Bekomme ich Unterstützung vom Arbeitsamt obwohl mein Mann selbstständig ist?
Das Thema interessiert nicht nur mich,sondern auch eine Freundin, die dasselbe Problem,aber leider keine Ahnung hat.
Folgende Sachlage,
Mein Mann ist selbstständig und ich möchte mich weiterbilden,u.a.
Wie sieht es mit Hilfe vom Arbeitsamt,Arbeitsvermittlern aus ?
Ich bin nicht arbeitslos gemeldet,habe kein eigenes Einkommen, würde aber gern Angebote in Form von Ausbildungen,Weiterbildungen,Umschulungen vom Arbeitsamt in Anspruch nehmen.
Ist das überhaupt möglich und wie wird sowas finanziert ?
Das wir einen Teil selbst tragen müssten,kann ich mir gut vorstellen und wäre selbstredend.
Volkshochschule habe ich auch schon in Betracht gezogen, aber die Angebote hier sind nicht wirklich dolle und würden mich nicht weiter bringen.
Dachte ich frag mal hier bei Euch nach,vielleicht haben ja einige von Euch Erfahrungen damit und könnten mir vielleicht ein paar Tips geben.
4 Antworten
Das Problem hatte ich auch mal. Nach dem zweiten Kind habe ich eine Computerschulung gemacht. Zunächst hat man mir auf dem Arbeitsamt erklärt, ich hätte ja in den vergangenen Jahren nichts geleistet. Am nächsten Tag konnte die Dame meine Antwort dann auf der ersten Seite ihrer Zeitung lesen. "Ich habe die Zukunft unseres Landes großgezogen, reicht das?"
Ich bekam die Schulung, die mich allerdings auch nicht viel weiterbrachte. Richtig gut sind die Kurse dort auch nicht unbedingt. Du wirst Dich aber zumindest arbeitssuchend melden müssen.
Wünsche Dir viel Erfolg! ;-)
Dankeschön,wird schon werden :)
Die erste Frage duerfte sein , ob Du den in letzter Zeit Angestellt warst (beitragspflichtig Arbeitslosenkasse). Wenn dies der Fall war und die Fristen erreicht sind und Du dich als Arbeitssuchende gemeldet hast, sollte es keine Rolle spielen ob dein Mann Selbststaendig ist oder nicht (wir sprechen von Arbeitslosengeld , nicht von Sozialhilfe).
Dankeschön für Deine Antwort :)
ich denke du könntest probleme bekommen, wenn du dich nicht arbeitslos meldest, dein anspruch könnte sich nun verringern, da sanktionen eintreten, und das wird gemessen an der zeit, in der du zum letzten mal sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, und deiner arbeitslosmeldung. die werden dir dann sagen, das du dich innerhalb einer woche bei der zuständigen arbeitsagentur arbeitsuchend hättest melden müssen.
Solange Du nicht als arbeitssuchend registriert bist, sehe ich keine Möglichkeit.
Das lässt sich ja ändern.
Danke für Deine Antwort. Arbeitssuchend melden ist ja nicht das Problem.
Ich wollte vor 11 Jahren,nach Elternzeit, eine Umschulung machen,die wurde mir aber vom Amt verweigert,mit der Antwort,ich müsse erst Stabilität in mein Arbeitsleben bringen, erst dann würde ich eine Umschulung erhalten.
Seither habe ich nur gejobbt und keinerlei Hilfe mehr vom Amt in Anspruch genommen.
Nun wollte ich jetzt mal schauen, vielleicht hat sich ja was verändert.