Abschreiben von Waren bei mir - Ja oder Nein?
Ich werde in folgendem Punkt mit den kontroversesten Informationen gespickt, sowohl von Steuerberatern, als auch von ebenfalls selbstständigen Freunden.
Nun hoffe ich hier auf jemanden, der mir begründen kann, wieso ich angeblich keine Waren abschreiben kann.
** Hier die Fakten:**Ich - selbstständig, Einzelunternehmer - werde nicht als Kleinunternehmer gefüht, da über 17.500 Euro Jahresumsatz - muss angeblich keine Inventur machen, bezogen auf § 241a HGB (n.F.) - Kann aber angeblich auch keine Waren abschreiben, die defekt sind, Mängel besitzen, an Wert verloren haben, sich nicht verkaufen lassen.... (?)Antwort Steuerberater:
"Wir machen bei Ihnen eine Einnahmen/Ausgaben.Überschußrechnung, die Artikel sind ja schon voll als Ausgabe angerechnet, da können sie nichts mehr abschreiben!">
Das macht in meinen Augen keinen Sinn?!Wenn ich als Bsp 38 Euro für einen Rock ausgebe, der sich für 59 Euro nicht verkaufen lässt, sondern im Extremfall nur für 1 Euro via eBay, dann sind das pi Mal Daumen 37 Euro Verlust...
Kann ich wirklich keine Ware abschreiben?
5 Antworten
Du must Unterscheiden zwischen einer Einnahem-Überschussrechnung und einer Bilanz. Wenn ein Unternehmer bilanziert und während des Jahres den Wareneinkauf z.B. iHv € 10.000 bilanziert wird er am Jahresende eine Inventur machen. Hier stellt er fest, dass zum Jahresende ein Bestand iHv € 6.000,- vorhanden ist. Somit muß er buchen: Warenbestand an Wareneinkauf. Somit kann er nur € 4.000,- als Aufwand verbuchen. Verdirbt ihm nun Ware, kann er diese ebenfalls noch ausbuchen. Von den € 4.000,- sind € 1.000,- verdorben - somit wird gebucht Aufwand 1.000,- an Warenbestand.Du bilanzierst nicht, sondern hast die Form einer Einnahmen-Überschussrechnung gewählt. Du buchst somit € 10.000,- Wareneinkauf. Egal ob die Ware verdirbt, oder verkauft wird, oder im Bestand bleibt. Die Ausgabe ist und bleibt verbucht. Somit kannst Du keinen weiteren Aufwand geltend machen.
Erst einmal vielem Dank,endlich mal jemand, der da weitererklärt, wo andere aufhören.Ja - okay, das macht selbst für mich Sinn (und ich bin was das betrifft scheinbar ein schwerer Fall...)
Das mit dem Aufschreiben von abgeschriebenen Sachen kann ich mir also sparen.Aber.. kleines aber..folgendes Beispiel:Wie weise ich dann dem Amt nach, dass für 10.000 Euro eingekaufte Ware, die als Ausgabe geltend gemacht wurden, nich in meinem Bestand sind?Da könnte ich ja rein theoretisch immer fleissig Kundengeschenke verteilen, habe immer Ausgaben, die ich anrechnen lassen kann und spare mir die Einnahmen, die ich versteuern muss.
Ich habe einfach die Bedenken, dass das FA irgendwann ankommt und sagt:"So na dann weisen sie und mal nach, dass sie auch alles verkauft haben, was sie da eingekauft haben!" (wenn du verstehst was ich meine)Ich meine die müssen doch schließlich auch sicher gehen, dass ich nicht schwarz verkaufe um bunt zu leben, oder nicht?
Waren kann man nie abschreiben, weder als 4/3 Rechner noch als Bilanzierender.
