Was passiert wenn man sich nicht als arbeitssuchend meldet?
Was passiert wenn man im letzten Jahr (2014) im April seine Ausbildung abgebrochen hat und bis heute sich nicht als arbeitsuchend gemeldet hat?
Und auch eig. kaum Arbeitslosengeld haben will ?
Was passiert dann wenn man dann im diesem Jahr (2015) zur örtlichen ARGE geht und sich als arbeitsuchend meldet ?
Ist dann ja schon ein Jahr her, dass man sich als Arbeitslos melden sollte.
12 Antworten
"eigentlich" und "kaum"??
Wenn Du kein Arbeitslosengeld bekommst und Dich so finanzieren kannst, brauchst Du Dich auch nicht um Arbeit zu bemühen - naja, zumindest von Amts wegen nicht.
Wenn Du Arbeitslosengelt bekommst (auch kaum = wenig), musst Du Dich an die Regeln halten und Dich bewerben und andere Dir auferlegte Pflichten erfüllen.
Wenn Du Dich arbeitslos beim Jobcenter (so heißt die ARGE inzwischen) melden willst, geh hin mit Deinem Personalausweis und Deinem Kontoauszug, damit Du so schon mal nachweisen kannst, dass Du offenbar mittellos bist. Stell den Antrag und reiche die erforderlichen Unterlagen ein / nach.
Um Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden, lies meinen ausführlichen Tipp zum Umgang mit Sozialbehörden und lade Dir die dort genannte Information „Legitmation eines Beistands“ vom elo-forum runter: ►
https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt
Danke fürs Sternchen - ҉ •◝✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿◝• ҉
Du wirst beim Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben müssen. - Um Schwierigkeiten bezüglich Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu vermeiden, lies meinen Tipp mit den Ergänzungen: ►
https://www.gutefrage.net/tipp/egv---eingliederungsvereinbarung
Guten Morgen sheneedshelpp,
Du kannst dich jederzeit arbeitssuchend an- und abmelden das bleibt Dir selbst überlassen und hat keine zeitliche Einschränkung. Es gibt Vermittlungssperren wenn man gegen bestimmte Richtlinien verstößt, aber wenn Du keine Sperre bekommen hast steht einer Neuanmeldung nichts im Weg.
Hoffe dass Dir das weiterhilft.
Soweit ich weiß kannst du normal Geld beantragen ist ja ein Jahr her.
Wärst du nach dem abbrechen hin, hättest du eine dreimonatige Sperre des Geldes bekommen, Sanktionen nennt man das.
Man wird für ca. ein Jahr die Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen. Wir haben Krankenversicherungspflicht und wenn man nicht arbeitssuchend gemeldet ist, übernimmt das Arbeitsamt (oder wie immer der Laden jetzt heißt) die Beiträge nicht.
Ich vermute mal er ist noch über seinen Vater versichert.
Da irrst Du. Er/sie war in der Ausbildung, also selber versichert. Und anschließend wurde er/sie nur vom AG abgemeldet, niemand hat der Krankenkasse gesagt, was Sache ist. Und nein, die Krankenkasse recherchiert nicht von sich aus, dann hätten die viel zu tun.
"Was passiert dann wenn man dann im diesem Jahr (2015) zur örtlichen ARGE geht und sich als arbeitsuchend meldet ? "
Nichts. Sich nicht arbeitslos zu melden (wenn man sowieso keine Hilfe von denen will) hat höchstens nachteile für die rentenversicherung weil dann dort eine lücke auftritt.
"Man wird für ca. ein Jahr die Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen"
Du glaubst also wenn die Krankenkasse 1 jahr lang keine Beträge erhält das sie nicht von sichaus mal anfragt "Hey was ist denn los?".
Ich vermute mal er ist noch über seinen Vater versichert.