Was passiert, wenn man seiner Buchführungspflicht nicht nachkommt?
Was kann rechtlich passieren, wenn ein Einzelunternehmer (Gastgewerbe) seit ca. 4 Jahren weder dem Steuerberater, noch dem Finanzamt seine Buchführungsunterlagen abgibt. Er zahlt zwar regelmäßig seine Steuern und seine Rechnungen (erhöhte, da Umsatz geschätz wird), aber ansonsten tut er gar nichts. Meine Frage nun: kann er das ewig so weitertun oder kann er eines Tages strafrechtlich verfolgt werden?
Jetzt schon herzlichen Dank für Eure Antworten.
7 Antworten
Wenn es dem Finanzamt zu bunt wird, dann kommt die Gewerbeuntersagung. Die kann das Finanzamt beim Landkreis beantragen. Kommt ja wesentlichen Pflichten nicht nach. Man kann auch darauf warten, bis die Schätzungen ihm das Genick brechen.
Das Finanzamt will im Moment gar keine Buchführungsunterlagen oder Aufzeichnungen von ihm sehen. Die wollen die Anmeldungen bzw. die Voranmeldungen haben.
Ob Buchführungspflicht besteht kann man so nicht sagen. Das Problem wird sein, dass er nicht einmal die täglichen Einnahmen zuverlässig notiert hat.
Aus den Belegsammelstellen und Schuhkartons eine Grobsortierung machen. Vollständigkeit der Betriebseinnahmen prüfen. Steuerberater mit den Sortierungen und den Ergebnissen zu den Einnahmen aufsuchen.
Dort klären ob eine Bearbeitung möglich ist. Wahrscheinlich wurde am Anfang zu gering geschätzt! Bescheide mit nehmen. Sind die schon bestandskräftig? Da wird der Berater dann schon sagen, was zu tun ist.
Geld an die Seite legen bzw. zum Berater mit nehmen. Der Berater wird zur Bearbeitung (sonst wird der nichts unternehmen) Vorkasse sehen wollen. Der Preis für die ersten Schritte kann mit einem Euro geschätzt werden, jede Tageseinnahme, jede Rechnung.
Wenn es in den ersten Jahren zu Nachzahlungen kommt, dann wäre die sofort fällig. Das wäre dann eine Selbstanzeige, wie im Fall Hoeneß berichtet.
Die Folgen sind ganz genau mit dem Berater zu klären, dass kann man hier nur grob andeuten. Auch wer Meldungen nicht vollständig oder fristgemäß erbringt befindet sich bereits in der Steuerhinterziehung. Kann mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden, wenn ich das richtig in der Erinnerung habe.
Rechtlich passieren kann nicht viel, außer das man einen Straftatbestand erfüllt oder eine Gewerbeuntersagung bekommt. Aber deftig ist das Wenige schon.
Ach, damit kann man genug Druck aufbauen? Ich drücke die Daumen, nur leider deckt es sich nicht mit meinen Erfahrungen. Wenn noch was ist, Umgang mit Dienstleister/Steuerberater oder ähnliches - Melde Dich einfach direkt. Können da auch einiges am Telefon besprechen, wo richtig ordentliche Steuerberater nicht mitmachen, aber andere machen usw. Ansonsten: Viel Erfolg und alles Gute! P.S. Danke für den Stern!
Dann wirst du, mittels Schätzungsbefugnis, geschätzt. Für die Schätzungsbefugnis auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung gelten die folgenden wesentlichen Grundsätze:
Die Finanzbehörde hat die Pflicht, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt oder berechnet werden können ( § 162 Abs. 1 S. 1 AO ), diese also z.B. gar nicht vorliegen, wenn Bücher oder Aufzeichnungen nicht vorliegen ( § 162 Abs. 2 S. 2, 1 . HS AO) oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zu Grunde gelegt werden können ( § 162 Abs. 2 S. 2, 2 . HS AO). Bei der Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind ( § 162 Abs. 1 S. 2 AO ) Verletzt ein Steuerpflichtiger seine Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten, gelten besondere Regelungen ( § 162 Abs. 3 und 4 AO ).
Für den Umfang der Schätzung ist das Ausmaß der Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) von Bedeutung. Das Buchführungsergebnis ist im Umfang der Beanstandungen nicht zu übernehmen ("soweit die Beanstandung reicht"). Eine Vollschätzung an Stelle einer Zuschätzung kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Buchführung in wesentlichen Teilen als unbrauchbar erweist.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/gob-schtzung-der-besteuerungsgrundlagen.html
Danke, für die gute Antwort. Aber anscheinend kann mir niemand sagen, wielange man das so praktizieren kann. - einfach keine Buchführung abgeben.
Das kommt wohl ganz drauf an wie schnell die amtlichen Mühlen mahlen. Ich war von 2006 bis 2009 selbständig. Jetzt haben wir 2013 und meine Buchführung ist nicht einmal geürüft worden. 2019 kann ich die Sachen dann entsorgen.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen, den dadurch bekommst du nur Nachteile zu spüren. Von einem Unternehmen verlangt man, dass er seinen Pflichten ohne wenn und aber nachzukommen hat. Man kann dir das Gewerbe untersagen, man wird dein Einkommen mangels geeigneter Unterlagen schätzen und davon die Steuern und Säumniszuschläge rechnen, dagegen kannst du dich dann auch nicht wehren, da du die Gelegenheit zum Nachweis des wirklichen Einkommens ja nicht genutzt hast. Es wäre auch gegenüber den Arbeitnehmern ungerecht, die von jedem Euro den sie in die Lohntüte bekommen, sofort Steuern abführen müssen und Typen die gar nichts bezüglich Buchhaltung und Steuern machen, so durchschlüpfen wollen.
Er ist dusselig, weil er nichts absetzt :)
Die Unterlagen müssen aufgehoben werden, falls eine Steuerprüfung ansteht
Er macht sich nicht strafbar. Er zahlt ja seine geschätzte Steuer
Steuerprüfungen können entweder routinemäßig erfolgen. Oder bei Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Wenn die Buchführung belegt werden kann, kann nichts passieren. Entweder er kriegt was zurück oder muss nachzahlen.
Strafbar macht sich jemand, der ganz bewusst seine Bilanzen frisiert. Und wenn's rauskommt...
Führt er denn überhaupt nicht Buch??? Das wäre allerdings dämlich ...
danke für Deine Antwort. Hat mir etwas weitergeholfen. Er führt mehr recht wie schlecht Buch. Die Quittungen sammelt er seit Jahren in den berühmten Schuhschachteln ;-)
Na Hauptsache, er hat sie! Macht einmal ne Session, 3 Tage lang, mit guter Musik und Pizza...und sortiert den Kram!
Er wird geschätzt und bekommt ein Steuerstrafverfahren an den Hals
Danke für die rasche Antwort. Nach welcher Zeit kann das passieren? Es läuft ja jetzt schon jast 4 Jahre so. Und nichts ist passiert.
Hallo lieber Gullup, herzlichen Dank für Deine Mühe. Genau das wollte ich hören bzw. lesen ;-) lg