Arbeitszeugnis ok so?
Arbeitszeugnis
Frau/Herr, geboren am xxx in xxx, war vom xxx bis xxx als Mitarbeiter im Bereich xxx in unserem Unternehmen beschäftigt.
Die xxx GmbH.....
Ihr Aufgabengebiet umfasste: - die Organisation des täglichen Büroablaufs - die Bearbeitung des Postein- und Postausganges - die Unterstützung der Geschäftsführung in allen Bereichen vom Schriftverkehr
inklusive Angeboten, Auftragsbestätigungen - das Erstellen von Listen und Übersichten - die Zuarbeit für Liquiditätskennzahlen - die Vorbereitung der Buchhaltung zur Weitergabe an das Steuerbüro - das Erstellen von Rechnungen/ Mahnungen inkl. Zahlungseingangskontrolle
Sie verfügt über ein solides Fachwissen, das sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzte. Frau/Herr hat sich innerhalb kurzer Zeit in den ihr gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet. Sie verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und erfolgreich. Sie war sehr zuverlässig, und ihr Arbeitsstil war stets geprägt durch sorgfältige Planung und Systematik. Dabei war sie auch hohem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die an sie gestellten Anforderungen. Frau/Herr xxx hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets einwandfrei. Frau/Herr xxx verlässt unser Unternehmen zum xxx. Wir danken Frau/Herr xxx für die erbrachte Leistung und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin alles Gute.
6 Antworten
Naja ich sag mal so. Bestbenotung sieht anders aus.
Z.B.:
1. ihr Arbeitsstil war stets geprägt durch sorgfältige Planung und Systematik
Heißt soviel wie:
… hat alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
und das entspricht der Note 4.
2. Die Schlussformel:
...wünschen ihr für die Zukunft weiterhin alles Gute.
Das bedeutet:
Die Leistung wird hier zum Schluss noch negativ beurteilt.
Der Rest ist weitestgehend gut. Aber diese 2 Formulierungen sind mir persönlich ein Dorn im Auge.
Würde auch sagen es ist gut. Zu unserer vollen Zufriedenheit, besser wäre nur vollsten.
Des weiteren, verläßt unser Unternehmen auf a) eigenen Wunsch? b) betriebsbedingte Kündigung?
Der Passus wäre verbesserungswürdig.
Solides Fachwissen = 3
alles weitere kannst du hier schauen
Das ist ein gutes Zeugnis
Diesen Optimismus kann ich nicht teilen.
Ich lese zwei Kernpunkte heraus:
- Man war mit deiner Arbeitsleistung nicht besonders zufrieden
- Im Guten seid ihr wohl nicht auseinander gegangen
Sie verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und erfolgreich. Sie war sehr zuverlässig, und ihr Arbeitsstil war stets geprägt durch sorgfältige Planung und Systematik
Das spricht für eine eher pedantische und wenig flexible Arbeitsweise. Die Ergebnisse waren zwar in Ordnung, aber das Arbeitstempo - sprich die Effizienz - ließ noch Wünsche offen.
Dabei war sie auch hohem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen
Vielleicht durch beharrliches Aussitzen?
Die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die an sie gestellten Anforderungen
Die Qualität schon (wobei die Formulierung eine 3 bedeutet).
Frau/Herr xxx hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
Das wäre eine 2 , aber ein Widerspruch zum Vorhergehenden
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets einwandfrei
"Sehr gut"
Frau/Herr xxx verlässt unser Unternehmen zum xxx
Hier wird es haarig, denn das lässt Raum für Spekulationen (bis hin zur Entlassung)
Wir danken Frau/Herr xxx für die erbrachte Leistung und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin alles Gute
Kein Bedauern über das Ausscheiden, "Leistungen" ohne Zufügung eines Prädikates..... Verheerend und gleichzeitig ein Tritt in den Allerwertesten.
wünschen ihr für die Zukunft weiterhin alles Gute.
Das bekräftigt noch einmal das abschließende Urteil. Hätte man deine Dienste geschätzt, stünde dort z. B. "und beruflich weiterhin viel Erfolg"
Insgesamt ist diese Zeugnis keine Empfehlung und es enthält Unstimmigkeiten. Mal unter uns: Ist das vielleicht eine eigene Kreation, weil du das Zeugnis selbst schreiben darfst? Dann hättest du dir versehentlich gleich in beide Knie geschossen.
Außerdem muss das Ausstellungsdatum mit dem Austrittsdatum übereinstimmen!