Was passiert, wenn man als Staatsanwalt einen Fehler macht?

4 Antworten

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Die Verantwortung für einen solchen Fehler, der gemeinhin "Justizirrtum" genannt wird, müssten sich Staatsanwalt und Richter natürlich teilen.

Nach aller Erfahrung ist geteilte Verantwortung oft das gleiche wie überhaupt keine Verantwortung und darauf würde es wohl hinauslaufen.

Richter sind unabhängig (Artikel 97 Grundgesetz) und können deshalb nur bei Gesetzesverstößen, nicht aber bei Irrtum belangt werden, und auf die Person des Staatsanwaltes würde man zu dessen Vorteil wohl die gleiche Regel anwenden, obwohl Staatsanwälte keine richterliche Unabhängigkeit genießen.

Penelopia 
Beitragsersteller
 28.05.2012, 20:22

Wow. Ich bin überwältigt. Danke, für deine überaus hilfreiche Antwort! Also, du meinst, dass der Staatsanwalt keine ERNSTHAFTEN Konsequenzen daraus ziehen muss....

Sascha211  28.05.2012, 23:03
@Penelopia

Es ist natürlich niemandem verboten, einen Fehler zuzugeben, aber wenn ein Amtsträger in einem solchen Fall behauptet, dass der Irrtum unvermeidlich war, kommt er damit wohl durch.

Da dich das Thema offenbar interessiert:

http://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum

Beachte, dass von der mickerigen Haftentschädigung in Deutschland auch noch eine Verpflegungspauschale abgezogen wird - das Gefängnisessen gibt es also unter keinen Umständen umsonst.

Penelopia 
Beitragsersteller
 29.05.2012, 10:35
@Sascha211

Was? Also die ganzen Häftlinge....müssen für ihr Essen dort BEZAHLEN ? -.- Das ist doch voll....crazy! :p

Der wird nicht zum Leitenden Staatsanwalt befördert.

Passiert doch laufend, dass nicht alle Beweise ans Tageslicht kommen, oder Staatsanwalt sich trotz dünner Beweislage profilieren will - siehe Kachelmann!

Penelopia 
Beitragsersteller
 28.05.2012, 20:16

Was meinst du damit, dass der nicht als leitender staatsanwLt eingestellt wird? Ich meinte, daas der das DAMAlS war!

Nein, keine Konsequenzen, diese trägt dann der Staat an sich und nicht der einzelne Staatsanwalt. Dies kommt im übrigen häufig vor, dies ist kein Einzelfall.

Penelopia 
Beitragsersteller
 29.05.2012, 10:32

Aha....so ist das also :) Danke, für deine Antwort!

Hallo

ins Gefängnis wirst du von einem Gericht geschickt (Richter / Richterin). Die Ermittlungen liegen bei der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Größere Konsequenzen hätte das für keinen von beiden, es sei den es wären Beweise manipuliert worden

Grüssle

Penelopia 
Beitragsersteller
 28.05.2012, 20:19

Okay, danke schön für die Antwort.

Dickerchen123  28.05.2012, 20:46
@Penelopia

gerne, hast du denn so eine Erfahrung gemacht? Es gibt Anwälte, die sich auf so was spezialisiert haben.

Penelopia 
Beitragsersteller
 28.05.2012, 22:19
@Dickerchen123

nein, bin erst 14, aber mein Traumberuf ist es Staatsanwältin zu werden! :) Darum informiere ich mich jetzt schon mal. Und was meinst du mit:"darauf spezialisiert haben?"

Dickerchen123  29.05.2012, 11:08
@Penelopia

na da hast du noch einiges vor dir - das verlangt ein abgeschlossenes Jurastudium. Mit spezialisiert meine ich, dass es Anwälte gibt, die sich z. B. mit ärztlichen Kunstfehlern abgeben oder aber ungerechtfertigten Haftstrafen :-)

Dickerchen123  29.05.2012, 11:08
@Penelopia

na ja hast du noch einiges vor dir - das verlangt ein abgeschlossenes Jurastudium. Mit spezialisiert meine ich, dass es Anwälte gibt, die sich z. B. mit ärztlichen Kunstfehlern abgeben oder aber ungerechtfertigten Haftstrafen :-)

Penelopia 
Beitragsersteller
 29.05.2012, 11:16
@Dickerchen123

Ach so! ja, ich habe noch einiges vor mir! Aber ich werde dafür kämpfen, dass Schuldige in Haft kommen, und alles für die Gerechtigkeit zu tun! ( Haha: Apollo Justice Motto :p )