Geld verliehen, Person ist nun gestorben, an Angehörige wenden?
Hallo, ich habe vor ca. 1 Jahr an einen guten Freund Geld verliehen. Leider ist er vor kurzem verstorben. Kann ich das Geld von seinen Angehörigen/Lebensgefährtin zurückfordern?
Er sagte mir, er hätte eine Risiko-LV auf meinen Namen abgeschlossen, ich habe aber keine Unterlagen darüber, bin mir auch nicht sicher, ob er das wirklich gemacht hat.
Vielleicht klingt das jetzt pietätlos, aber es ist leider eine größere Summe.
5 Antworten
Wenn das eine größere Summe ist, dann musst du dich hinterfragen, warum du dich nicht abgesichert hast. Ohne Unterlagen oder schriftliche Dinge hast du erstmal schlechte Karten!
Ich habe immer wieder nachgefragt, daraufhin fragte er, ob ich ihm denn nicht vertraue und er sei keine linke Bazille und läßt mich nicht hängen, da er mir immer dankbar sein wird, dass ich im geholfen habe und ich mir keine Sorgen machen müsse, ich bekäme alles wieder zurück.
Ich habe keine Ahnung, ob seine Familie davon weiß....
Wenn Du irgendwelche Unterlagen darüber hast, irgendwas schriftlich, dann kannst Du Dich nach dieser Zeit selbstverständlich an dessen Hinterbliebenen wenden. Man erbt Vermögen UND Schulden. Wenn kurz nach seinem Tod kein Geld aus einer Risiko-LV an Dich gezahlt wurde, dann bestand auch keine.
Hallo,
ich würde mich an deiner Stelle mal an seine Lebensgefährtin wenden. Die wird wohl nach dem Tod ihres Mannes so einiges an Unterlagen gesichtet haben und generell fällt da ja so einiges an. Ich würde Sie erst mal anrufen und ganz neutral einen Termin mit ihr vereinbaren. Dann setzt Du dich mit ihr zusammen und schildest ihr die Sachlage. Ich weiß nicht, wie lang der Freund nun schon Tod ist, aber wenn es ganz aktuell ist, würde ich vielleicht noch ein bisschen Zeit verstreichen lassen, wenn es deine finazielle Lage erlaubt, sodass die Ehefrau noch ein bisschen Zeit hat, den Tod zu verdauen! Ich hoffe dennoch, du bekommst dein Geld wieder...
wenn du das geld selber nötig brauchst, wäre es schon ok mal höflich nachzuragen. Wenn du aber momentan ohne auskommst und du es owieso nicht brauchst, dann würde ich da noch eine gewisse (längere) zeit abwarten.
Hast du einen Schuldschein ?
nein :(