Was passiert, wenn man während der Ausbildung Berufsunfähig wird?
Moin, ich hatte einen Arbeitsunfall...hoffe zwar das ich weiter machen kann, aber gesetz dem Fall es würde nicht klappen. (harte körperliche Arbeit)..was müsste ich dann tun? Habe schon gegoogelt, steig da aber nicht ganz durch, da es dort immer so klingt als würde es sich um Leute handeln, die ausgelernt sind. (also Umschulung etc.) Würde dass dann für mich bedeuten ich müsste quasi kündigen (obwohl ich es ja nicht wirklich aus freiem willen machen würde) und mir selbst eine neue Ausbildungsstelle suchen?..oder kann man bei sowas Hilfe bekommen? (BG, IHK, Arbeitsamt oder was auch immer)
4 Antworten
Hallo Siraaa,
wie groß ist der Betrieb, wo Du Deine Ausbildung gemacht hast? Gibt es einen Betriebsrat?
Hat ein Arzt den Unfall protokolliert? Hat die Klinik/das Krankenhaus einen vorläufigen Arztbericht an Dich geschickt? Wie wirst Du weiter betreut, steht Dir eine Rehamaßnahme vor?
Normalerweise springt in solchen Fällen die BERUFSGENOSSENSCHAFT ein! Sollte niemand Dir das gesagt haben, dann mußt Du Dich schleunigst schlau machen. Da ich nicht weiß wieviel Zeit seit dem Unfall verstrichen ist, würde ich empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen.
Dieser Anwalt müßte Arbeitsrechtler/Sozialrechtler sein.
Es muß irgendwann, wahrscheinlich ein Gutachten über Deinen Gesundheitszustand erstellt werden, zumindest muß nach erfolgter Genesung einen Amtsarzt beurteilen wie es weiter geht... Aber laß Dich lieber vom Anwalt beraten (manche Amtsärzte sind sehr streng).
Wenn Du kein Geld hast für einen Anwalt, dann hole Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht. Ich würde davon abraten von sich aus das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Erstmals aushorchen, was der Anwalt dazu sagt.
Arbeitsamt sowie IHK können wertvolle Tipps geben.
Wenn ein arbeitsgerichtliches Prozeß bevorsteht, mach Dir keine Sorgen, beim Arbeitsgericht ist es Kostenfrei, abgesehen von den Anwaltskosten, die Du mit Prozeßkostenhilfeantrag decken kannst.
Vergiß nicht deinen ganzen schülerischen und Bildungswerdegang festzuhalten. Die Ausbildungszeit kann schon als Arbeitszeit gelten, aber frag dem Anwalt, da bin ich mir nicht sicher. Dies ist wichtig wegen Invalidenrente, sollte die Berufsunfähigkeit von dauer sein. Dann hat man Anspruch auf eine bezahlte Umschulung. Als behinderter wird man vorzugsweise eingestellt (nicht überall und immer leider). Siehe zu, daß Du zu Deinem Recht kommst, keine Zeit verlieren, nicht selbst kündigen, einen Anwalt einschalten (Arbeitsrecht/Sozialrecht).
Ich wollte auch sagen: man muß zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit unterscheiden. Solltest Du als Erwerbsunfähig "klassifiziert" werden, dann ist die Beratung durch einen Anwalt umso dringender, da die Berufsgenossenschaft mehr zahlen muß, und dagegen sträuben sie sich natürlich!
Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg! und Gute Genesung! Emmi.
Er strebt einen Beruf an, der genau so geschützt ist, als ob er ihn bereits ausüben würde.
Hallo Straaa, Hallo Pumin,
da würde ich nachhacken, es handelt sich um einen Härtefall, oder? Der Anwalt kann durchsetzen, daß er/sie eine finanzielle Hilfe für eine neue Ausbildung bekommt.
Servus. Emmi.
Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist für dich die entsprechende Berufsgenossenschaft.(Hoffentlich auch korrekt gemeldet zuständig. ) Diese würde dich auch beraten, wie es weiter geht, wenn du den angestrebten Beruf nicht mehr ausüben könntest. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann man genau dieses Ausbildungsrisiko extra absichern (es gelten dann aber Höchstsummen, die normalerweise ein Azubi sowieso nicht bezahlen kann)
Jetzt muss ich mal etwas ausholen... Wir müssen hier unterscheiden zw. Berufunfähig und Erwerbsunfähig. Zuächst einmal kannst Du für den Gesetzgeber nur Erwerbsunfähig werden. Das in zwei Stufen, nämlich halb und ganz. Halbe Erwerbsminderung bedeuted, Du stehst dem Arbeitsmarkt nur noch 3 bis 6 Stunden zu Verfügug, hierbei ist es egal, welche Tätigkeit Du ausführst! Volle Erwerbsunfähigkeit heisst weniger als 3 Stunden arbeitsfähig/ Tag. Um überhaupt Leistung zu bekommen muss eine Wartezeit erfüllt sein. Bei Lehrlingen gilt, sie bekommen nur die volle Erwerbsminderungsrente (EMR)wenn ein Anspruch besteht, Anspruch auf die halbe EMR besteht nicht! Fazit daraus, man sollte sich zusätzlich privat BU versichern! Jetzt zum Kernpunkt, da gibt es noch die abstrackte Verweisung. Das bedeuted Du kannst vielleicht nicht Deinen aktuellen Beruf ausführen, aber einen anderen... auch wenn Du das nicht willst! Damit kann es sein, das Du keinen Anpruch auf die EMR hast, weil Du eine andere Lehre beginnen kannst (z.B. Briefmarken stempeln ;) ) Prinzipiell erhälts Du aber noch Leistung aus der gesetzl. Unfallversicherung, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Wenn Du Deinen beruf nicht mehr ausüben kannst und es besteht kein Anspruch auf EMR, wird Dein AG Dich entweder kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit Dir machen. Anschliessend kanst Du Dir ne neue Lehre suchen, es sei denn Du erhälst tatsächlich die volle EMR. Hoffe es war verständlich, ist ein riesen Thema, frag auch mal den versicherungsberater Deines Vertrauens!
naja komplett erwerbsunfähig wäre ich def. nicht. Ich würde auch def. etwas anderes beginnen wollen (also jetzt net bis 67 nur auf der faulen haut rumsitzen^^) Ich hab auch gefragt, weil wenn man selbst kündigt oder nen Aufhebeungsvertrag macht man doch selbst immer die A*** Karte gezogen hat. (also Sperre etc.)...für ne Sache für die ich ja nichtmal was kann. (der Unfall ist ja noch nichtmal in meiner freizeit passiert sondern grade weil ich arbeiten wollte..)
Danke schonmal...ne BU Versicherung hab ich nicht...und jetzt eine abschließen geht wol kaum ;-) :D
Ein Aufhebungsvertrag führt nicht zwingend zu einer Sperre... in Deinem Fall gibt es gar keinen Grund für eine Sperre, da Du Deine Lehre ja nicht fortsetzen kannst (sollte es soweit kommen...)
Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag akzeptieren bevor die ganze Angelegenheit über die Berufsgenossenschaft geregelt ist.
@ emily2001: (da das mit dem kommentieren nicht so gut funktioniert muss ich es jetzt so machen^^): erstmal vielen dank...der betrieb (die stelle wo ich arbeite-->hauptstelle) hat ca. 250 Mitarbeiter. (ganz grob geschätzt)..Betriebsrat gibt es nicht. BG bezahlt ja auch Medikamente und Physio, eine Reha werden die wohl auch bezahlen. (aber wie es weitergeht wird erst in einer woche entschieden) Achso unfall war ende Juni Nicht falsch verstehen..ich habe auch eigentlich keinen Ärger mit meinem Betrieb, die machen auch von sich aus eine Wiedereingliederung wo ich erstmal nur ein paar Stunden am Tag arbeiten soll und dann geschaut werden soll wie es läuft ;-) (natürlich versteht man sich nie mit allen gut)
Der Unfall wurde vom Notarzt und der Polizei aufgenommen (es wurde sogar noch ermittelt und ein schuldiger gesucht..ist mittlerweile aber weitesgehend eingestellt)
Ich hoffe natürlich, dass ich die Ausbildung weitermachen kann..komme zwar in 2 Wochen erst ins 2. LJ..bin also noch nicht soooo weit, aber trotzdem wärs ja immer doof von vorne anzufangen. Bewerbungen, die Suche nach ner Stelle etc.
@ Pumin: danke auch an dich: deine Antwort hab ich kommentiert, ich hoffe das kann man lesen. Müsste aber ja möglich sein, wenn man auf Antwort kommentieren klickt^^
Gute Antwort :) jedoch das mit der bezahlten Umschulung wird nix, da er noch gar keinen Beruf hat! ;)