeptieren!
"die nur "volle" Zufriedenheit eine Abwertung bedeutet"
Nicht "bedeutet" - sondern "bedeuten kann"...
Es gibt viele ArbG, die sich weigern "vollste" zu schreiben, auch wenn sie ein "sehr gut" meinen; das mag rabulistisch sein - aber so ist es nun einmal - es ist zudem so, daß ArbN nur einen Anspruch auf "vollste" haben, wenn sie das im Zweifelsfall auch nachweisen können.
Ich stelle seit 20 Jahren Mitarbeiter ein und habe tausende von Arbeitszeugnissen gelesen und eine Menge von Zeugnissen selbst erstellt - da ich nicht beurteilen kann, was der vorige ArbG nun tatsächlich mit "voll" meint, kann man dieser Formulierung nicht besonders trauen; daher empfiehlt es sich, eine klare Alternativformulierung zu wählen, aus der eindeutig hervorgeht, was tatsächlich gemeint sein soll.
Es ist im Grunde immer müßig über einzelne Formulierungen zu philosophieren; der Gesamteindruck eines Zeugnisses ist von wesentlich größerer Bedeutung; zudem ist jedes Urteil subjektiv; es kann tatsächlich so sein, daß ein ArbN an seiner bisherigen Stelle nicht besonders gut zurecht kam und das auch so im Arbeitszeugnis ausgedrückt wird - daraus läßt sich aber nicht ableiten, daß er bei mir im Unternehmen nicht gut arbeiten wird...
Man darf zudem nicht vergessen, daß viele ein Zeugnis ausstellen, ohne sich großartig Gedanken zu machen und an jeder Formulierung tagelang feilen - daher ist es schon vernünftig, daß man nicht so gute Zeugnisse auch korrigieren läßt; daher kann man mit dem ArbG natürlich sprechen, ob er aus dem "volle" ein "vollste" macht - wenn er eigentlich ein "sehr gut" meint, wird er das auch ändern.
Daher empfehle ich, sofern man sich das zutraut, daß ArbN selbst ihr Zeugnis schreiben (ggf. mit jemandem zusammen, der Erfahrung damit hat).
Grundsätzlich haben aber Arbeitszeugnisse nur eine beschränkte Aussagekraft - wäre es in Deutschland nicht so schwer, als neuer ArbG den Aussteller eines Zeugnisses erfolgreich auf Schadenersatz zu verklagen (nur bei vorsätzlich falschen Beurteilungen evtl. denkbar), dann gäbe es solche Zeugnisse nicht mehr - Arbeitszeugnisse sind eine spezifische Eigentümlichkeit, die es so nur im deutschsprachigen Raum gibt .
Für Arbeitszeugnisse in gehobenen Positionen gibt allerdings viel subtilere (nicht öffentlich publizierte) Möglichkeiten, den Vorständen/Unternehmern mitzuteilen, was man von seinem bisherigen leitenden Angestellten hält, als der Unterscheid von "vollste" zu "volle" .
Arbeitszeugnis in einem befristeten Arbeitsverhältnis:
"Frau X verlässt unser Unternehmen mit Ablauf der Befristung zum 0x.0x.20xx."
Das ist ein eines der wichtigsten Bestandteile des befristeten Arbeitszeugnisses:
Daher sollte unbedingt eine Ergänzung aufgenommen werden:
z. B.
Ggf. ein Hinweis auf Krankheits-/ Schwangerschaftsvertretung, Projektarbeiten etc.
Voll ist nicht steigerungsfähig das Wort "vollste" gibt es in der deutschen Sprache nicht..
Sicher ist das keine sprachliche Meisterleistung, aber in Arbeitszeugnissen so üblich.
... und wird auch in 30 Jahren noch so sein!
Absurd ist ohnehin, dass "voll" gesteigert wird: voll, voller, am vollsten?
"Voll" kann nicht gesteigert werden, dennoch ist leider "vollste Zufriedenheit2 besser als "nur" "volle Z.". Ja, "stets" fehlt auch.
Habe bei meiner Tochter die Absurdität dieser Zeugnisformulierungen kennengelernt.
Es ist natürlich schwierig, nach so kurzer Zeit die Leistung eines Arbeitnehmers umfassend zu bewerten.
Den Gang ins Personalbüro würde ich dennoch nicht scheuen. Für mich ist die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit" eine 3. Da kann man schon mal nachfragen, ob das vom Arbeitgeber so bewusst gewählt worden ist und weshalb. Vielleicht kann sie den Arbeitgeber ja von einem kleinen "upgrade" überzeugen:
Frau Xverfügt über sehr gute, umfassende und vielseitige Fachkenntnisse.
Frau X erledigte die ihr übertragenen Arbeiten mit einem sehr hohen Maß an Zuverlässigkeit und Sicherheit.
Frau X war jederzeit in der Lage, auch erhöhten Arbeitsanfall gut zubewältigen. Sie arbeitete auch bei starker Beanspruchung stets zielstrebig, zuverlässig, effizient und zügig und setzte sich mit sehr großer Einsatzbereitschaft für unser Unternehmen ein.
Frau X verdient aufgrund ihrer effektiven Arbeitsweise, ihresüberdurchschnittlichen Engagements und ihrer sehr guten fachlichen Fähigkeiten unsere Anerkennung. Ihre Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Das klingt leider "überkandidelt" und so, als wolle man sie wegloben.
Mit diesen Formuluierungen tust Du dem Fragesteller bzw. seiner Freundin keinen Gefallen!
Das ist ein "gut gemeint, aber Ziel verfehlt" - siehe Kommentar von @nightstick
Hmmm... bei der Zufriedenheit fehlt auch das "stets" z.B.
Generell zu wenig... ja... "übertrieben". Klingt für mich nach ner 3 ca.
@DarthMario72. Danke, das sehe ich genau so wie Du. Das ganze Zeugnis klingt meiner Meinung nach nach einer 3, aber der Abschlusssatz geht gar nicht!