Darf der Untervermieter Verträge zu Tel/ Internet/ TV abschließen?
Folgende Situation:
A hat in der Vergangenheit TV über Zimmerantenne geschaut (mit ganzen 5 Sendern, die empfangen wurden) und einen Tel/-Internetvertrag (1&1) abgeschlossen, der gar nicht geht.
A vermietet seine Wohnung nun unter an B. B würde nun gern bei TeleColumbus einen Vertrag über digitales Kabel-TV und neuen Tel-/ Internetanschluss abschließen.
Die Fragen: Darf B das überhaupt als Untermieter (schließlich zahlt er die Rechnung, der Anbieter kann kaum prüfen, wer dort wohnt bzw. als Hauptmieter gemeldet ist, oder?)
Falls ja: was würde passieren, wenn B nach zb. 1 Jahr auszieht; nimmt B den Anschluss dann mit? Was würde passieren, wenn der Anbieter dort nicht verfügbar ist (weil dort z.B. Kabel Deutschland zuständig ist)? Gäbe es hier ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Falls nein: würde bedeuten, dass nur der Hauptmieter den Vertrag abschließen dürfte; was würde hier aber in dem Fall passieren, wenn der Hauptmieter A seine Wohnung in 1 Jahr aufgibt und B diese übernehmen würde?
4 Antworten
Wenn kein TV Anschluss besteht, darf der Untermieter auch Verträge abschliessen, wenn B auszieht, muss er den Vertrag ganz normal mit der gesetzl. Frist kündigen, beim Anbieter. Denn B wohnt ja nicht mehr da.
Den Vertrag abschliessen kann er schon, wie das mit der Kündigungsfrist sich beim Anbieter verhält kann ich nicht sagen.
Der Vermieter entscheidet über die Abschlüsse von Verträgen, die sein Eigentum betreffen; nicht Mieter oder gar Untermieter!
also das wäre mir nun total neu: als mieter bestimme ja wohl ich, ob ich zu 1&1, vodafone, telecolumbus, kabel deutschland, o2 oder zur telekom gehe!
lorenz1980, genauso sieht es aus, da hat wohl der schelm1 voll in die sch.. (daneben) gegriffen!
Sie sollten schlicht Antworten richtig interpetrieren!
Dann sollen sie auch Funktionieren !
Sie sollten schlicht Antworten richtig interpetrieren!
Zur Info: ich konnte den Vertag ganz normal und ohne Einverständniserklärung oder Anwesenheit des Hauptmieters abschliessen. Beim Auszug nimmt man den Anschluss ja mit in die nächste Wohnung sofern das möglich ist. Ist vor Ort nicht die Möglichkeit vorhanden, den Anschluss weiterhin zu nutzen (bei TeleColumbus gut möglich, da vor Ort evtl. wieder Kabel Deutschland Anbieter ist), kann der Vertrag auch außerordentlich gekündigt werden.
Wenn A keine möglichkeit bietet guten Empfang zu haben,kann B sich auf seine Kosten einen Eigenen zulegen.Der Anschluss sollte nur eine Monatliche Kündigung im Vertrag haben.Alles nur in dem Angemieteten Raum
monatliche kündigungsfrist bei tv wird kritisch - in frage kommt dort meines wissens nur telecolumbus und da sinds zwei jahre (bei kabel deutschland wärs wohl nicht anders)
stand jetzt: - tv via antenne: im wohnzimmer 5 sender (keine ahnung, was bei regen passiert ;)) - tv via kabel: sendersuchlauf erfolglos, obwohl es in der bude zwei dosen gibt - telefon & internet über 1&1, d.h. auch über eine andere technik als es bei telecolumbus der fall wäre (bei denen gibts ja wie bei kabel deutschland ne multimedia-dose, d.h. telefon, internet und tv aus einer dose)
also deiner meinung nach könnte der untermieter einfach mir nichts, dir nichts zu telecolumbus, einen normalen vertrag abschließen auf eigenen namen für diese wohnung...? und wenn er nach schon 3 monaten ausziehen WÜRDE, der anbieter in der neuen wohnung nicht vernetzen kann, dann läuft der vertrag trotzdem die gesamten 2 jahre?