Was passiert wenn Mieter nach Kündigungsfrist nicht auszieht?

11 Antworten

Der Vermieter muss sich erste einmal an viele Spielregeln halten (der Mieter übrigens nicht). Er muss Fristen setzen und genau auf den Einhalt achten. Dann muss er eine Räumungsklage anstreben und auch dabei Fristen einhalten. Irgendwann kann er dann mit dem Gerichtsvollzieher und Polizei den Mieter räumen, wobei der Vermieter auch diese Kosten erste einmal vorstrecken darf. Die Möbel & Co. müssen eingelagert werden (auch das bezahlt der Vermieter erste einmal) und dann muss er einen weiteren Gerichtsgang machen, um all seine Kosten wieder zubekommen....

Das Schloß darf er nicht einfach austauschen, dann geht der Mieter zur Polizei und es kommen weitere Kosten auf den Vermieter zu...du merkst schon, vermieten lohnt sich!

ThisIsJustMeHH  27.12.2019, 12:30

"Der Vermieter muss sich erste einmal an viele Spielregeln halten" ach stellt man erstmal Strom, Wasser und Heizung ab kann man den illegalen Besetzer natürlich auch darauf verweisen das er gerne auch den Zivilrechtlich dagegen vorgehen kann. Natürlich kann man sich selbst an die Regeln halten. Ich bevorzuge es hingegen jemandem der sich mir gegenüber nicht an die Regeln hält einmal deutlich darauf hin zu weisen dass er die Chance hat das wieder zu tun oder ich fühle mich auch nicht mehr an Regeln gebunden.

GoldenEye2019  27.12.2019, 12:32
@ThisIsJustMeHH

Dann hast du wohl deinen Meister noch nicht getroffen...wenn du es tust, tut das sehr weh!

matzevalentin  27.12.2019, 16:02
@ThisIsJustMeHH

Man kann beim Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung als Mieter beantragen, dann läuft Strom und Wasser wieder.

JuristMoral  27.12.2019, 21:51
@ThisIsJustMeHH

Na klasse! Wie im wilden Westen. Unrecht mit Unrecht vergelten. Verbotene Eigenmacht. Der Typ kann einstweilige Verfügungen und Nötigungs - Anzeigen gegen dich stellen.

Waldmaennlein 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 11:58

Wie lange kann sich sowas hinziehen? Der Mieter kann doch nicht lebenslang ohne Zahlungen in der Wohnung bleiben. Irgendwann muss doch die Polizei kommen um ihn herauszuholen.

Waldmaennlein 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 12:15
@GoldenEye2019

Und wenn der Untermieter nicht ausziehen will? Der Hauptmieter will ja seine Wohnung auch in Ruhe selber nutzen.

matzevalentin  27.12.2019, 13:02
@Waldmaennlein

In der Praxis kommt es nicht selten vor, daß Vermieter die Tür eintreten (ist ja ihr Eigentum und nicht mitvermietet) und Hans Huckebein am Kragen packen und samt Möbel rausschmeißen. Der Vermieter läuft dann Gefahr, wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung vom Ex-Mieter angezeigt zu werden. Der Vermieter kann dann auch die Sachen aus der Wohnung einlagern und öffentlich versteigern lassen, um seine ausstehenden Mietzahlungen zu kompensieren. Leider findet er dann aber nur einen schmutzigen Damenslip.

Antwort gar nicht! Der Vermieter muß eine Räumungsklage einreichen. Die Polizei hat dort auch nichts zu suchen, da es sich um Zivilrecht handelt, also ein privates Problem darstellt. Wenn der Mieter trotz Räumungsklage nicht auszieht, dann muß der Gerichtsvollzieher ran, er läßt mit Hilfe eines Schlüsseldienstes die Tür öffnen. Sollte die Gefahr bestehen, daß der Vermieter - wie schon oft geschehen - mit einem Messer, einer Pistole oder einer MPi auf den Gerichtsvollzieher losgeht, kann er vor der Öffnung die Polizei mithinzuziehen.

Nun kommt immer die Frage: Ist das gerecht? Ja. Der Vermieter kann sich nicht nur die Miete zuschanzen, sondern hat auch die Riskiken und Verluste zu tragen. Wer also so dumm ist und als Vermieter in Wohneigentum investiert, muß sich v o r h e r seine Mieter genau anschauen, darf nicht lebensfremd unterwegs sein und sich narren lassen. Leider ist auch bei Vermietern die Dummheit zu Hause und nicht wenige lassen Mietnomaden ist Häusle und sind dann baff erstaunt, wie sie dann diese Leute wieder rauskriegen. So mancher Vermieter ist daran selbst Pleite gegangen. Hätte er mal in andere Geldanlagen investiert.