Beispiel mit Fernseher (Anschaffungskosten 500 Euro)
- der Fernseher kommt ins Büro. Er wird somit Anlagevermögen und muss abgeschrieben werden. Du gibst zwar 500 Euro aus, aber Betriebsausgabe ist in dem Jahr nur die Abschreibung. Bei einer Lebenszeit von 5 Jahren, hättest Du in dem Jahr eine Betriebsausgabe von 100 Euro (bei Anschaffung im Januar)
- Du handelst mit Fernsehern. Der Fernseher ist somit Umlaufvermögen. Du hast sofort 500 Euro Betriebsausgabe.
Der Bilanzierende ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Er zählt alle Werte in seinem Betrieb am 31.12. zusammen und vergleicht mit dem 31.12 des Vorjahres. Er muss natürlich auch seine Waren mit einrechnen. Das geschieht über die Inventur. Das Ergebnis ist sein Gewinn. Da er jedoch gleichzeitig auch auf die Konten verbucht, hat er eine weitere Möglichkeit seinen Gewinn zu ermitteln. Also eine doppelte Buchführung.
Du als normaler Gewinnermittler hast mit Waren, die an Wert verlieren keine Problem, denn die Anschaffungskosten der Ware hast Du ja sofort gewinnmindernd bekommen. Wenn Du die Ware nicht mehr verkaufen kannst, oder verschenkst entgeht Dir lediglich der Gewinn, aber die Kosten für die Ware haben sich bereits voll steuermindernd ausgewirkt.
Bei Deinem Beispiel ist der Fehler, dass Du den Gewinnausfall als Verlust betrachtest.
Hallo Meandor,
danke nochmal für diese tolle Ausführung.Ja, das kann gut sein, dass ich da ein Brett vor dem Kopf habe, denn ich sage mir:"Wenn ich eine Kiste Wasser kaufe und sie fallen lasse, statt sie zu verkaufen, dann ist mein Geld weg, weil es nichts mehr zum verkaufen gibt."Ich vergesse dabei anscheinend, dass der EKP eine Ausgabe darstellt, die nichts mit dem tatsächlichen "Geld auf Tasche" zu tun hat.
Die Antwort von ardnas69 ist richtig. Du hast die Betriebsaugaben in dem Moment, in dem Du den Wareneinkauf bezahlst. Daher kann defekte Ware nicht noch einmal als Kosten geltend gemacht werden. Wenn Due Probleme mit dem Finanzamt darin siehst, dass der Umsatz nicht zum Wareneinkauf passt, mach Dir doch nebenbei Aufzeichnungen, z. B. in einer Excel- Tabelle. Darin kannst Du festhalten, welche Ware mit welchem Einkaufspreis nicht mehr verkäuflich ist. Das müsste später für das Finanzamt reichen.
Denke einmal logisch (Entschuldigung). Du kaufst Waren und bezahlst sie. In dem Moment hast Du Betriebsausgaben. Wenn Du die Waren verkaufst, hast Du Betriebseinnahmen. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Verkaufserlösen und den tatsächlichen Einkaufskosten ist der Rohgewinn. Beispiel: Verkauf für 10.000 Euro, Einkauf für 5.000 Euro: Rohgewinn 5.000 Euro. Jetzt sind von den für 5.000 Euro gekauften Waren 1.000 Euro zum Einkaufspreis verdorben und können nicht verkauft werden. Also werden Waren für 4.000 Euro verkauft, und bei dem Rohgewinn aus meinem Beispiel erzielst Due einen Umsatz von 8.000 Euro. Also ist Dein Umsatz wegen der unverkäuflichen Waren um 2.000 Euro gesunken. ES gibt daher keinen Grund mehr für eine besondere Abschreibung der defekten Waren. Ist das verständlich? Gruß Helmuthk
Ja und nein - Ich glaube das werde ich nie nachvollziehen können, wieso ich defekte Waren nicht mehr abschreiben kann. Weil wenn mein Umsatz, wie du schreibst um 2000 Euro gesunken ist, ich 1000 euro praktrisch "wegschmeissen" kann, dann sehe ich da leider keine Logik... logisch denken nicht möglich. Keine Ahnung wieso, ich krieg es einfach nicht in meinen Kopf, weil ich da wohl verquer denke.
