Darf der Untervermieter Verträge zu Tel/ Internet/ TV abschließen?

4 Antworten

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Wenn kein TV Anschluss besteht, darf der Untermieter auch Verträge abschliessen, wenn B auszieht, muss er den Vertrag ganz normal mit der gesetzl. Frist kündigen, beim Anbieter. Denn B wohnt ja nicht mehr da.

lorenz1980 
Beitragsersteller
 21.03.2012, 15:25

stand jetzt: - tv via antenne: im wohnzimmer 5 sender (keine ahnung, was bei regen passiert ;)) - tv via kabel: sendersuchlauf erfolglos, obwohl es in der bude zwei dosen gibt - telefon & internet über 1&1, d.h. auch über eine andere technik als es bei telecolumbus der fall wäre (bei denen gibts ja wie bei kabel deutschland ne multimedia-dose, d.h. telefon, internet und tv aus einer dose)

also deiner meinung nach könnte der untermieter einfach mir nichts, dir nichts zu telecolumbus, einen normalen vertrag abschließen auf eigenen namen für diese wohnung...? und wenn er nach schon 3 monaten ausziehen WÜRDE, der anbieter in der neuen wohnung nicht vernetzen kann, dann läuft der vertrag trotzdem die gesamten 2 jahre?

cinderella666  22.03.2012, 18:19
@lorenz1980

Den Vertrag abschliessen kann er schon, wie das mit der Kündigungsfrist sich beim Anbieter verhält kann ich nicht sagen.

Der Vermieter entscheidet über die Abschlüsse von Verträgen, die sein Eigentum betreffen; nicht Mieter oder gar Untermieter!

lorenz1980 
Beitragsersteller
 21.03.2012, 15:13

also das wäre mir nun total neu: als mieter bestimme ja wohl ich, ob ich zu 1&1, vodafone, telecolumbus, kabel deutschland, o2 oder zur telekom gehe!

helmutgerke  21.03.2012, 15:16
@lorenz1980

lorenz1980, genauso sieht es aus, da hat wohl der schelm1 voll in die sch.. (daneben) gegriffen!

schelm1  21.03.2012, 15:21
@lorenz1980

Sie sollten schlicht Antworten richtig interpetrieren!

kernstel  21.03.2012, 15:11

Dann sollen sie auch Funktionieren !

schelm1  21.03.2012, 15:21
@kernstel

Sie sollten schlicht Antworten richtig interpetrieren!

Zur Info: ich konnte den Vertag ganz normal und ohne Einverständniserklärung oder Anwesenheit des Hauptmieters abschliessen. Beim Auszug nimmt man den Anschluss ja mit in die nächste Wohnung sofern das möglich ist. Ist vor Ort nicht die Möglichkeit vorhanden, den Anschluss weiterhin zu nutzen (bei TeleColumbus gut möglich, da vor Ort evtl. wieder Kabel Deutschland Anbieter ist), kann der Vertrag auch außerordentlich gekündigt werden.

Wenn A keine möglichkeit bietet guten Empfang zu haben,kann B sich auf seine Kosten einen Eigenen zulegen.Der Anschluss sollte nur eine Monatliche Kündigung im Vertrag haben.Alles nur in dem Angemieteten Raum

lorenz1980 
Beitragsersteller
 21.03.2012, 15:22

monatliche kündigungsfrist bei tv wird kritisch - in frage kommt dort meines wissens nur telecolumbus und da sinds zwei jahre (bei kabel deutschland wärs wohl nicht anders)