Wie lange ist eine Mietbürgschaft gültig?
Einer meiner Mieter hat eine neue Wohnung gefunden und ist dort bereits eingezogen. Die Kündigungsfrist seines Vertrages beginnt erst im Januar und er kann nicht 2 Wohnungen gleichzeitig bezahlen. Da er keine Kaution hinterlegt hat, müsste ich das Geld eigentlich aus der Bürgschaft seines Arbeitgebers entwenden.
Nun hat er gefragt, ob es möglich ist, die letzten Mieten in kleineren Beträgen abzubezahlen über das nächste Jahr verteilt. Ich würde mich darauf einlassen, aber nur, wenn ich weiß, dass die Bürgschaft dann noch gültig ist, solange Mietrückstände bestehen. Sollte er Ende 2021 die Mieten nicht abbezahlt haben, kann ich mir das Geld dann immer noch von seinem Bürge holen, oder ist es dann zu spät?
Welche Gültigkeit hat da die Bürgschaft?
7 Antworten
Welche Gültigkeit hat da die Bürgschaft?
Die gilt im Zweifel so lange, wie Mietforderungen bestehen, bzw. noch entstehen können. Es dürfte nächstes Jahr ja auch noch eine Betriebskostenabrechnung geben, oder?
Letztendlich sollte der Bürge davon aber in Kenntnis gesetzt werden.
Nun hat er gefragt, ob es möglich ist, die letzten Mieten in kleineren Beträgen abzubezahlen über das nächste Jahr verteilt. Ich würde mich darauf einlassen, aber nur, wenn ich weiß, dass die Bürgschaft dann noch gültig ist, solange Mietrückstände bestehen.
Ich würde mich auf sowas nicht einlassen. Wenn es schon einen Bürgen gibt, sollte man diesen auch nutzen. Er kann diese kleinen Raten auch beim Arbeitgeber abstottern.
Oder um auf mein Beispiel zurückzukommen: Wenn die nächste Betriebskostenabrechnung mit einer hohen Nachzahlung endet, stottert er das dann auch in kleinen Raten ab?
Entgegen der landläufigen Meinung ist die Kaution nicht dazu da, diese in den letzten Monaten des Mietverhältnisses abzuwohnen, sondern Ansprüche aus dem Mietverhältnis abzusichern. Neben Schäden an der Wohnung sind das Nebenkostennachzahlungen. Du hast Anspruch auf die laufende Miete. Wenn dein Mieter größenwahnsinnig geworden ist und Verpflichtungen eingeht, die er sich nicht leisten kann, ist das nicht deine Schuld.
Welche Gültigkeit hat da die Bürgschaft?
Die Bürgschaft würde ich in Anspruch nehmen, wenn du die Nebenkostenabrechnung für 2021 hast. Das Mietverhältnis läuft ja noch bis Ende März 2021. Vorher musst du diese auch nicht freigeben. Es ist ja kein Guthaben vorhanden.
Ansonsten wird sich der Arbeitgeber über die Inanspruchnahem als Bürge sicher auch sehr freuen.
Keine Sorge wegen der Bürgschaft. Diese gilt weiter. Auf die Ratenzahlung für die letzten Mieten würde ich mich nur basierend auf einer schriftlichen Vereinbarung einlassen:
- Höhe der Raten festlegen
- Jeweiligen spätesten Zahlungstermin festlegen
- Falls eine Rate nicht pünktlich auf dem Konto ist, wird der Rest sofort fällig, also ggf. Inanspruchnahme der Bürgschaft.
Die Bürgschaft ist solange wirksam, bis die Verjährung noch nicht eingetreten ist. Die Verjährung beträgt 3 Jahre ab Fälligkeit der Hauptforderung.
Die Hauptforderung ist, wenn ich Deine Frage richtig verstanden haben, die Doppelmiete für Deine Wohnung und zwar für die Monate Januar, Februar, März 2021. Hier hast Du also 3 Jahre Zeit, diese Miete vom ex-Mieter beizutreiben, also bis 2024.
Gleichwohl: An Deiner Stelle würde ich dem ex-Mieter eine deutliche kürzere Bezahlfrist geben, maximal noch 6 Monate bis zum 30.06.2021. Bis zum 31.12.2021 würde ich jedenfalls nicht warten, sondern die Bürgschaft ziehen, da Du im Hauptberuf bestimmt kein Bankinstitut bist, sondern eine Privatperson und auf das Geld angewiesen bist.
Gab es dazu nicht irgendwo vor Kurzem ein Urteil? Eine Mietbürgschaft ist, wenn nichts anderes dazu im Mietvertrag vereinbart ist, 3 Jahre lang gültig. Es kann dem Bürgen nicht auferlegt werden, das er Bürgen muss, solange der Mietvertrag bestehen bleibt. Wenn der Mieter 3 Jahre lang pünktlich gezahlt hat, ist der Bürge raus. Es ging glaub ich um einen 10 Jahre alten Mietvertrag.
Müsste mal schauen, ob ich das Urteil noch irgendwo finde.