SOS Verkehrsrecht möchte 200€ Vorschuss?
Moin!
Ich wurde neulich geblitzt und da ich noch in der Probezeit bin und das 34kmh zu viel waren (Landstraße mit kurzer 70er Zone) habe ich mich im Internet informiert und bin auf SOS Verkehrsrecht gestoßen. Ich habe diese Kanzlei nach einiger Überlegung dann beauftragt. Das für einen Pauschalpreis von 300€ da ich nicht Verkehrsrechtsschutzversichert bin. Jetzt kam eine E-Mail in der Stand, dass ich einen Vorschuss von 200€ zahlen soll. Ich weiß nicht genau was ich davon halten soll. Ist das normal? Was haltet ihr davon? Hat jemand damit Erfahrung?
LG Marv
7 Antworten
Nach einem für mich möglicherweise kritischen Blitzerfoto, informierte ich mich online über mögliche verkehrsrechtliche Konsequenzen und stieß auf das Angebot für eine kostenfreie Erstberatung und Prüfung des Bußgeldbescheids über die SOS-Verkehrsrechts-Anwaltsgesellschaft, dessen Geschäftsführer Herr Matthis Ruff ist. Nach einem recht angenehmen Erstgespräch am Telefon, in dem einem ausgemalt wurde wie wahrscheinlich es ist dass der Bescheid Fehler enthalten würde die anfechtbar sind, und dem Versprechen die Prüfung des erwarteten Anhörungsbogens/ Bußgeldbescheids würde für mich auf jeden Fall kostenfrei bleiben, kamen unzählige Mails (alles doppelt und dreifach) mit Datenschutzerklärung und Links zum Online-Mandat. Dort gewährte ich der Anwaltsgesellschaft die Vollmacht dem Bußgeldbescheid in meinem widersprechen zu dürfen. Auch in einem zweiten telefonischen Gespräch wurde mir auf meine direkte Frage ob Kosten entstehen, versichert, dass nur gehandelt wird wenn die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung alle Kosten übernehmen würde. Dies teilte die SOS-Verkehrsrecht mir auch nochmals schriftlich mit. Ende vom Lied ist allerdings gewesen, dass gegen den Bescheid Einspruch erhoben wurde, mir danach aber mitgeteilt wurde dass der allerdings im Grunde nicht anfechtbar sei, das Schreiben von meiner Verkehrsrechtsversicherung an SOS (in der darauf hingewiesen wurde dass ein Selbstbehalt von 250,- am Vers.-Nehmer hängen bleiben) unterschlagen und nicht an mich weitergeleitet wurde, und ich nun Rechnungen und Mahnungen von dem Verein erhalte, der von mir nie damit beauftragt wurde kostenpflichtige Dienstleistungen auszuführen. Auf Anfragen nach der Handakte und den Beleg, dass überhaupt etwas kostenpflichtiges in meinem Fall erarbeitet wurde, bleiben unbeantwortet.
Ich sehe darin ein systematisches und gezieltes Vorgehen, Leute zu täuschen! Daher werde ich es dem Verbraucherschutz sowie der Bundesanwaltskammer melden! Finger weg! Hier wird sich auf Kosten naiver Menschen, die glauben Anwälte hätten einen Funken Anstand, bereichert!
Hi Marv, also einen Vorschuss zu zahlen ist bei Anwälten ja durchaus üblich. Ich selbst habe bis jetzt mit SOS Verkehrsrecht nur gute Erfahrungen gemacht. Klar, 200€ ist nicht günstig, aber wenn ein Fahrverbot droht und du auf deinen Schein angewiesen bist würde ich an deiner Stelle das lieber zum Anwalt geben. VG Kaddy
Mein Verfahren wurde eingestellt, alles ging zügig vonstatten und die Kosten waren auch im Rahmen. Ich finde es ganz normal, dass nach einem Vorschuss gefragt wird. Keine arbeitet doch heutzutage umsonst!
Du hast die ja schon beauftragt, das heißt, das Kind ist eh schon in den Brunnen gefallen. Da Du einen Pauschalpreis hast, ist es egal, ob Du die 200 Euro vorher überweist oder nicht.
Rauskommen wird dabei wahrscheinlich nichts. Du wirst die Strafe bezahlen müssen und bekommst eine Probezeitverlängerung plus Aufbauseminar. Diese Rechtshilfen sind idR sinnlos.
Vorschuss ist üblich.
Welche Meinung? Dass es nichts bringt?
Das ist keine Meinung, das ist der Alltag. Die "Beweise" sind idR so gut, dass sich daran nichts drehen lässt. Warum auch? Du bist gefahren, die Eichung stimmt, keine Verjährung oder so. Der Staat will es Rasern ja auch nicht zu leicht machen.
Okey
Ja das meinte ich.
Der Meinung bin ich zum einen auch.
Zum anderen ist es wohl für eine Einstellung des Verfahrens ausreichend, wenn z.b. Die Software des Blitzers nicht aktuell war oder ein Beamter eine Schulung nicht mit gemacht hat. Oder wenn es Rechtschreib/Firmfehler in der Akte gibt. Oder oder oder.
Deswegen bin ich dort geteilter Meinung
Das sind Internet-Gerüchte. Die Software muss nicht aktuel sein, sie muss richtig sein. Das mit den Schulungen könnte stimmen. Aber das wissen die Ordnungsämter längst und lassen die Schulungen idR machen. Und das mit dem Rechtschreibfehler oder so, das ist eine Fehlinformation, die sich hartnäckig hält (kommt gleich nach dem generellen 14-Tage-Umtauschrecht auf alles). So ein Fehler kann leicht geheilt werden, dann wird das einfach nochmal neu ausgestellt.
Natürlich kann es sein, dass so was eingestellt wird. Aber wie gesagt: Die Ordnungsämter sind auch nicht (soo) doof, die wissen, was sie richtig machen müssen.
Und Du hast ein nicht geringes Risiko dabei, denn du musst klagen. Wenn Du verlierst, dann steigen Deine Kosten.
Finde es mehr als fragwürdige.
Bist den Führerschein eh los....ab 20km/h zu viel gibst du ohn ab ( in der Probezeit)
Irgendwie schon
Ne ich muss ein Aufbauseminar machen und Bußgeld zahlen und die Probezeit wird verlängert.
Moin, stimmt auch wieder. Ist das denn üblich bei Rechtsanwälten?
Woher kommt denn die Meinung?
Da bin ich nämlich geteilter Meinung drüber.