Was passiert wenn man die Zollfreimenge von 430 Euro überschreitet?

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Die 430 Euro sind befreit, aber Du musst auf unteilbare Gegenstände, die den Freibetrag überschreiten die Abgaben bezahlen. Beispiel: Du hast eine Kamera, die 300 Euro kostet und in Objektiv für 250 Euro. Insgesamt bist Du über der Freigrenze, also sind Abgaben fällig. Die Kamera fällt unter den Freibetrag. Auf das Objektiv musst Du Abgaben beazahlen auf komplette 250 Euro, obwohl Du eigtl. noch 130 Euro frei hättest vom Freibetrag her. Also ist es ungünstig bei teuren Einzelsachen. Bei kleineren Preisen, z.b. Kleidung kannst Du den Freibetrag besser ausschöpfen evtl. Es kann sogar ein interessanter Fall auftreten. Sagen wir mal du hast Sachen im Wert von 429 Euro dabei und noch ein Kleidungsstük für 10 Euro. Damit wärst Du über der Freigrenze, da aber die Abgaben auf das eine Stück für 10 Euro extrem klein wären, unter 5 Euro, würde man auch sie Dir erlassen wg. Geringfügigkeit.

Lisl84 
Beitragsersteller
 19.10.2010, 12:03

ja aber was passiert wenn ich kleidung/mitbringsel im wert von 650 Euro habe (keins ist einzeln teurer als 430 Euro)?

aptem  19.10.2010, 12:20
@Lisl84

Die, die Du preislich in den 430 Euro unterbringen kannst sind von allen Abgaben befreit. Auf den Rest zahlst Du die Abgaben. Sagen wir mal, Du kannst die Sachen so kombinieren, dass Du 10 Stücke hast, die zusammen 420 Euro kosten, und dann noch 5, die 650-420=230 Euro kosten. Dann zahlst Du auf die 10 Stücke nix und auf die 5 restlichen die Abgaben wobei die 230 Euro die Berechnungsgrundlage sind.

Gibst Du das beim Zoll an, kommst Du mit der vollen Einfuhrsteuer davon.

Versuchst Du, so durch den Zoll zu kommen und wirst erwischt, zahlst Du zusätzlich eine saftige Strafgebühr. Unter Umständen kann es auch zu einer Anzeige kommen.

Du sprichst von sog. Reisemitbringseln, also von Gegenstaenden, die du selbst bei dir hast, wenn du mit dem Flugzeug aus einem Drittland einreist. Richtig?

Dann wird der Gesamtwert versteuert. Die 430 Euro Freigrenze kannst du lediglich mit Dingen "anfuellen", die jeweils weniger als 430 Euro gekostet haben (bis insgesamt eben 430 Euro). Hat ein Teil aber einen Wert von 431 Euro oder mehr, dann sind diese 431 Euro die Basis fuer die Zoll-/Steuerberechnung. Es gilt der Grundsatz der "Unteilbarkeit". Der bedeutet auch, dass ein Teil, das besiepielsweise 500 Euro gekostet hat, nicht auf 2 zusammen reisende Personen aufgeteilt werden kann.

aptem  19.10.2010, 11:12

Aber die 431 Euro sind aber nicht Basis der Berechnung. Man zahlt Abgaben nur auf Waren, die die 430 Euro überschreiten. DAS ist die "Unteilbarkeit". Mit einem Stück für 500 Euro hast Du Recht. Wenn's es 2 Stück a 250 Euro sind sieht es anders aus.

DerCAM  19.10.2010, 11:23
@aptem

Habe mich vielleicht falsch ausgedrueckt. Fuer Mitbringsel bis zum Gesamtwert von 430 Eura zahlste nix, fuer ein einzelnes Mitbringsel im Wert von 431 Euro zahlste voll (es wird also kein 1 Euro teurer Schnipsel abgeschnitten, damit der Rest noch kostenlos durchgehen und dann nur fuer den 1 Euro Schnipsel kassiert werden muss).

Kauft man besiepielsweise eine Kamera mit Zubehoer, bei der der Kamerawert 420 Euro und das Zubehoer 60 Euro ausmacht, ist es sinnvoll, dies auch so auf der Rechnung aufschluesseln zu lassen. Dann geht naemlich die Kamera noch kostenlos durch und es mus nur fuers Zubehoer gezahlt werden. Hat man aber ne Rechnung ueber eine Kamera einschliesslich Zubehoer ueber 480 Euro, zahlt man fuer den Gesamtwert von 480 Euro.

Da hast du etwas völlig falsch verstanden. Zollgebühr und Einfuhrsteuer sind unterschiedliche Dinge.

aptem  19.10.2010, 11:14

Er hat's richtig verstanden. Der Pauschalsatz ist dazu da um die umständlichen Berechnungen von Zoll und Steuer nicht zu machen.

Lisl84 
Beitragsersteller
 19.10.2010, 11:56
@aptem

Genau von diesem Pauschalsatz wird auf Zoll.de gesprochen, allerdings nicht ob dieser für die kompletten 700 euro anfällt oder nur für die Differenz.. Schon mal vielen Dank für die vielen Antworten

DerCAM  19.10.2010, 11:03

Die aber bei Reisemitbringseln im Wert zwischen 430 Euro und 700 Euro zu einer (vergleichsweise geringen) Pauschale zusammengefuehrt werden koennen.

Bei Überschreitung zahlst du für den vollen Zollwert.

aptem  19.10.2010, 11:14

Er will ja gerade wissen was der volle Zollwert ist.