Was ist, wenn man in Haft muss, aber krank ist?
Also, in Deutschland ist es ja so weit ich weiß so, dass es im Gefängnis Zwangsarbeit gibt.
Man muss also arbeiten, wenn man eine Freiheitsstrafe verbüßt (in der JVA).
Nun zu meiner Frage:
Was ist eigentlich, wenn man schon seit Längerem arbeitsunfähig krank geschrieben ist, aber dann zu einer Haftstrafe verurteilt wird?
Muss man dann in der JVA trotzdem arbeiten? Oder kann man/muss man dann seine Zeit so absitzen, ohne dass man arbeiten muss?
Wie läuft sowas ab? Gibt es einen Arzt in der JVA extra für die Häftlinge? (einer, der das dann vielleicht nochmal gesondert feststellen muss, ob man arbeitsunfähig ist oder nicht?)
8 Antworten
Sehr geehrte/r Uhser Kopfschlager,
Krankheit schützt vor Strafe nicht!
Sie müssen auf jedenfall ihre Strafe absitzen, bitte nehmen sie einfach Ärztliche Befunde mit diese werden den Anstaltsarzt vorgelegt je nach Krankheit kommen sie entweder auf die Medizinische Abteilung der JVA oder normalen Abteilung.Der Anstaltsarzt wird entscheiden ob sie in der JVA Arbeitsfähig sind oder nicht.
Mit freundlichen Grüssen
Mag.Dr.Melanie Hofer
Auch in der Haft kümmer man sich natürlich um deine Gesundheit, alles andere wäre rechtswiedrig.
Wenn die Erkrankung zu schwerwiegend ist, kann man die Haftunfähigkeit attestieren, das passiert aber recht selten und ein eingaches "Ich bin zu krank zum Arbeiten reicht da nicht.
Solltest du haftfähig sein und nicht arbeiten können, ist das dien Problem und dein JVA Aufenthalt wird um einiges langweiliger und du kannst dir nichts verdienen.
Im übrigen ist Arbeit in der JVA ein Privileg, für Häftlinge die sich benehmen und dient eher als Resozialisierungsmasnahme. Von Zwangsarbeit kann also kaum die Rede sein.
Bei uns gibt es keine Zwangsarbeit und Kranke werden gepflegt.
Die Arbeit ist eher eine Belohnung als eine Strafe. Erstens lernt man was, zweitens gubts Geld und drittens hat man eine Ablenkung.
Du brauchst nur ne 1/4 Stunde laut rumschreihen und du bekommst eine Einzelzelle. Oder vom Bettnachbarn eine auf M....
so weit ich weiß so, dass es im Gefängnis Zwangsarbeit gibt.
Blödsinn. Niemand kann gegen seinen Willen zur Arbeit gezwungen werden. Wie sollte der Zwang denn aussehen? 50 Stockhiebe auf die nackten Fußsohlen? Essensentzug? Arbeiten ist ein Privileg, das entzogen werden kann, als Bestrafungsmaßnahme. Das würde ja einem Arbeitszwang entgegen laufen.
Allerdings ist es von Nachteil, sich dauerhaft der Arbeit zu verweigern, vor allem, wenn man vorhat, die Haftdauer durch vorbildliche Führung zu verkürzen.
Glaube mir: Nach ein paar Tagen Einzelhaft, ohne Radio und ohne Fernseher, mit nur 1 Stunde Hofgang, dieser auch noch allein, gehst du freiwillig arbeiten. Die Sanktionsmaßnahmen in den JVAs sind subtil.
Wer krank ist, meldet das, und bekommt einen Arzttermin. Dann folgt die Untersuchung und die Behandlung, wie draußen auch.
Es braucht immer ein ärztliches Attest dazu. Ohne ärztlichrs Attest gibt es keine Privilegien irgendwelcher Art.