Was ist, wenn man in Haft muss, aber krank ist?

8 Antworten

Sehr geehrte/r Uhser Kopfschlager,

Krankheit schützt vor Strafe nicht!

Sie müssen auf jedenfall ihre Strafe absitzen, bitte nehmen sie einfach Ärztliche Befunde mit diese werden den Anstaltsarzt vorgelegt je nach Krankheit kommen sie entweder auf die Medizinische Abteilung der JVA oder normalen Abteilung.Der Anstaltsarzt wird entscheiden ob sie in der JVA Arbeitsfähig sind oder nicht.

Mit freundlichen Grüssen

Mag.Dr.Melanie Hofer

Auch in der Haft kümmer man sich natürlich um deine Gesundheit, alles andere wäre rechtswiedrig. 

Wenn die Erkrankung zu schwerwiegend ist, kann man die Haftunfähigkeit attestieren, das passiert aber recht selten und ein eingaches "Ich bin zu krank zum Arbeiten reicht da nicht.

Solltest du haftfähig sein und nicht arbeiten können, ist das dien Problem und dein JVA Aufenthalt wird um einiges langweiliger und du kannst dir nichts verdienen.

Im übrigen ist Arbeit in der JVA ein Privileg, für Häftlinge die sich benehmen und dient eher als Resozialisierungsmasnahme. Von Zwangsarbeit kann also kaum die Rede sein.

Kopfschlager 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 22:38

Das stimmt doch nicht. Natürlich gibt es Zwangsarbeit. In jeder deutschen JVA. Die Häftlinge müssen alle arbeiten. Wie früher.

Das ist doch kein Privileg.

Dragonloard  25.10.2017, 22:44
@Kopfschlager

Du verstehst ich falsch, war wohl etwas ungeschickt formuliert. GEfangene die sich daneben benehmen, verbringen häufiger ihre Tage auf der Zelle, anstatt Arbeiten zu dürfen. Für viele Insassen ist das Arbeiten eine willkommene Abwechslung zum Alltag dem sie gerne nachgehen.

Privileg ist vielleicht etwas hoch gegriffen. Eine Arbeitspflicht gibt es in vielen Bundesländern, aber nicht in allen, daher ist die Frage etwas schwieirig zu beantworten.

Zwangsarbeit ist für mcih dennoch was anderes.

DerHans  25.10.2017, 22:49
@Kopfschlager

Es ist sogar ein großes Problem, dass es nicht für alle Häftlinge Arbeit gibt.

wiki01  26.10.2017, 11:31
@Kopfschlager

Das stimmt doch nicht. Natürlich gibt es Zwangsarbeit. In jeder deutschen JVA. Die Häftlinge müssen alle arbeiten.

Du hast leider keine Ahnung vom Strafvollzug.

Das ist doch kein Privileg.

Doch, genau das ist es. Es wird gewährt, bei guter Führung, und kann jederzeit entzogen werden. Genau so ein Privileg, wie der Besitz von Rundfunkgerät und / oder Fernseher, geöffnete Türen bis zum allgemeinen Einschluss, jederzeit Zugang zu Duschräumen (zwischen allgemeinem Auf- und Einschluss), Teilnahme an sportlichen Aktivitäten usw. Alles das ist nicht selbstverständlich, sondern muss sich verdient werden, wird gewährt oder entzogen.

Bitterkraut  26.10.2017, 11:47
@wiki01

Ganz so ist es auch nicht.

Heutzutage kann sich jeder Gefangene eine TV mieten, das ist kein Privileg, das man sich erarbeiten muß und das wird auch nicht entzogen bei Fehlverhalten. Arbeiten dürfen ist auch kein Privilieg, das bei guter Führung vegeben wird, sondern Pflicht, aber natürlich kein Zwang. 

Judith171  19.05.2021, 22:09
@Kopfschlager

So wie ich es gehört habe, ist die Arbeit begehrt, weil die Zeit schneller vergeht und man dann auch etwas Bares hat um sich ein wenig leisten zu können.

Man sollte auch nicht vergessen, dass es Pflicht ist, einen Teil der Kosten die ein Gefängnisaufenthalt kostet, zu finanzieren.

Bei uns gibt es keine Zwangsarbeit und Kranke werden gepflegt.

Die Arbeit ist eher eine Belohnung als eine Strafe. Erstens lernt man was, zweitens gubts Geld und drittens hat man eine Ablenkung.

Du brauchst nur ne 1/4 Stunde laut rumschreihen und du bekommst eine Einzelzelle. Oder vom Bettnachbarn eine auf M....

so weit ich weiß so, dass es im Gefängnis Zwangsarbeit gibt.

Blödsinn. Niemand kann gegen seinen Willen zur Arbeit gezwungen werden. Wie sollte der Zwang denn aussehen? 50 Stockhiebe auf die nackten Fußsohlen? Essensentzug?  Arbeiten ist ein Privileg,  das entzogen werden kann, als Bestrafungsmaßnahme. Das würde ja einem Arbeitszwang entgegen laufen.

Allerdings ist es von Nachteil, sich dauerhaft der Arbeit zu verweigern,  vor allem,  wenn man vorhat,  die Haftdauer durch vorbildliche Führung zu verkürzen.

Glaube mir: Nach ein paar Tagen Einzelhaft, ohne Radio und ohne Fernseher, mit nur 1 Stunde Hofgang, dieser auch noch allein, gehst du freiwillig arbeiten. Die Sanktionsmaßnahmen in den JVAs sind subtil.

Wer krank ist, meldet das, und bekommt einen Arzttermin. Dann folgt die Untersuchung und die Behandlung, wie draußen auch.




Es braucht immer ein ärztliches Attest dazu. Ohne ärztlichrs Attest gibt es keine Privilegien irgendwelcher Art.