Der Vermieter kann dann noch Strafanzeige stellen wegen "Eingehensbetruges". Dann muß der Staatsanwalt ermitteln, ob der Mieter bei Vertragsabschluß wissentlich und willentlich betrügen wollte, da er kein Geld hatte.

Waldmaennlein 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 12:13

Und wenn der Untermieter nicht ausziehen will? Der Hauptmieter will ja seine Wohnung auch in Ruhe selber nutzen.

matzevalentin  27.12.2019, 12:17
@Waldmaennlein

Ein Untermietverhältnis zum Hauptmieter ist durch das Mietrecht absichtlich nicht geschützt. Es ist täglich ohne Kündigungsfrist kündbar. Klamotten vor die Tür stellen, neues Schloß einbauen - fertig.

Ob und wann darf die Polizei geholt werden ihn aus der Wohnung zu holen?

Erstmal gar nicht. Erst nach rechtskräftiger Räumungsklage und Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher kann dieser die Polizei hinzuziehen.

Vorher kann man die gerne rufen, aber es wird nichts bringen, die kommen nicht.

Ich habe gehört, wenn ein Mieter nach Kündigungsfrist nicht auszieht muss er Nutzungsentschädigung zahlen.

Ja.

Und wenn er das auch nicht tut?

Dann muss man das einklagen.

Wenn er einfach in der Wohnung bleibt und nichts zahlt?

Kommt mitunter vor, ja.

Wie lange kann sich der Mieter in der Wohnung ohne Zahlungen einnisten?

Bis man ihn mittels Gerichtsvollzieher entfernt, nach eolgter Räumungsklage, da können Jahre vergehen.

Darf der Vermieter das Türschloss austauschen und so den Mieter an der weiteren Nutzung der Wohnung hindern?

Nein.

Und wenn dieser dann einfach erneut selbst einen Schlüsseldienst anruft und mit seinem Ausweis belegt er wohne ja hier und verschafft sich so wieder Zugang zur Wohnung?

Dann isser wieder drin.

Waldmaennlein 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 13:58

Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten! =)

Und wenn der Störenfried ein Untermieter ist? Die Menschenwürde und Lebensqualität des Hauptmieters zählt dann wohl nicht?

Ich fange mit dem Schluss der Frage an: Hier geht s um Zivilrecht, da ist die Polizei außen vor.

Wechselt der Vermieter das Schloss oder räumt sogar die Wohnung aus, ist das verbotene Eigenmacht. Genauso das Sperren von Medien (Strom, Wasser, Gas etc.). Der Vermieter wäre/ist dann voll schadenersatzpflichtig und kann u. U. sogar zur Zahlung eines Schmerzensgeldes vergattert werden. Also ein teures widerrechtliches Vergnügen um den Mieter loszuwerden, vorausgesetzt, die Kündigung ist formell überhaupt rechtswirksam erfolgt.

Gehen wir davon aus, dass es so ist, bleibt nur die Klage auf Räumung. Und das kann dauern bis das Amtsgericht die Klage bearbeitet und urteilt.

Du müsstest auch den Gerichtskostenvorschuss leisten. Es kann passieren, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist, dass du auf allen Kosten des Rechtsstreites sitzen bleibt wie auf den Mietschulden. Ein Titel nach Urteil sichert zwar 30 Jahre Vollstreckbarkeit zu, aber wenn der Mieter die nächsten 10 Jahre kein Geld hat, nutzt dir das wenig.

Waldmaennlein 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 12:13

Und wenn der Untermieter nicht ausziehen will? Der Hauptmieter will ja seine Wohnung auch in Ruhe selber nutzen.

Als Vermieter muss man das leider über eine Räumungsklage regeln.

Waldmaennlein 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 12:13

Und wenn der Untermieter nicht ausziehen will? Der Hauptmieter will ja seine Wohnung auch in Ruhe selber nutzen.

JuristMoral  27.12.2019, 21:47
@Waldmaennlein

Da muss sich der Untermieter der Miethauptsache beugen. Bedeutet: droht dem Hauptmieter die Räumung, muss der Untermieter auch raus. Aber das kann sicherlich auch Einzelfallbezogen bewertet werden.

Weil, was kann ein Untermieter für das mietrechtliche Fehlverhalten des Hauptmieters? Allerdings ist der Untermieter eben nur Untermieter.