Nach dem ich die Frage und alle Kommentare gelesen habe möchte ich noch mal kurz zusammenfassen: Du arbeitest mit EÜR, dafür musst du beim Einkauf unterscheiden, was du kaufst: Waren (zum Verkauf), Geschenke für Kunden, Verbrauchsmaterial etc. Alles sind Betriebsausgaben, die nicht bestandsgeführt werden. Wenn du nun zu deiner eigenen Sicherheit eine Übersicht führst, bei der du aufschreibst, was für Waren du gekauft hast und was du davon weggeworfen oder verschrottet hast, macht dir keiner einen Vorwurf. Verschrottungsbelege kannst du mit dazu legen.
Andersrum gedacht: Wenn du einen Rock für 30 € kaufst und für 25 € verkaufst, kann dir eigentlich nur mangelnder Geschäftssinn vorgeworfen werden. Dein Geschäft läuft dann schlecht und wenn das Usus ist wird im Laufe des Jahres dir der Steuerberater an Herz legen, dein Geschäft aufzugeben.
Deine Angst vor den FA ist nur dann begründet, wenn deine Lebensverhältnisse besser sind als deine Geschäftsverhältnisse - das fällt dann wirklich auf und dann bist du in Erklärungsnot.
Danke, ist sie zwar aber das hat private Gründe :) Gut, dann muss ich a) nichts befürchten aber b) ist ein runtergfefallenes Fläschchen Öl und ein zerissenes irgendwas für mich immer noch ein Verlust, den ich lieber abschreiben würde, aber wohl nicht kann, also eben nichts mehr runterfallen lassen- richtig?
Ganz genau! :-)
Ne, die Kundengeschenke gehören auch nicht in den Wareneinkauf. Die müssen separate als Geschenke verbucht werden und die Namen der Beschenkten müssen aufgezeichnet werden. Kunden Geschenke sind im übrigen nur bis € 35,- steuerlich abzugsfähig. Wenn Du vorneweg weist - das ist ein Kundengeschenk- gehört die Buchung direkt auf das Konto Geschenke. Wenn es sich im Nachhinein herausstellt, dass Ware verschenkt wurde, muss eine Umbuchung erfolgen. Aber soviel Ware wird wohl nicht verschenkt werden, oder?Das ganze muss schon glaubhaft bleiben.
Über einen Zeitraum von fast 7 Jahren waren es schon einige Artikel. Jedem Paket lag eine Rose bei oder Räucherstäbchen oder Haarspangen. Steuerberater hat von Umbuchung noch nie etwas erwähnt. Ich selbst schreibe mir das mit den Präsenten erst seit 4 Monaten auf, weil es mir langsam spanisch vorkam.
Und was ist mit defekter Ware, die ich nicht mehr verkaufen kann?Das ist auch einiges.Das ist ja dann mein Verlust?Und wenn ich es nicht abschreiben kann, ist das zu meinem Nachteil.Da muss es doch eine Lösung für geben?
Ja, genau die "Sorge" habe ich.Oke, machen wir uns nichts vor; es ist reichlich spät von mir, sich den Gedanken zu machen:"Hey! Woher soll das FA denn wissen, dass ich das und das nicht verkauft habe, sondern als Geschenke in jedes Pakt beifüge?"Aber besser spät, wie nie.
Naja gut, dann war meine Idee, dass nun alles aufzuschreiben, ja schon mal gar nicht so verkehrt.
Abwer wieso defekte Ware nicht abzuschreiben geht, ist mir dennoch schleierhaft, denn ich kann ja nichts für den Defekt(ausser wie neulich, wo ich ein Glas Öl habe runterfallen lassen) Weil verkaufen kann ich es ja nicht mehr. Na da haben es die, mit der Inventur aber besser, die schreiben einfach ab, was denen stinkt und haben somit keine Lade nhüter oder Verluste.