Arbeitslosengeld 1 SPERRE - Was ist, wenn ich mich erst nach 3 Monaten melde?
Guten Tag, vielleicht kann mir das jemand beantworten: Jemand, der selbst kündigt, muss ja mit einer Sperre von 3 Monaten rechnen, wenn er ALG 1 beantragt.
Was passiert, wenn er sich gar nicht arbeitssuchend meldet, sondern es finanziell schafft, über die Runden zu kommen und sich dann erst nach 3 oder 4 Monaten beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet. Die Sperr-Zeit von 3 Monaten ist ja dann um und die Zahlung würde sofort einsetzen, oder etwa nicht? Ich danke schon mal für Eure kompetenten Antworten :-)
4 Antworten
Eine Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet (§ 159 Abs. 2 SGB III: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html ). Die Sperrzeit läuft kalendermäßig ab ( mehr Infos z.B. hier unter Punkt 159.2: https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Alg-159.pdf&usg=AFQjCNEjqVj0HDIuH5QYx9lFjBConQ_2bg ).
Wenn du dich auf den Tag genau drei Monate später meldest, würdest du wahrscheinlich noch eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung bekommen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB III). Diese Sperrzeit würde grundsätzlich an dem Tag nach der tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit beginnen. Weil dieses Datum aber bereits in eine Sperrzeit fällt, beginnt sie erst am Tag nach dem Ende der ersten Sperrzeit (§ 159 Abs. 2 Satz 2 SGB III).
Eine gute Zusammenfassung der Auswirkungen einer Sperrzeit z.B. auf die Krankenversicherung findest du hier: https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/arbeitslosengeld_sperrzeit_bei_arbeitsaufgabe/#c6490
Dann bekommst Du die 3 Monate Sperre erst in 3 Monaten.
Zudem musst Du für die Zeit, wo Du nicht Arbeitssuchen gemeldet bist, deine Krankenversicherung selber bezahlen.
Das weiß ich nicht genau. Aber zumindest in der Zeit, wo man nicht Arbeitssuchens gemeldet ist, muss man die KV selber zahlen.
Das gefährlichst an dem Vorhaben liegt aber darin, das der Lohn der letzten Monate zur Berechnung der Leistungen ausschlaggebend ist.
Wenn Du 3 Monate nichts verdient hast, geht der Anspruch rapide runter.
Das ist ein guter Hinweis, danke!
Und was sagst du dem Sachbearbeiter was du in den letzten 3 Monaten gemacht hast?
Die Sperre kommt so oder so
- ab das erste Anmeldedatum
- weil du selbst gekündigt hast
Dann hast du noch genug Geld fuer die Sperre
Es geht zwar nicht um mich, aber JA, Du hast recht
Das ist ja eigentlich egal, wenn man sich selbst finanzieren kann oder? Könnte viele Gründe geben: Kloster-Rückzug, Weltumsegelung, Selbstfindung, Neuorientierung, ehrenamtliche Tätigkeit, mehr Zeit für die schwierigen Kinder in der Pubertät, damit sie nicht auf die schiefe Bahn kommen...
Was hindert Dich daran Dich sofort zu melden??? Das Geld brauchst Du eh zur Überbrückung und auch wenn Du gesperrt bist, so werden Deine Sozialleistungen wie Krankenkasse- Rente ect. gezahlt. Wenn es ganz dumm läuft beginnt die Sperrzeit erst nach dem Melden.
Muss man die Krankenversicherung nicht sowieso selbst zahlen, wenn man gesperrt wird?
Soviel ich weiß, bin mir aber nicht 100% sicher, geht die Krankenversicherung noch 3 Monate Beitragsfrei , allerdings wenn Du es rauszögerst Dich zu melden könnte es sich überschneiden.Habe grade den link oben gesehen es passt also
Muss man doch sowieso, wenn man gesperrt wird oder nicht?