Von der Schule geflogen, und jetzt?
Bis vor ein paar Tagen war ich noch Schülerin in der 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe einer Privatschule. Einen Tag vor meinem 17. Geburtstag bin ich dann wegen der Entscheidung einer Konferenz endgültig aus der Schule entlassen worden. Ich habe von der Schule zu den zwei ersten Verweisen Strafanzeigen bekommen und beide wurden durch die Ermittlungen der Kriminalpolizei fallen gelassen. (1. Brandstiftung wo dann herrauskam, dass es eine Mitschülerin war und nicht ich. 2. In der Schule wurden Drogen gefunden und ich war im Verdacht, wieder war es jemand anderes.) Trotzdem wurde ich in der Schule bestraft obwohl ich in beiden Fällen unschuldig war und bin deswegen auch ganz froh, nicht mehr dort in die Schule gehen zu müssen. Ich habe: - einen Realschulabschluss mit Qualifikation - einen Schulplatz an einer neuen Schule ab Ende der Sommerferien Meine Frage wäre jetzt: Muss ich die letzten anderthalb Monate bis zu den Sommerferien noch in eine andere Schule gehen (wegen der Schulpflicht und so) ?
Danke schon mal im Vorraus :)
12 Antworten
Rufe den zuständiges Schulamt an, die sagen dir ob du schulpflichtig bist. Wenn ja, werden sie dir eine Schule zuweisen
Danke :)
beide wurden durch die Ermittlungen der Kriminalpolizei fallen gelassen
Das bedeutet nicht, dass du unschuldig bist, sondern lediglich, dass es keine ausreichende Beweise für deine Täterschaft gab.
Muss ich die letzten anderthalb Monate bis zu den Sommerferien noch in eine andere Schule gehen (wegen der Schulpflicht und so) ?
Selbstverständlich.
versucht es mit einem anwalt
Und was soll der bewirken?
Jeder muss in seinem Lebenslauf seine Geschichte aufschreiben und es kommt nicht gut rüber, wenn man eine Lücke hat, die man nicht begründen kann/will. Ein zukünftiger Arbeitgeber sieht so etwas nicht gerne.
Deshalb wäre eine Schule, welche du leider selbst suchen müsstest von Vorteil.
Ich habe jetzt nicht so die Ahnung ob du nicht vielleicht such jobben könntest.
An deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt nehmen und dann die Sache klären. Wenn du unschuldig verwiesen wirst, hat das einen unschönen Nebeneffekt für deinen späteren Arbeitgeber, da du ja im Zeugnis dann plötzlich einen Wechsel hast.. Werden die sicher stutzig und fragen nach dem Grund oder dem Zeugnis.. Weiß nicht, ob das irgendwo eingetragen wird, aber ich denke mal schon, dass es im Zeugnis steht, wenn man von der Schule geschmissen wird. Und dann hast du ein Problem und niemand wird dir mehr glauben, dass du unschuldig warst.
Und wegen der Schulpflicht: Ja, du musst bis zu den Sommerferien in eine andere Schule gehen.